Hallo!
Bei mir ist folgende Situation.
Geschieden seit Dez 2015, knapp 4 Jahre verheiratet gewesen, 1 Kind(6 Jahre). Es wurde ein Vergleich abgeschlosssen. Bis Ende 2016 Nachehelicher Unterhalt. Bis Ende 2017 Betreiungsunterhalt, welcher ab Jan 2018 sinken sollte. Dauer des Betreuungsunterhalt bis Ende 4. Klasse.
Nu steht aber im Gerichtsbeschluss nur Betreuungsunterhalt ab 2017 = xx€. Da steht weder was von Reduzierung noch von Begrenzung.
Ex Frau hat Teilzeit gearbeitet und hat letztes Jahr eine Umschulung angefangen. Diese wird vom Arbeitsamt bezahlt umd bekommt jetzt auch wesentlich weniger "Lohn"
Nun befürchte ich, dass ich eine Abänderungsklage anstrengen muss um den Unterhalt zu reduzieren bzw zu begrenzen. Wird ihr das zur Last gelegt wenn sie aus freien Stücken ihren Lohn reduziert?
Leider hat meine Anwältin keine gute Figur abggeben. Werde mir wohl einen Neuen suchen müssen.
Hat jemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt?
Schönen Gruss
Bei mir ist folgende Situation.
Geschieden seit Dez 2015, knapp 4 Jahre verheiratet gewesen, 1 Kind(6 Jahre). Es wurde ein Vergleich abgeschlosssen. Bis Ende 2016 Nachehelicher Unterhalt. Bis Ende 2017 Betreiungsunterhalt, welcher ab Jan 2018 sinken sollte. Dauer des Betreuungsunterhalt bis Ende 4. Klasse.
Nu steht aber im Gerichtsbeschluss nur Betreuungsunterhalt ab 2017 = xx€. Da steht weder was von Reduzierung noch von Begrenzung.
Ex Frau hat Teilzeit gearbeitet und hat letztes Jahr eine Umschulung angefangen. Diese wird vom Arbeitsamt bezahlt umd bekommt jetzt auch wesentlich weniger "Lohn"
Nun befürchte ich, dass ich eine Abänderungsklage anstrengen muss um den Unterhalt zu reduzieren bzw zu begrenzen. Wird ihr das zur Last gelegt wenn sie aus freien Stücken ihren Lohn reduziert?
Leider hat meine Anwältin keine gute Figur abggeben. Werde mir wohl einen Neuen suchen müssen.
Hat jemand schonmal eine ähnliche Situation gehabt?
Schönen Gruss