Moin,
@ Ht,
es gibt keine SB Kürzung bei Volljährigkeit wegen Synergieeffekten. SB würde bei beiden ET gleich gekürzt wenn min. Unterhalt nicht gewährleistet wäre , aber auch nur bei privilegierten Volljährigen.
LG
Sturkopp
Hochtief schrieb:
Vermutlich auch dann, wenn man dem Vater den Selbstbehalt aufgrund von Synergieeffekten durch das Zusammenleben kürzen würde.
es gibt keine SB Kürzung bei Volljährigkeit wegen Synergieeffekten. SB würde bei beiden ET gleich gekürzt wenn min. Unterhalt nicht gewährleistet wäre , aber auch nur bei privilegierten Volljährigen.
LG
Sturkopp
Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se
Gruss
sturkopp
Gruss
sturkopp