Autoschenkung im Trennungsjahr

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Autoschenkung im Trennungsjahr

      Hallo zusammen,

      Bin neu hier im Forum und hab eine Frage die ich durch die Suchfunktion noch nicht ausreichend (oder für mich ausreichend) beantworten konnte.
      Zur Zeit lebe ich mit meiner Frau im Trennungsjahr, beide Kinder sind bei Ihr und ich zahle Kindesunterhalt. Bei meinem Auszug 4 Monate nach der Trennung (wegen der Kinder hat es länger gedauert) hab ich nichts aus der Wohnung mitgenommen, weder Möbel noch Unterhaltungselektronik oder sonst irgendwas, nur meine Anziehsachen. Die Kinder hatten eh schon Probleme mit dem Auszug und da wollte ich nicht noch eine „leere“ Wohnung hinterlassen. Mittlerweile hab ich eine neue Wohnung die ich komplett einrichten musste und Kaution hinterlegen musste. Sie hat mittlerweile neue Möbel gekauft und die alten verkauft. Gemeinsames Vermögen gab es zum Zeitpunkt des Auszuges nicht, dafür wurde gesorgt
      Jetzt zur eigentlichen Frage, ich fahre ein Uraltes Auto welches ich mir mal gekauft hatte als Auto für den Arbeitsweg. Sie fährt ein Auto das sie von Ihren Eltern geschenkt bekommen hat und auch auf die Eltern angemeldet ist. Die Eltern stehen auch im Brief. Mein Auto gibt jetzt den Geist auf und mein Onkel möchte mir ein „neues“ Auto schenken. Inwieweit hätte sie Anspruch darauf? Scheidungsantrag ist noch nicht eingereicht. Fällt das Auto dann in den Zugewinn? Bzw auf meine Haben Seite?
      Ich brauch das Auto um meinen Job ausüben zu können, kann es mir aber nicht erlauben das Auto nochmal zur Hälfte zu bezahlen.
      Ich bin ja auch mit leeren Händen ausgezogen und musste die Kaution und die Möbel aus dem „laufenden Betrieb“ finanzieren. Einen Kredit hab ich mir dafür nicht aufgenommen weil ich keine zusätzliche monatliche Belastung haben wollte. Wenn sie mitbekommt das ich ein anderes Auto fahre wird sie auf jeden Fall nachforschen zumal sie schon geäußert hat das sie auch ein neues Auto benötigt. Was in meinen Augen nicht so ist, sie müsste sich nur um Ihr Auto mal ein wenig kümmern.

      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
      Schonmal vielen Dank im Voraus
      Mit freundlichen Grüßen
    • Hallo Babbagump
      Wichtig für den Zugewinnausgleich ist ob Du die Scheidung schon bei Gericht eingereicht hast. Das ist daher wichtig weil soweit ich weiß( andere aus dem Forum können Dir hierzu möglicherweise noch besser Auskunft geben) alles was nach Scheidungsantrag angeschafft wird nicht mehr zum Zugewinnausgleich zählt. Wenn Du bedenken hast das die Begehrlichkeit Deiner Noch Ehefrau auf ein Auto fällt welches Dein Onkel Dir schenken will, mach es wie Sie , lass es auf den Onkel anmelden ..

      LG Hugoleser
    • Hallo Babbagump,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Schenkungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich, egal, zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen.
      Entweder dein Onkel überträgt dir seinen PKW per Schenkungsvertrag oder du folgst Hugolesers Vorschlag.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen