Hallo Zusammen.
ich bin seid 10 Jahren geschieden und meine Ex-Frau bewohnt das gemeinsame Haus, wofür Sie mir ein Nutzungsentschädigung per Urteil zahlt.
Ich möchte (muss wahrscheinlich per Teilungsversteigerung) nun nach baldiger 100% Tilgung das Haus selbst kaufen und nutzen oder halt verkaufen.
1. Muss ich die komplette Kaufsumme an das Gericht überweisen?
2. Die Aufteilung der Summe ist dann Versteigerungssumme - Gerichtskosten / 2 oder kann die Ex die Auszahlung irgendwie verhindern und den Auszug damit blockieren?
3. Was passiert nach dem Zuschlag (Rechte und Pflichten gehen zu 100% an mich)? Kann ich bis zum Auszug die 100% Miete erwarten.
4. Wie lange hat Sie zum Auszug Zeit?
Danke und Gruß
ich bin seid 10 Jahren geschieden und meine Ex-Frau bewohnt das gemeinsame Haus, wofür Sie mir ein Nutzungsentschädigung per Urteil zahlt.
Ich möchte (muss wahrscheinlich per Teilungsversteigerung) nun nach baldiger 100% Tilgung das Haus selbst kaufen und nutzen oder halt verkaufen.
1. Muss ich die komplette Kaufsumme an das Gericht überweisen?
2. Die Aufteilung der Summe ist dann Versteigerungssumme - Gerichtskosten / 2 oder kann die Ex die Auszahlung irgendwie verhindern und den Auszug damit blockieren?
3. Was passiert nach dem Zuschlag (Rechte und Pflichten gehen zu 100% an mich)? Kann ich bis zum Auszug die 100% Miete erwarten.
4. Wie lange hat Sie zum Auszug Zeit?
Danke und Gruß