Teilungsversteigerung - jemand Erfahrung für erfolgreiche Durchführung?

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    • Teilungsversteigerung - jemand Erfahrung für erfolgreiche Durchführung?

      Hallo Zusammen.

      ich bin seid 10 Jahren geschieden und meine Ex-Frau bewohnt das gemeinsame Haus, wofür Sie mir ein Nutzungsentschädigung per Urteil zahlt.
      Ich möchte (muss wahrscheinlich per Teilungsversteigerung) nun nach baldiger 100% Tilgung das Haus selbst kaufen und nutzen oder halt verkaufen.

      1. Muss ich die komplette Kaufsumme an das Gericht überweisen?
      2. Die Aufteilung der Summe ist dann Versteigerungssumme - Gerichtskosten / 2 oder kann die Ex die Auszahlung irgendwie verhindern und den Auszug damit blockieren?
      3. Was passiert nach dem Zuschlag (Rechte und Pflichten gehen zu 100% an mich)? Kann ich bis zum Auszug die 100% Miete erwarten.
      4. Wie lange hat Sie zum Auszug Zeit?

      Danke und Gruß
    • Hallo mister,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Eine Teilungsversteigerung (TV) sollte nur das letzte Mittel zur Regelung der Eigentumsverhältnisse eures Hauses sein.
      Auch wenn Immobilien zur Zeit sehr gefragt sind und auch bei der TV ein Wert erzielt werden kann, der euren Vorstellungen nahekommt, bleibt ein sehr hohes Risiko hinsichtlich des Verkaufserlöses.
      Bieten können die Hauseigentümer sowie weitere Interessenten.
      Falls du das Haus ersteigerst steht dir die Nutzungsentschädigung nicht mehr zu, sobald du alleiniger Eigentümer bist.

      Zum Ablauf einer Teilungsversteigerung und zur Beantwortung deiner weiteren Fragen empfehle ich dir die ISUV-Broschüre Nr. 72 "Die Zwangs- und Teilungsversteigerung von Immobilien" zum Preis von 3 Euro (Mitglieder 1,50 Euro).

      Viel Erfolg
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo mister,

      wen es eine Teilungsversteigerung sein muss, würde ich Dir zur Vorbereitung unbedingt empfehlen, nach Tilgung die Grundschulden löschen zu lassen (nicht nur eine Löschungsbewilligung oder eine Bescheinigung der Bank, sondern die tatsächliche Löschung im Grundbuch). Das vereinfacht das Verfahren deutlich.

      Gruß
      Jon