Unterhalt für außereheliche kind

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    • Unterhalt für außereheliche kind

      Hallo ich hoffe jemand kann mir helfen. Also mein Mann hat eine uneheliche Tochter welche 8 Jahre alt ist er zahlt im Moment 75 Euro unterhalt mtl welches vom Amtsgericht beurkundet ist. Jetzt bekommt er aber ab Mai einen neuen Job mit mehr Gehalt. Bei der damaligen Berechnung war es so das wir 2 eheliche Kinder hätten und der Lohn bei netto ca 1300 lag ich arbeitete auf Teilzeit mit einem Lohn von ca 600. Jetzt ist es so das wir 3 eheliche Kinder im Alter von 5 und 1 Jahr haben und ich nur noch ca 450 Euro verdiene da ich wegen der Kinder die Zeit runter schrauben musste. Zusätzlich haben wir ca 500-600 Euro ALG 2 bezogen was mit ziemlicher Sicherheit jetzt weg fällt. Mein Mann verdient bei seinen neuen Job ca 1900 brutto. Jetzt ist die Frage wo lassen wir den Unterhalt neu berechnen muss es beim Anwalt sein ? Damals war alles vor Gericht da auch Sorgerecht und Umgang eine tolle gespielt haben die kindesmutter weiß noch nix vom dem neuen Job aber wir denken das geheim halten nicht sinnvoll ist. Aber um ehrlich zu sein wenn das mehr verdiente gelt dann als unterhalt weg geht kann mein Mann auch bei seinen alten Job bleiben denn das Kind hat von dem unterhalt sozusagen garnix.
    • Hallo Suessebiene 92
      Ich habe jetzt gerade mal einfach den von Dir angegebenen Bruttolohn auf Netto über einen Brutto Netto Rechner ausrechnen lassen. Das sind dann ca. 1500 € Netto un bereinigt( das heißt ohne die Abzüge für die Werbungskosten) wenn ich einfach mal die pauschalen 5 % nehme bleiben etwa 1425 € bereinigtes Netto. Davon ist der Unterhalt für die 4 Kinder zu berechnen. Das heißt es gibt eine Mangelfallberechnung. Dein Einkommen wird nicht herangezogen da Du für Deinen eigenen Unterhalt damit aufkommst. Der Selbstbehalt für Deinen Mann beträgt 1080 € , so das 345 € zum Unterhalt für alle Kinder aufgewendet werden müssen . Natürlich kann der Selbstbehalt noch um 10 % gemindert werden durch das Amt wegen der sogenannten Haushaltsersparniss wegen dem zusammenleben mit Dir. Sind schon 2 Jahre rum als das Jugendamt das letzte Mal das Einkommen überprüft hat? Ich denke mal er braucht den höheren Verdienst noch nicht angeben da der neue Verdienst nicht um mehr als 10 % gestiegen ist. Aber das werden Dir andere hier im Forum noch genauer sagen können. Wenn das Jugendamt eine Abänderung des Unterhaltstitels verlangt muss Dein Mann darauf bestehen das dieser neue Unterhaltstitel auf das 18 Lebensjahr befristet ist. Dadurch das die Erhöhung relativ gering ist ( beim Jobcenter werden auch die Werbungskosten vom Netto abgezogen) kann es sein das ihr weiter ALG II bezieht, wenn auch nicht in der bisherigen Höhe.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      rein theoretisch muss er das nur mitteilen, wenn er zur Auskunft aufgefordert wird.
      Aber, wenn das Jugendamt/Amtsgericht aufgrund des Mangelfalls mitgeteilt hat, dass er verpflichtet ist, Einkommenserhöhungen unaufgefordert mitzuteilen, müsste man noch mal darüber nachdenken.

      Euer ALG II könnte auch so weitergezahlt werden, weil seine Erhöhung ja durch deine Reduzierung schon wieder fast aufgehoben wird.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!