Ein halbes Jahr Umgangsausschluss "zum Wohle des Kindes"

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    • Ein halbes Jahr Umgangsausschluss "zum Wohle des Kindes"

      Hallo zusammen,

      nachdem meine Ex-Frau nun schon seit langem den Umgang zwischen dem gemeinsamen Kind und mir, ihrem Vater verweigert, drückt mir nun auch noch das Amtsgericht einen Umgangsausschluss rein!

      Bislang wurden 54 Ordnungshafttage verhängt, jedoch offensichtlich nur 2 vollstreckt. Jüngst gab es 8 begleitete Umgänge, gerichtlich gebilligt durch das OLG. Die Mutter hat sich weitgehend dran gehalten und der Abschlussbericht bezeugt eindeutig, dass das 8-jährige Kind gerne bei ihrem Papa ist. Seit dann wieder der Umgangsbeschluss von 2012 auflebte, welcher samstäglichen unbegleiteten Umgang von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorsieht, wird das Kind beim Versuch es abzuholen von der Mutter regelrecht vorgeführt, sie sagt ihr z. B. vor "Sag ich will nicht!" und das Kind hat keine andere Wahl, als in dieser Situation der Mutter zu gehorchen, wobei sie dabei auf den Boden schaut und mich nicht ansieht. Dies stellt eindeutig eine seelische Misshandlung des Kindes dar. Nach dem ich nun 4 weitere Ordnungsmittelanträge beim AG gestellt habe, bekam ich nun am 22.03.2018 eine e. A. vom Amtsgericht, in welchem ich vom Umgang bis zum 30.09.2018 ausgeschlossen werde, "zum Wohl des Kindes" in der Begründung:

      "Unter diesen Umständen erfordert es das Wohl des Kindes, zunächst und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren den Umgang des Kindesvaters mit dem Kind vollständig auszuschließen."

      Für mich besteht die Kindeswohlgefährdung allerdings nicht im Umgang selbst - wenn er denn statt fände - sondern durch das o. g. Verhalten der Mutter, das Kind einem Loyalitätskonflikt auszusetzen.

      Was wäre nun die beste Strategie bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich kann nach § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung beantragen und dort zumindest ergänzend beantragen, dass Maßnahmen getroffen werden um einer Entfremdung entgegenzuwirken. Das Kind wundert sich jetzt bestimmt, warum der Papa nicht mehr kommt und die Mutter kann ungehemmt das Kind weiter manipulieren. Meiner Meinung nach müsste das Kind sofort von der Mutter weg, denn dort geschieht die Kindeswohlgefährdung.

      Bin wie immer für jeden Tipp dankbar.

      calypso
    • Hallo calypso,

      ich kann Dir leider keinen Tipp geben.
      Ich dachte auch, ich könnte per Gerichtsbeschluss mehr Umgang erreichen bzw. wieder Umgang erreichen, nachdem meine Frau den vereinbarten Umgang vollständig blockiert hatte.
      Ich muss wohl froh sein, einen Richter und keine Richterin zu haben, sonst wäre es noch schlimmer. Er forderte meine Frau und mich auf, dass wir uns einigen sollten. Er legt alle Entscheidungen in die Hände der Eltern und von Fl^Hachkräften und entledigt sich somit jeglicher Verantwortung für eine Entscheidung.
      Ob Du also mit dem Argument der Kindeswohlgefährdung durch Entfremdung und Loyalitätskonflikt durchkommst, hängt vom Richter ab.
      Auf jeden Fall ist es ratsam, einen guten Anwalt dabei zu haben.

      Ich wünsche Dir viel Erfolg bzw. gehabt zu haben, ist ja jetzt schon ein Jahr her.

      Fero
    • Hallo,

      bist du anwaltlich vertreten?

      Wenn ja solltest du vielleicht besprechen, dass ja nun im Abschlussbericht steht, dass das Kind gern bei dir ist. Und das es nun vielleicht sinnvoller wäre, wenn das Kind nicht ovn der Mutter übergeben werden würde, sondern von jemand anderem. Und das der Umgang schnellstmöglich so ausgeweitet werden sollte, dass du das Kind am Freitag von Schule/Hort abholst und am Montagmorgen auch dort wieder hinbringst. Dann würden diese - das Kind belastenden - Übergaben entfallen. Wichtige Dinge könnten über eine Mitteilung (Heft oder Mail) geklärt werden, ohne dass es eines direkten Kontaktes bedarf.

      Und noch mal explizit darauf hinweisen, dass hier Kind und Vater dafür bestraft werden, dass die Mutter nicht in der Lage ist Paar- und Elternebene zu trennen und sich zum Wohle des Kindes zurückzunehmen.

      Und evtl. darauf hinweisen, dass ein solches Verhalten ja nicht gerade für die Erziehungsfähigkeit der Mutter sprechen würde, da das Kind ein Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil hat und du die Pflicht. Und ihr beide dies gerne auch haben würdet, wie fast alle Trennungskinder mit ihrem Umgangselternteil.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • guten Morgen,

      Aus meiner Sicht hängt es eher von beiden beteiligten Eltern und den Verfahrens beteiligten Anwälten ab, als vom Gericht.
      Auch der beteiligte Verfahrensbeistand und das mitwirkende Jugendamt natürlich. Gibt es Sachverständigengutachten?
      Die Zeit spielt wohl nicht unwesentlich eine Rolle... Ich lese: seit 2012
      Sicher auch der permanente Druck auf die Mutter und somit auf Deine Tochter.

      Ideen sind:
      - ISUV Mitglieder haben die Möglichkeit von Kontaktanwälten und schriftlichen Beratungen
      - Gespräch mit einem ISUV Berater/ Kontaktstellen leitet
      - Familienberatung JA oder Beratungsstellen stehen jedem Sorge berechtigten zu
      - mittel bzw langfristig strategisch vorgehen

      Viel Erfolg vom Winni
    • Moin

      @Winnipuuh
      Als VB kannst Du Dir vielleicht nicht vorstellen, dass man gegen manche Blockadehaltung eines Elternteils (ich nehme mal wieder meine übliches Vorurteil: meist die der Mütter) nichts, absolut nichts machen kann.
      Wenn man dann als blockierter Elternteil versucht, alle legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Rechte des Kindes (und auch die eigenen) durchzusetzen, wird einem irgendwann unterstellt, man habe nur die eigenen Interessen im Blick

      Bei uns ging es nicht um Umgang, nur um ganz normale Auskunft um die Entwicklung des Kindes. Die Umstände dazu interessieren erst mal nicht.
      Nach 3 1/2 Jahren (!!!) gab es ein aktuelles Halbjahreszeugnis, ein ausgeschnitten Foto und eine Entwicklungsdarstellung, in der auf die gerichtlich beantragten (und tatsächlich interessanten) Punkte nicht eingegangen wird.
      Das Gericht sieht nun keine Rechtsgrundlage mehr für eine Anordnung....

      Dein Enthusiasmus ist bewundernswert.
      Die meisten der hier Ratsuchenden sind enttäuscht und viele hoffnungslos ob einer Änderung...

      Presseerklärung ISUV

      @calypso
      Ich hoffe, dass Du Stärke und Rückhalt bei Deiner restlichen Familie hast.

      Gruß Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Schrift zu groß

    • moin,
      Hier ist ja was los...

      Sich hier gegenseitig anzufahren oder einzelne Erfahrungen zu Bewerten ist aus meiner Sicht nicht zielführend.

      Jeder Leser sollte die Möglichkeit haben die für sich relevanten Dinge herauszulesen und diese ggf in seinem eigene Fall umzusetzen.

      Als im gerichtlichen Kontext Mitwirkender oder Beteiligter gibt es Rollen und Aufgaben.
      Und wo Menschen arbeiten, werden Aufgaben unterschiedlich gut und gerade aus Sicht der Betroffenen erledigt...

      Änderungen erfolgen...
      Z.B. durch die hier Schreibenden, die viele Mitglieder des ISUV und durch ISUV Aktive... Natürlich auch durch Andere...

      VG vom Winni