Hallo zusammen,
nachdem meine Ex-Frau nun schon seit langem den Umgang zwischen dem gemeinsamen Kind und mir, ihrem Vater verweigert, drückt mir nun auch noch das Amtsgericht einen Umgangsausschluss rein!
Bislang wurden 54 Ordnungshafttage verhängt, jedoch offensichtlich nur 2 vollstreckt. Jüngst gab es 8 begleitete Umgänge, gerichtlich gebilligt durch das OLG. Die Mutter hat sich weitgehend dran gehalten und der Abschlussbericht bezeugt eindeutig, dass das 8-jährige Kind gerne bei ihrem Papa ist. Seit dann wieder der Umgangsbeschluss von 2012 auflebte, welcher samstäglichen unbegleiteten Umgang von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorsieht, wird das Kind beim Versuch es abzuholen von der Mutter regelrecht vorgeführt, sie sagt ihr z. B. vor "Sag ich will nicht!" und das Kind hat keine andere Wahl, als in dieser Situation der Mutter zu gehorchen, wobei sie dabei auf den Boden schaut und mich nicht ansieht. Dies stellt eindeutig eine seelische Misshandlung des Kindes dar. Nach dem ich nun 4 weitere Ordnungsmittelanträge beim AG gestellt habe, bekam ich nun am 22.03.2018 eine e. A. vom Amtsgericht, in welchem ich vom Umgang bis zum 30.09.2018 ausgeschlossen werde, "zum Wohl des Kindes" in der Begründung:
"Unter diesen Umständen erfordert es das Wohl des Kindes, zunächst und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren den Umgang des Kindesvaters mit dem Kind vollständig auszuschließen."
Für mich besteht die Kindeswohlgefährdung allerdings nicht im Umgang selbst - wenn er denn statt fände - sondern durch das o. g. Verhalten der Mutter, das Kind einem Loyalitätskonflikt auszusetzen.
Was wäre nun die beste Strategie bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich kann nach § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung beantragen und dort zumindest ergänzend beantragen, dass Maßnahmen getroffen werden um einer Entfremdung entgegenzuwirken. Das Kind wundert sich jetzt bestimmt, warum der Papa nicht mehr kommt und die Mutter kann ungehemmt das Kind weiter manipulieren. Meiner Meinung nach müsste das Kind sofort von der Mutter weg, denn dort geschieht die Kindeswohlgefährdung.
Bin wie immer für jeden Tipp dankbar.
calypso
nachdem meine Ex-Frau nun schon seit langem den Umgang zwischen dem gemeinsamen Kind und mir, ihrem Vater verweigert, drückt mir nun auch noch das Amtsgericht einen Umgangsausschluss rein!
Bislang wurden 54 Ordnungshafttage verhängt, jedoch offensichtlich nur 2 vollstreckt. Jüngst gab es 8 begleitete Umgänge, gerichtlich gebilligt durch das OLG. Die Mutter hat sich weitgehend dran gehalten und der Abschlussbericht bezeugt eindeutig, dass das 8-jährige Kind gerne bei ihrem Papa ist. Seit dann wieder der Umgangsbeschluss von 2012 auflebte, welcher samstäglichen unbegleiteten Umgang von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorsieht, wird das Kind beim Versuch es abzuholen von der Mutter regelrecht vorgeführt, sie sagt ihr z. B. vor "Sag ich will nicht!" und das Kind hat keine andere Wahl, als in dieser Situation der Mutter zu gehorchen, wobei sie dabei auf den Boden schaut und mich nicht ansieht. Dies stellt eindeutig eine seelische Misshandlung des Kindes dar. Nach dem ich nun 4 weitere Ordnungsmittelanträge beim AG gestellt habe, bekam ich nun am 22.03.2018 eine e. A. vom Amtsgericht, in welchem ich vom Umgang bis zum 30.09.2018 ausgeschlossen werde, "zum Wohl des Kindes" in der Begründung:
"Unter diesen Umständen erfordert es das Wohl des Kindes, zunächst und bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren den Umgang des Kindesvaters mit dem Kind vollständig auszuschließen."
Für mich besteht die Kindeswohlgefährdung allerdings nicht im Umgang selbst - wenn er denn statt fände - sondern durch das o. g. Verhalten der Mutter, das Kind einem Loyalitätskonflikt auszusetzen.
Was wäre nun die beste Strategie bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich kann nach § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung beantragen und dort zumindest ergänzend beantragen, dass Maßnahmen getroffen werden um einer Entfremdung entgegenzuwirken. Das Kind wundert sich jetzt bestimmt, warum der Papa nicht mehr kommt und die Mutter kann ungehemmt das Kind weiter manipulieren. Meiner Meinung nach müsste das Kind sofort von der Mutter weg, denn dort geschieht die Kindeswohlgefährdung.
Bin wie immer für jeden Tipp dankbar.
calypso