Betreuungsunterhalt bei Nicht-Verheirateten -> über das 3 Lebensjahr hinaus

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    • Betreuungsunterhalt bei Nicht-Verheirateten -> über das 3 Lebensjahr hinaus

      Hallo,

      Betreuungsunterhalt ist ja normalerweise bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zu leisten. Dann ist die Kindesmutter in der Beweislast.

      Ich frage nach praktischen Tipps, mit welcher Argumentation ich dies verhindern oder erschweren kann, dass sie hier nicht einfach vorschiebt, das Kind braucht immer seine Mama und kann nicht in der Kindergarten.

      Kann ich anbieten, dann mein Kind selbst zu betreuen ?

      Oder habe ich keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen, weil ich die Befürchtung habe, dass sie mich weiter ausnehmen will ?

      Herzlichen Dank
    • Hallo,

      ihr seid, soweit ich gelesen habe nicht verheiratet. Damit müssten nach dem 3. Lebensjahr kindbezogene Gründe vorliegen.

      Euer Kind ist jetz 15 Monate, Insofern ist bis zum 3. Lebensjahr - sofern du leistungsfähig bist - klar, dass du auch der KM zu Betreuungsunterhalt verpflichtet bist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!