Betreuungsunterhalt bei Nicht-Verheirateten -> Bedürftigkeit auch bei großem Vermögen ?

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  • Betreuungsunterhalt bei Nicht-Verheirateten -> Bedürftigkeit auch bei großem Vermögen ?

    Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt: unsere Tochter ist aktuell 15 Monate und die nicht-verheiratete Kindesmutter fordert Betreuungsunterhalt ein. Sie wohnt mietfrei im Elternhaus.
    Vor der Geburt hat sie ca. 1.500 € netto verdient.

    Frage wäre jetzt: in wieweit muss sie ihr Vermögen (ca. 100.000 Euro auf Girokonto und Tagesgeldkonto) verwenden bzw. einsetzen, um ihre Bedürftigkeit zu decken (zumindest teilweise) ?
    Falls ja, ist sie dann auch in der Beweislast, wenn sie argumentiert, dass das Geld inzwischen evtl. ihrer Mutter oder ihrem Bruder gehört.
    Ich hab einen Steuerbescheinigung von ihrer Bank, auf dem entsprechend hohe Zinsbeträge von ca. 700 € bei aktuell sehr niedrigem Zinsniveau aufgeführt sind.

    Wie ist die Einschätzung in diesem Fall ?

    Herzlichen Dank !
  • Hallo,

    es geht ja darum, dass du sozusagen ihren "Verlust" ausgleichst, den sie durch das Nichtarbeiten und Betreuung des Kindes hat. Ihr Vermögen und ihr mietfreies Wohnen war da ja auch schon da.

    Sie bekommt Elterngeld. Dies wird - wohl bis auf einen Sockelbetrag von 300 € - angerechnet. Das senkt die Beürftigkeit. Und dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1.200 €.

    Du musst erstmal fürs Kind Unterhalt zahlen und wenn dann noch genug da ist, dann kannst du auch der KM Unterhalt zahlen. Wenn du für die KM nicht mehr leistungsfähig bist, dann muss sie von ihren Ersparnissen oder von staatlichen Leistungen leben.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • AnnaSophie schrieb:

    Ihr Vermögen und ihr mietfreies Wohnen war da ja auch schon da.

    AnnaSophie schrieb:

    Wenn du für die KM nicht mehr leistungsfähig bist, dann muss sie von ihren Ersparnissen oder von staatlichen Leistungen leben.

    Moin,

    es geht hier um Unterhalt und nicht um Zugewinn. Im Klartext: nicht Anfangsvermögen (was ich "behalten" kann), sondern Vermögensverwertung (§ 1602 I BGB) ist angesagt.

    Die Frage ist nur, welches Schonvermögen der Kindesmutter belassen wird. Also ob die Rechtsprechung dabei Kriterien wie beim Volljährigenunterhalt anwendet (minimales Schonvermögen) oder beim Betreuungsunterhalt für verheiratete Eltern (umfangreicheres Schonvermögen). Eine eindeutige Rechtsprechung existiert m.E. dazu (noch) nicht.
  • Hallo,

    TobiasRueger schrieb:

    Sie wohnt mietfrei im Elternhaus.

    das dürfte nicht relevant sein. Das OLG( andere OLG schtreiben evtl. anders) schreibt:

    8. Freiwillige Zuwendungen DritterFreiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind alsEinkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
  • Hallo,

    es macht sich gar nicht gut. wenn man ein Thema unter dem USERNAME " xxx " startet und dann

    weil der Username geändert wird, unter "xxy" weiter schreibt.

    Profil:
    xxy hies früher xxx

    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Usernamen in xxx + xxy geändert

  • Moin.

    Das geht gar nicht, was edy hier als Teammitglied (Mod?) fabriziert.

    Die Forensoftware ermöglicht (erlaubt!) es jedem User, seinen Benutzernamen zu ändern. Vermutlich ist es auch vom Admin vor langer Zeit gezielt so eingestellt worden und deshalb auch gewollt. Wenn man das nicht haben möchte, muss man die Funktionalität halt abstellen. Aber jetzt über die Änderung zu maulen und auch noch den ursprünglichen Benutzernamen absichtlich in den Text zu schreiben ist voll daneben. Der vorherige Name kann sowieso im Profil von jedermann nachgelesen werden.

    Vor wenigen Tagen wurde hier auf Wunsch einer "Schwiegermutter" ein kompletter Thread gelöscht, weil sie im Nachhinein bemerkte, dass alles öffentlich ist und somit das geplante Verschwinden von Tochter und Enkelkind ins Ausland frühzeitig hätte auffliegen können. Sowas geht übrigens auch nicht, denn das Löschen kompletter Threads widerspricht dem Sinn und dem Zweck eines öffentlichen Forums! Hat edy über die Löschung des Threads auch allein entschieden? Ob das wohl von ihm gelöscht worden wäre, wenn es ein unterhaltspflichtiger Vater so gewünscht hätte?

    Den vorherigen Beitrag habe ich vollständig zitiert für den Fall, dass mal wieder ohne Änderungsmerkmal (Datum-/Zeitstempel) nachträgliche Veränderungen daran vorgenommen werden.

    edy schrieb:

    Hallo,

    es macht sich gar nicht gut. wenn man ein Thema unter dem USERNAME " z.B. xxx " startet und dann

    weil der Username geändert wird, unter "xxy" weiter schreibt.

    Profil:
    xxy hies früher xxx

    edy

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: echte Usernamen in xxx + xxy geändert

  • Hallo Clint,

    Es sollte doch nur ein Hinweis sein. Was verstehst du unter "maulen" ?

    Es ist in der Tat verwirrend wenn in einem Thema ein User zitiert wird, der an diesem Thema gar nicht "teilgenommen" hat.

    Zum Thema glöschter Thread: du schreibtd " in den letzten Tagen" ? Welcher war das ?

    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
  • edy schrieb:

    Was verstehst du unter "maulen" ?
    Kann man daran etwas nicht verstehen?

    edy schrieb:

    Es ist in der Tat verwirrend wenn in einem Thema ein User zitiert wird, der an diesem Thema gar nicht "teilgenommen" hat.
    Unsinn. Man muss nur auf den Link (im Zitat) klicken, dann ist alles klar.

    Nochmals: Die Änderung des eigenen Benutzernamens ist erlaubt!

    edy schrieb:

    Zum Thema glöschter Thread: du schreibtd " in den letzten Tagen" ? Welcher war das ?
    Wo ist Thread 60136? War der von User 16653?
  • Hallo Clint,

    danke für die Threadnummer 60136.

    Habe den Thread wieder hergestellt.

    Wenn ein Thraed " geklärt" werden muss ( evtl. Rückfragen ) dann wird dieser auf "vorläufiges löschen " gesetzt.

    gelöscht ist er damit nicht. Nach Klärung sollte der zuständige Mod den Thraed natürlich wieder auf "wiederherstellen" setzen.

    Hätten wir aber auch per Konversation besprechen können.

    Gut das wir einen Forendedektiv wie dich haben.

    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
  • Hallo Clint,

    edy schrieb:

    Hätten wir aber auch per Konversation besprechen können.
    sorry, ist ja gar nicht möglich. Hab dich ja "blockiert"

    Wenn du aber versprichst mir nicht so oft wie vor einiger Zeit Konversationen zu schreiben, werde ich das

    "blockieren" rückgängig machen.

    Ach ja, sei Vorbild und denke an die Anrede bei jeder Antwort


    servus

    edy
    Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
  • Mit Leuten, die sich vor den miesen Karren einer Ex-RAin spannen lassen, obwohl sie wissen dass diese Frau nach dem "Verlust" ihrer Anwaltszulassung ISUV-Mitglieder nicht informiert und somit voll gegen die Wand fahren lassen hat (Diskussionen dazu befinden sich auch im geschlossenen Bereich des Forums), gibt es keine Konversationen.

    Machenschaften können zwar verjähren, aber vergessen sind sie nicht.

    Und mit Leuten, die eine wunderschön formulierte Netikette mit einem einzigen Wort (krankhaft) versauen, braucht es auch keine Konversationen.
  • edy schrieb:

    die Nettikette ( deine Verlinkung) besteht schon seit 2007,

    edy schrieb:

    da kannte ich ISUV noch gar nicht ?

    Eben! Deshalb sollte ein edy in so einer wunderschönen Formulierung auch nicht Jahre später in Rot (viel mehr als oberlehrerhaft...) drin herumschmieren:

    Forensoftware schrieb:

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von edy (24. Mai 2014) aus folgendem Grund: Wort jedes Beitrages eingefügt

    War das denn vorher sooo schwer zu verstehen?
  • Hallo Miteinander,

    zur Richtigstellung:

    Den Thread habe ich gelöscht. Und das ist durch die Forenregeln einerseits und andererseits auch durch den Schutz der persönlichen Daten von Usern vollkommen angebracht.
    Und ich darf das tun. :thumbsup:
    Und der Thread bleibt gelöscht.

    Wir haben ab und an User die sich mit ihrem vollen Klarnamen hier anmelden und Beiträge erstellen. Sehr ungeschickt und von uns ist das nicht gewünscht. Wir sollten dort bei der Anmeldung gleich darauf hinweisen dass das nicht in Ordnung ist.

    Natürlich wollen wir im Forum keine Werbung für Anwälte machen.

    @Clint. Ich schätze Deine Beiträge und Dein Wissen. Kritik ist richtig vorgetragen ist bei uns willkommen. Es wäre schön wenn diese etwas konstruktiver rüber käme. Vielen Dank.


    Und jetzt bitte tief durchatmen und Füße stillhalten.


    Peace

    Holger