Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt: unsere Tochter ist aktuell 15 Monate und die nicht-verheiratete Kindesmutter fordert Betreuungsunterhalt ein. Sie wohnt mietfrei im Elternhaus.
Vor der Geburt hat sie ca. 1.500 € netto verdient.
Frage wäre jetzt: in wieweit muss sie ihr Vermögen (ca. 100.000 Euro auf Girokonto und Tagesgeldkonto) verwenden bzw. einsetzen, um ihre Bedürftigkeit zu decken (zumindest teilweise) ?
Falls ja, ist sie dann auch in der Beweislast, wenn sie argumentiert, dass das Geld inzwischen evtl. ihrer Mutter oder ihrem Bruder gehört.
Ich hab einen Steuerbescheinigung von ihrer Bank, auf dem entsprechend hohe Zinsbeträge von ca. 700 € bei aktuell sehr niedrigem Zinsniveau aufgeführt sind.
Wie ist die Einschätzung in diesem Fall ?
Herzlichen Dank !
ich habe folgenden Sachverhalt: unsere Tochter ist aktuell 15 Monate und die nicht-verheiratete Kindesmutter fordert Betreuungsunterhalt ein. Sie wohnt mietfrei im Elternhaus.
Vor der Geburt hat sie ca. 1.500 € netto verdient.
Frage wäre jetzt: in wieweit muss sie ihr Vermögen (ca. 100.000 Euro auf Girokonto und Tagesgeldkonto) verwenden bzw. einsetzen, um ihre Bedürftigkeit zu decken (zumindest teilweise) ?
Falls ja, ist sie dann auch in der Beweislast, wenn sie argumentiert, dass das Geld inzwischen evtl. ihrer Mutter oder ihrem Bruder gehört.
Ich hab einen Steuerbescheinigung von ihrer Bank, auf dem entsprechend hohe Zinsbeträge von ca. 700 € bei aktuell sehr niedrigem Zinsniveau aufgeführt sind.
Wie ist die Einschätzung in diesem Fall ?
Herzlichen Dank !