Unterhaltszahlung für Volljährige auf das falsche Konto

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    • Unterhaltszahlung für Volljährige auf das falsche Konto

      Hallo Forumsgemeinde,

      ich melde mich jetzt mit folgender Frage zurück.

      Mein ältester Sohn ist seit September 2017 volljährig und lebt bei der Mutter.

      Jetzt habe ich gelesen, dass der Unterhalt für ein volljähriges Kind auf sein Konto überwiesen werden muss, damit ich schuldbefreit bin.
      Derzeit zahle ich 360 € (4. Stufe DT, 2. Einkommensgruppe) an seine Mutter mit dem Unterhalt für zwei weitere minderjährige Kinder (beim Verwendungszweck für die monatliche Überweisung ist für jedes Kind der Zahlbetrag vermerkt; damit ist eine Zuordnung des Betrages zu jedem Kind ersichtlich).

      Aus dem Jahr 2013 besteht eine unbefristete statische Jugendamtsurkunde in Höhe von 334 € (der Kindergeldanteil in Höhe von 92 € wurde mindernd berücksichtigt). Die Düsseldorfer Tabelle ist in der Urkunde nicht erwähnt.

      Gerichtlich oder anwaltlich wurde bisher nach der Volljährigkeit kein Unterhalt gefordert aber dieser wurde von mir bei der Volljährigkeit auf die 4. Stufe angepasst und weiter gezahlt, weil er sich noch in der Ausbildung an einem Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife befindet und kein Einkommen hat. Die Schulaufnahmebestätigung hat er mir vorgelegt. Das Verhältnis zu ihm und seiner Mutter ist leider sehr angespannt.

      Ist es rechtlich möglich, den Unterhalt ab Volljährigkeit erneut zu fordern, weil ich die Unterhaltszahlungen nicht an auf das korrekte Konto schuldbefreiend überwiesen habe bzw. habe ich einen Rückforderungsanspruch gegen seine Mutter? Oder kann sich die Mutter darauf berufen, dass das Geld bereits ausgegeben ist?

      Vielen Dank für eure Einschätzung
      Renninger
    • Hallo Renninger
      Rechtlich ist es für Deinen Sohn möglich den Unterhalt ab 18 Jahren zu fordern, da die Zahlung auf das Konto der Mutter nicht Schuld befreiend ist.Weiterhin hat Dein Sohn das Recht die Höhe des Unterhalts neu berechnen zu lassen, da jetzt ab dem 18.Lebensjahr das volle Kindergeld abzuziehen ist. Forder Deinen Sohn auf das er Dir die Kontonummer seines Kontos mitteilt, oder wenn er keins hat, Dir schriftlich bestätigt das Du schuld befreiend auf das Konto der Mutter weiter zahlen sollst.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      du hast also immer den Zahlbetrag für jedes Kind hinter dessen Namen auf die Überweisung geschrieben?
      Ab Volljährigkeit hätte der Sohn dir ein eigenes Konto mitteilen müssen oder dass du weiterhin auf das Konto der KM überweisen musst.

      Wenn er keinen Unterhalt gefordert hat (und kein Titel besteht) kann er diesen auch nicht rückwirkend fordern.
      Wenn ein Titel besteht könnte er das machen. Dann würde sich die Frage stellen, ob die KM sich überhaupt auf "Entreicherung" berufen könnte. Da sie ja eindeutig gesehen hat, dass dieser Unterhaltsbertrag für den Volljährigen und nicht für die minderjährigen Kinder war.

      Die KM ist auch barunterhaltspflichtig für den Volljährigen.

      Ich würde Sohnemann auffordern, dass er dir ein Konto benennt. Und dann abwarten welches er nennt. Ob seins oder das der KM.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      vielen Dank für die Tipps. Ja, ich habe immer den Zahlbetrag hinter die Namen geschrieben. Habe meinen Sohn eben angeschrieben und er hat mir rasch geantwortet, dass es in Ordnung sei, auf das Konto der Mutter zu zahlen.
      Ich wollte mich, bevor ich ihn anschreibe, nur etwas rechtskundiger machen. Ich bin sehr froh, dass die Angelegenheit ohne Justiz geklärt werden konnte und es keinen weiteren Streitpunkt mit der Kindsmutter gibt, unter dem dann auch die beiden jüngeren Geschwister, die einen guten Kontakt zu mir haben, leiden müssten.

      Rainer
    • Hallo Renninger
      Whats App begründet keinen Gerichts festen Nachweis das Schuld befreiend auf das Konto der KM weitergezahlt werden soll. Wenn es zum Krach kommt und Kind sagt habe die Kohle nicht bekommen, zahlst Du wenn Du Pech hast, das Geld noch einmal. Also schnellstens ein paar Zeilen zu Papier bringen und vom Kind unterschreiben lassen.

      LG Hugoleser
    • Klar kann man alles schriftlich von seinem Kind verlangen und es auch "auffordern!" Erklärungen abzugeben.

      Es soll aber auch Eltern geben, die so viel Vertrauen zu ihrem Kind haben, dass ihnen eine Mitteilung über whatsapp genügt, auch wenn der Beweiswert einer solche Nachricht im Falle des Besteitens sie versendet zu haben, eingeschränkt ist.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • Hallo K.Ahnung, hallo Hugoleser,

      ich habe mich dazu entschieden, die Sache ruhen zu lassen und vertraue seiner Aussage. Das Einfordern von einer weiteren schriftlichen Erklärung würde mich moralisch - auch von seiner Mutter befeuert - diskreditieren und dazu beitragen, auch zukünftig ein angespanntes oder gar kein Verhältnis zu ihm zu entwickeln. Sehe ich so wie K.Ahnung.

      Vielen Dank auch an Hugoleser, der die von mir erfragte rechtliche Komponente deutlich aufgezeigt hat und mir somit die Abwägung zwischen beiden Varianten ermöglicht hat.

      Hoffentlich liege ich richtig.

      Gruß Renninger
    • Hallo,

      ich habe manche Sachen auch nicht gemacht, wie beispielsweise die Unterhaltsurkunde aus der Minderjährigenzeit zurückgefordert. Klar könnte sie damit vollstrecken, würde sie aber vermutlich nicht tun (bis jetzt zumindest nicht). Und ich weiss genau das der KV diese Urkunde freiwillig nie rausrücken würde. Er hat nämlich bei der Großen erst auf massivem Druck ihre Zeugnisse herausgerückt, die ja ihre sind....

      Insofern habe ich es gelassen und ein gutes Verhältnis zu den Kindern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • K. Ahnung schrieb:

      Klar kann man alles schriftlich von seinem Kind verlangen und es auch "auffordern!" Erklärungen abzugeben.
      Moin.

      Jeder seriöse Anwalt wird im Rahmen einer Beratung auf die angesprochene Problematik hinweisen. Macht er das nicht, kann es zu einer Haftungsfrage für ihn werden.

      Die Beiträge im ISUV-Forum sind nichts rechtsverbindlich, sie sind von Laien geschrieben. Trotzdem wird hier seit eh und je auf eine gewisse Qualität geachtet! Und das sollte auch so bleiben. Die in diesem Thread vorsorglich erfolgten Hinweise auf die Problematik sind insofern ok. Wenn nämlich bei dem Betroffenen eines Tages doch vollstreckt werden sollte, kann er sich über das ISUV-Forum nicht beklagen. 8)
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      ich habe manche Sachen auch nicht gemacht, wie beispielsweise die Unterhaltsurkunde aus der Minderjährigenzeit zurückgefordert. Klar könnte sie damit vollstrecken, würde sie aber vermutlich nicht tun (bis jetzt zumindest nicht). Und ich weiss genau das der KV diese Urkunde freiwillig nie rausrücken würde. Er hat nämlich bei der Großen erst auf massivem Druck ihre Zeugnisse herausgerückt, die ja ihre sind....

      Insofern habe ich es gelassen und ein gutes Verhältnis zu den Kindern.

      Sophie

      Sophie schrieb aber auch am 27.03.2017

      "Hallo,

      die Flüge sind anscheinend schon gebucht; im Mai geht es dann los.


      Mal schauen, wie die Kleine mir das jetzt am Wochenende erklärt.


      Ich habe nur festgestellt, dass sie noch über einen Unterhaltstitel verfügt (eher der Papa), den sie mir vorab auf jeden Fall noch zurückgeben

      muss, der stammt noch aus der Minderjährigenzeit. Ein entsprechendes Schreiben habe ich schon aufgesetzt. Nicht das irgendjemand dann auf die Idee kommt, diesen noch zu nutzen. Solange sie hier ist war mir das nicht so wichtig, nun muss das aber vor dem Abflug gemacht werden.
      Zumal der Titel höher ist als das was ich jetzt zahle.


      Sophie"


      Ja, watt denn nu?? Titelrückgabe sollte unbedingt verlangt werden, wenn man Kenntnis von einer geplanten Flugreise erhält. :D

      Susanne




    • Hallo Sophie,
      uups... da hab ich was verwechselt. Dein von mir zitierter Beitrag ist gar nicht hier aus dem ISUV-Forum. Gelegentlich lese ich auch mal still in anderen Familienrechtsforen, manchmal stößt man einfach beim Googeln drauf. Der Beitrag in deinem Väterforum war mir aufgefallen. Alle Achtung – du bist da sehr aktiv, über 2000 Beiträge!

      Wie auch immer – sorry, dass ich deine Beiträge durcheinandergebracht habe. Bin halt manchmal ein Depp. Manchmal.

      Gruß
      Susanne
    • AnnaSophie schrieb:

      Insofern habe ich es gelassen und ein gutes Verhältnis zu den Kindern.

      Moin Sophie,

      wir beide kennen unsere eigenen Fälle bis ins kleinste Detail. Aber wir kennen die Fälle anderer User nicht wirklich.

      Ich habe keine Abänderung veranlasst und "meine" vollstreckbaren Ausfertigungen der Jugendamtsurkunden dort belassen, wo sie sind. Jedoch wird @Clint auch in Zukunft jedem Forenuser empfehlen (individuell formuliert, je nach Diskussionsstand), zu gegebener Zeit die Abänderung einzuleiten und/oder die vollstreckbaren Ausfertigungen herauszuverlangen. Ich habe das schon immer nach bestem Wissen und Gewissen getan, auch um die Qualität des ISUV-Forums zu gewährleisten. Somit kann später auch niemand sagen, er sei hier nicht gewarnt worden. Ich könnte dir einen Link zu einem anderen - seriösen - Forum senden. Dort hat ein Vater geschrieben, dass er 6 Monate nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes aus einer befristeten(!) Urkunde vollstreckt wurde. Zu allem Überfluss hat er die Rechtsmittelfrist verpennt, das Geld war weg.

      Ich selbst habe auch noch nie ein Einschreiben, geschweige denn eine Zustellung in eigenen Unterhaltssachen veranlasst. Weder an die Exfrau, noch an den Nachwuchs und auch nicht an den gegn Anwalt. Trotzdem wird @Clint aus den o.g. Gründen im Forum weiterhin die einzig sichere Methode, die Zustellung, empfehlen, wenn es sich um eine wirklich wichtige Angelegenheit handelt.