Hilfe bei Zugewinnausgleich

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    • Hilfe bei Zugewinnausgleich

      Hallo, ich habe eine Frage.
      Komme mit der Zugewinnberechnung nicht zurecht.
      Ich lasse mich von meinem Mann scheiden.

      Er hatte ein Anfangsvermögen von 20000,- plus ein Haus überschrieben bekommen (geerbt) , mit einem Wert von 120000,-. Nur er steht im Grundbuch.
      Ich bin mit 16000,- Schulden in die Ehe.

      Während der Ehe hat er einen Kredit aufgenommen, über 150000,- mittlerweile sind ca. 8000,- davon abbezahlt. Dh. es sind noch 142000,- Schulden übrig.
      Er hat ein Konto mit 30000,- plus und das Haus hat eine Wertsteigerung von ca. 60000,-
      Ich gehe mit 0 aus der Ehe raus, da ich meine Schulden abbezahlt habe.

      Kann mir jemand bei der Berechnung helfen??
    • Hallo christina,

      Eine Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt.

      Berechnet wird der Unterschied zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen.

      Ist dieser Unterschied positv dann besteht ein Zugewinn. Ein Zugewinn ist zur Hälfte mit dem Partner auszugleichen.

      Seit der Reform 2008 fliesst auch das negative Anfangsvermögen in die Berechnung mit ein.

      D.h. dein Anfangsvermögen minus 16000€.

      Endvermögen 0€

      Zugewinn =16000€

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Christina,

      Wenn dein EX ohne "Minus-Anfangsvermögen" in die Ehe ging, dann gilt:

      Endvermögen misnus Anfangsvermögen.

      Hat er am Ende nicht mehr als am Hochzeitstag dann hat er keinen Zugewinn.

      Auch Kredite die er z.B. in eine IMMO gesteckt hat. Ist die IMMO bei einem evtl. Verkauf (Verkehrswert) weniger wert als am

      Anfang , dann hat er auch keinen Zugewinn.


      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      er hat also einen Anfangsbestand von 140.000 (20.000+120.000).
      Er hat einen Endbestand von 68.000 (-142.000+30.000+180.000).
      Damit hat er einen negativen Zugewinn von - 72.000

      Du hast einen Anfangsbestand von -16.000
      Du hast einen Endbestand von 0
      Damit hast du einen Zugewinn von 16.000

      Damit müsstest du ihm Zugewinn zahlen.

      Die Frage ist, wofür hat er den Kredit aufgenommen? Zur Renovierung des Hauses?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      damit ist das Haus ja nicht ganz geerbt.
      Ich habe im Internet gelesen, dass dann nur der Teil des Hauses ins Erbe (als Anfangsvermögen) gerechnet wird, der auch geerbt wurde.
      Der Teil des Hauses, der ausgezahlt wurde, ist logischerweise kein Erbe und fällt damit auch nicht ins Anfangsvermögen.
      Damit müsste unterschieden werden, welcher Antiel des Kredits für die Auszahlung ist und welcher für die Renovierung.
      Ob das bei euch eine eklanten Unterschied macht, ist aber die Frage.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!