Zum Thema Wechselmodell
This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.
-
-
empfehlenswerter Beitrag:
Exakt - Die Story Heute Mama, morgen Papa - Der Streit ums Wechselmodell
Interessanter und aktueller Beitrag.
Gruß Tanja -
Hallo.
Sehr interessantes Thema,
Dass man allerdings beim WM keinen Unterhalt zahlen muss, ist aber nicht richtig.
Man zahlt Unterhalt nach seiner Leistungsfähigkeit. Dies könnte sich im besten Falle gegen einander
aufheben,
KM -
Moin KarlMarcks,
mir ist gar nicht in Erinnerung, dass das in dem Beitrag so fiel.
Aus meiner Erfahrung raus ist es so: Eltern, die ein Wechselmodell wollen, können sich auch - ggf. unter Inanspruchnahme von unabhängiger Beratung/Mediation - über den finanziellen Aspekt einvernehmlich austauschen und einigen.
Wenn ein Elternteil das Wechselmodell nicht will, stecken mitunter auch finanzielle Interessen dahinter.
Im Wechselmodell fließt nicht zwingend Geld von einem zum anderen Elternteil.
Unterhaltszahlungen sind nur nötig, wenn die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse sehr unterschiedlich sind.
Bei geringen Differenzen im Einkommen und trotzdem Streit der Eltern stecken ganz andere Ursachen hinter dem Streit als der Bedarf des Kindes.
Lösungen können und sollten dann in einer Mediation gefunden werden.
Ich sehe hier den Gesetzgeber in der Verantwortung. So lange es keine gesetzlichen Regelungen für ein Wechselmodell gibt (Finanzen, Steuern, Familienrecht, Sozialrecht), wird es nicht - wie in anderen Ländern - wirksam etabliert werden können.
Dazu muss aber in meinen Augen auch zwingend eine Neutralität des Jugendamtes als originär zuständige Behörde für die Familie (!) durchgesetzt werden.
Wenn ein JA-Bearbeiter aus persönlichen Gründen ein Wechselmodell ablehnt, dann können die Eltern schon keine gute Beratung erfahren.
Auch ist das Jugendamt generell (gesetzlich) nicht verpflichtet, Eltern, die ein Wechselmodell leben, zu unterstützen und beraten (siehe 18 Sgb 8). Das JA weigert sich schlicht, wenn man entsprechende Fragen (auch finanzieller Art) an es heranträgt.
Wenn Probleme im Wechselmodell auftreten (die ihre Ursache nicht zwingend im Wechselmodell haben), versucht der (das WM ablehnende) Bearbeiter mitunter sogar eine Eskalation.
Es braucht also (auch) Schulungen/Fortbildungen der JA-Mitarbeiter.
Gruß Tanja (die vermutlich ein Buch über Vor- und Nachteile des WM schreiben könnte und die anregen würde, dass man viel mehr erwachsene Kinder nach ihren Erfahrungen mit dem Wechselmodell - auch die negativen - in Studien befragen sollte) -
Hallo,
aus dem Bericht wrote:
Im Fall eines paritätischen Wechselmodells hätte er keinen Unterhalt zahlen müssen
Ja es muss ein Umdenken, und "neu organisieren" auf ganzer Linie passieren.
Es ist noch bei vielen das alte Gedankengut in den Köpfen: " Kinder gehören zur Mutter".
Das WM als Leitbild wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Ein Gericht/JA sollte erst einmal vom WM ausgehen und dann sehen ob dies möglich ist.
Ich bin der Meinung derjenige der meint , das Residenzmodell kann nur das richtige sein,der sollte die Kinder dem Partner überlassen.
KM -
Hallo zusammen,
ich denke auch, dass die gesetzliche Verankerung mit klaren Regeln für ein Wechselmodell wichtig ist, denn dann kann man sich daran orientieren und muss nichts mehr "verhandeln". Denn nicht bei jedem Paar klappt es gut die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einvernehmlich zu gestalten.
Beim Jugendamt müsste man wahrscheinlich erstmal einen Großteil der Mitarbeiter austauschen. Vor allem die, welche selbst geschieden sind, denn die sind zu häufig befangen.
Gruß
Max -
Hallo,
nur durch die Pressemitteilung des ISUV bin ich auf das dort genannte - höchst interessante und ausführliche - Urteil des KG (13 UF 74/18) gestoßen.
Gruß Tanja -
Hallo,
Ich finde die Entscheidung der Gerichte gut.
Eine Kommunikation mit dem Vater ist nicht möglich
oder aber umgedreht?
Man liest auch von Argumenten wie: "ein WM ist nicht gut für das Kind",
meine Antwort: " dann kann es ja auch beim anderen Elternteil leben".
edyProbier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........ -
Hallo, ich glaube es ist hier jetzt nicht richtug, aber weiss jmd wie das abläuft, wenn die Eltern getrennt sind und der Vater seinen Sohn Sonntags hat, darf ein Kind von 5 Jahren entscheiden wo der Vater sich in dieser Zeit mit ihm aufzuhalten hat?
-
Hallo Animej,
willkommen im ISUV-Forum.
du kennst sicher die Antwort auf deine Frage, und möglicherweise kenne ich den Grund deiner Frage.
Der Umgangsberechtigte bestimmt, in welcher Form und wo der Umgang stattfindet.
Grüße
VillaLeben und leben lassen -
nicht das 5 jährige Kind und die Mutter die das alleinige Sorgerecht hat... Also sehe ich das richtig...
Sondern der Vater, der das Kind an diesem Tag hat!?
Ist es denn sinnvoll gegen den Willen (ob es der vom Kind ist lassen wir mal im Raum stehen) zu entscheiden und das Kind mit zu sich zu nehmen? -
Hallo Animej,
kannst Du bitte ein neues Thema für Deine Frage(n) öffnen?
Das Thema Wechselmodell ist bei Umgangsbelangen nicht der richtige Raum.
Und auch ansonsten solltest Du ein wenig mehr Stoff liefern, da niemand sonst auch nur ansatzweise was dazu sagen kann, ob es sinnvoll ist oder nicht, ein 5jähriges Kind gegen den Willen zum Umgang zu zwingen.
Gruß Tanja -
Wie mache ich denn einen neuen feed auf?
-
Hallo Animej,
Du gehst über das Forums-Menü in die entsprechende Kategorie hier Umgang
und klickst auf das mit *versehene Knöpfchen "neues Thema".
Gruß Tanja
P.S. Danach werde ich das Thema hier etwas "aufräumen"
-
Similar Threads