Partnerunterhalt zuviel gezahlt

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    • Partnerunterhalt zuviel gezahlt

      Hallo liebes Forum,

      zunächt einmal meine Frage:
      Wie lange kann ich rückwirkend zuviel bezahlten Partnerunterhalt einfordern und wie gehe ich dabei am Besten vor?

      Zur Geschichte:
      Bis zum letzten Jahr, 2017 im Februar, musste ich meiner Ex Partnerunterhalt zahlen. Mitte Februar 2017 wurde unser Kind dann 3 Jahre alt, so dass an seinem Geburtstag der Partnerunterhalt endete, weil meine Ex zu diesem Zeitpunkt auch wieder eine Beschäftigung angenommen hatte.
      Nun hatte sie mich Anfang Februar 2017 darum gebeten, den vollen Partnerunterhalt für diesen Monat zu überweisen, da sie ja zu Monatsbeginn Rechnungen begleichen müsse.
      Das habe ich dann auch getan mit der mündlichen Vereinbarung, dass ich ihr in den Folgemonaten einfach einen geringfügig reduzierten Kindesunterhalt überweisen würde, bis wir wieder auf 0 sind.
      Ich weiß, dass man hier keine Verrechnung machen darf, aber das war nun mal unsere Abmachung.

      Aus einer Trotzphase heraus hat sie mir nun aber angekündigt, den fehlenden Kindesunterhalt einzuklagen und ebenfalls den zuviel bezahlten Partenerunterhalt einfach zu behalten.

      Wahrscheinlich muss ich also auch meinen Anspruch einklagen. Deshalb die Frage, ob es schon zu spät ist und wenn nein, wie das Vorgehen sein sollte.

      Vielen Dank für Eure Hilfe
    • Hallo alexios,

      gab es einen begrenzten Unterhaltstitel?

      Geht es dir nur um diesen einen Monat?

      Es gibt Möglichkeiten ( mit nicht allzu großer Erfolgsaussicht) den zu viel gezahlten Unterhalt zurückzufordern.

      Beachte aber auch, eine Klage kostet Geld.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Hallo alexios,

      gab es einen begrenzten Unterhaltstitel?

      Geht es dir nur um diesen einen Monat?

      Es gibt Möglichkeiten ( mit nicht allzu großer Erfolgsaussicht) den zu viel gezahlten Unterhalt zurückzufordern.

      Beachte aber auch, eine Klage kostet Geld.

      edy
      Hallo edy,

      für den Partnerunterhalt gab es keinen Titel.
      Für den Kindesunterhalt schon, allerdings wurde der dort festgelegte Betrag durch die monatliche Reduktion nicht unterschritten.

      Es geht nur um diesen einen Monat.
      Was wären denn die Möglichkeiten? Geht das nicht auch ohne Anwalt?

      Gruß
      alexios
    • Hallo,

      der bislang gezahlte Kindesunterhalt ist höher als der Titel?
      Gibt es einen Grund dafür?

      Normalerweise musst du nur Kindesunterhalt in der Höhe zahlen, in der er auch tituliert wurde.
      Wie lange ist deine letzte Einkommensauskunft her?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sopie,

      der Kindesunterhalt wurde vor zwei Jahren tituliert. Und durch die Unterhaltserhöhung der Düsseldorfer Tabelle würde ich ab 2017 eigentlich mehr zahlen müssen.
      Und genau diesen Mehrbetrag habe ich nicht bezahlt, um eben dadurch den zuviel gezahlten Partnerunterhalt wieder aufzubrauchen.

      Aber wie gesagt, das mit dem Kindesunterhalt ist nur die Geschichte. Die eigentliche Frage ist, wie ich den Partnerunterhalt für den einen (halben) Monat zurückbekommen kann.

      Gruß
      alexios
    • Moin alexios,

      dass die Aufrechnung nicht ok war ist dir ja selbst bekannt gewesen.

      alexios schrieb:

      Aber wie gesagt, das mit dem Kindesunterhalt ist nur die Geschichte.
      Die Mutter kann den rückständigen Kindesunterhalt aufgrund der Titulierung (dynamisch) bei dir vollstrecken lassen, ohne noch irgendeine Klage einzureichen! Sie muss nicht einmal "mahnen".

      Rückständiger Kindesunterhalt (älter als 1 Jahr) könnte allenfalls verwirkt sein. Das wird aber erst später Thema.

      alexios schrieb:

      Die eigentliche Frage ist, wie ich den Partnerunterhalt für den einen (halben) Monat zurückbekommen kann.
      Ich habe starke Zweifel, dass du den zuviel gezahlten Betreuungsunterhalt von der Mutter zurückbekommst. Denn zuviel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht (Stichwort: Einrede der Entreicherung). Du müsstest schon die mündliche Vereinbarung mit der Mutter nachweisen können, um überhaupt den Hauch einer Chance zu haben.