Selbsterhalt

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    • Selbsterhalt

      Hallo,
      wir sind auch neu hier und machen seit 4 Jahren nur Exsachen und Gericht mit.
      Ich habe mal eine ganz allgemeine Frage. Wie hoch ist der Selbsterhalt. Es geht einmal um nachehelichen Unterhalt und einmal um Kindsunterhalt.
      Mein Mann und ich sind seit 2015 wieder verheiratet und streiten seit 4 Jahren mit seiner Exfrau und meinem Exmann.
      Er streitet mit seiner Exfrau wegen Kindsunterhalt. Er zahlt von Anfang an und sie möchte immer mehr und mehr. Dann möchte sie Mehrbedarf für die Kinder und Betreuungskosten für die Kinder, ach
      ja und für sich natürlich nachehelichern Unterhalt. Man muss dazu sagen das die Kinder 2004 und 2006 geboren sind, also schon weit über 10 Jahre alt. Das kuriose ist, das sie den nachehelichen Unterhalt zugesprochen gekriegt hat. Den Kindern würde es so schlecht gehen weil sie den Vater nicht mehr sehen, das sie die Kinder mehr betreuen muss. :) :saint: :evil: <X Es gibt aber keine Atteste oder ähnliches geschweige denn Gutachten.
      Keiner weiß warum. Jetzt möchte sie mehr Kindsunterhalt und Mehrbedarf und Betreuungskosten. Wo liegt der Selbsterhalt den jetzt. Mein Mann hat den Selbsterhalt schon weit unterschritten. Laut Berechnung wie es das Gericht berechnet hat er noch 650 Euro.
      Liegt der Selbsterhalt bei 1080 Euro oder 1200 Euro weil er wieder verheiratet ist? Zählt die neue Ehe und das er für mich und meine 2 Kinder die bei mir leben auch sorgen muss nicht?
      Für seine Mutter zahlt er auch noch monatlich eine Rente von 500 Eruo plus mietfreies wohnen.
      Danke schonmal
      liebe Grüße
      Silke
    • Hallo,

      du meinst vermutlich den Selbstbehalt?

      Der liegt seinen Kindern gegenüber, sofern sie noch nicht volljährig sind, bei 1.080 € oder je nach Einkommen richtet sich das nach dem Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle. Gegenüber seiner Exfrau bei 1.200 €.

      Deine Kinder werden bei ihm nicht berücksichtigt, da deren Vater ihnen Unterhalt schuldet.

      Arbeitest du? Rein theoretisch ist er auch dir zum Unterhalt verpflichtet.

      Er hat also 2 Unterhaltsberechtigte (2 Kinder) im 1. Rang. Seine Exfrau im 2. Rang und dich im 3. Rang.

      Damit hat er 4 Unterhaltsberechtigte. Damit müsste eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle um 2 Stufen (ich bin davon ausgegangen, dass du nicht arbeitest) erfolgen.
      Damit errechnet sich der Unterhalt für die Kinder.

      Betreuungskosten für die Kinder? Für 12 und 14jährige? Gibt es noch Horte, die einen 14jährigen betreuen?
      Mehrbedarf - was soll das sein?

      Mehrbedarf und Betreuungskosten werden nach Einkommen der Eltern gequotelt und danach verteilt.
      Bei der Exfrau zäht der gezahlte Unterhalt für sie auch als Einkommen und erhöht deswegen ihr Einkommen für die Quotelung.
      Nicht jeder Mehrbedarf muss auch gezahlt werden.

      Erst nach Kindesunterhalt, deren Mehr- und Betreuungsbedarf kommt der Ehegattenunterhalt und der Unterhalt an dich.

      Wieso sieht er die Kinder nicht?
      Ist der Ehegattenunterhalt befristet und wann wurde dieser ausgeurteilt?

      Unterstützt er seine Mutter freiwillig oder zahlt er hier sogenannten Elternunterhalt? Dieser ist nur fällig, wenn er alle vorrangigen Unterhaltspflichten bedient hat und da gelten auch andere Freibeträge.

      Du schreibst dein Mann hat noch 650 € zur Verfügung. Wie ist sein Einkommen bereinigt worden - sprich berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge?
      Hat er Wohneigentum, so dass ihm hier ein Wohnwertvorteil angerechnet wird? Wird die Wohnung seiner Mutter als fiktive Mieteinnahme berechnet? Habt ihr damals schon zusammengelebt, so dass durch deinen Verdienst sein Selbstbehalt abgesenkt werden konnte?
      Kann dein Mann einen Firmenwagen nutzen oder andere geldwerte Vorteile, so dass dies als Einkommen gerechnet werden kann?


      Sophhie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo
      danke für deine Antwort...

      Ja das ist alles ein bisschen kompliziert bei uns.
      Ich bin bei meinem Mann angestellt mit einer Vollzeitstelle. Verdiene 1400 Euro netto und zahle für mein ältesten Sohn der bei meinem Exmann lebt 370 Euro Unterhalt jeden Monat.

      Die Kinder meines jetzigen Mannes gehen alle beide in eine Ganztagsschule und kommen nicht vor 16-16.30 Uhr wieder.Trotzdem muss sie die Kinder angeblich vermehrt betreuen und kann deswegen nur 20 Std/Woche arbeiten.
      Mein Mann muss also die Differenz zur Ganztagsstelle von Ihr bezahlen. Der Clou an der ganzen Sache ist, das diese Frau noch nie Ganztags gearbeitet hat. Also wir müssen einen Ausgleich zahlen, der vorher nie stattgefunden hat.
      Er hat mittlerweile das Sorgerecht abgegeben bzw. es wurde von ihr eingeklagt weil er eine Unterschrift für ein Sparbuch der Kinder nicht gegeben hat. Er wollte das es ein "UND" -Sparbuch wird, also das beide Unterschreiben müssen wenn Geld der Kinder angehoben wird. Damit war sie nicht einverstanden und hat dann das Sorgerecht eingeklagt. Mein Mann hat es dann jetzt freiwillig abgegeben weil wir uns die Anwalt - und Gerichtskosten nicht mehr leisten können.
      Sie kriegt für alles PKH obwohl sie aus dem Hausverkauf der beiden 60 000 Euro mitgenommen hat. Und wir müssen alles zahlen. Für den letzten Prozess mit Mehrbedarf kriegen wir jetzt auch PKH.
      Die ganze Sache mit Nachehelichen Unterhalt hat uns 20 000 Euro bis jetzt gekostet. Und sie klagt immer weiter und kriegt trozt der Bilanzen und Selbsterhalt von 650 Euro meines Mannes immer Recht.
      Wir sind echt am Ende und kurz davor unser Geschäft schließen zu müssen.
      Die Rente wegen seiner Mutter ist notariell festgesetzt wegen Hausüberschreibung und auch das mietfreie Wohnen.
      Es ist gerade echt zum <X

      Ich dagegen muss für den Unterhalt meiner Kinder alleine nur kämpfen und mein Exmann muss kein Cent zahlen. Da krieg ich Geld nur durch Gehaltspfändung. In 1,5 Jahren jetzt den 4. Job meines Exmannes.
      Die Exfrau meines Mannes und mein Exmann haben die gleiche Anwaltskanzlei 8o

      Aber ständig wird nur von einem Selbsterhalt von 1080 Euro gesprochen selbst bei nachehelichem Unterhalt.

      Gruss
      Silke
      Danke nochmal für die Antwort
    • Hallo Silke,

      es würde helfen, wenn eure 2 Situationen getrennt (2 Threads) betrachtet werden. So geht doch die Übersichtlichkeit verloren.

      Zum SB (Selbstbehalt) hilft ein Blick in die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG´S und/oder in die Anhänge der Düsseldorfer Tabelle.

      olg-duesseldorf.nrw.de/infos/D…eldorfer-Tabelle-2018.pdf

      Zu beachten ist auch immer die Rangfolge der Unterhaltsempfänger nach § 1609 BGB.

      Gruss
      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      es würde auch helfen,das Einkommen deines Mannes mal mit Zahlen zu unterfüttern.

      Denn, wenn ihm ein Wohnwertvorteil fürs Haus angerechnet wird, dann muss da im Gegenzug auch die Kosten für den Unterhalt seiner Mutter gegengerechnet werden, da dies ja einen Hausabtrag darstellt (Kredit in anderer Form ausgezahlt).

      Und Mehrbedarf wird eben nach Einkommen gequotelt.

      Was deine Kinder angeht, rein theoretisch ist dein Einkommen noch zu bereinigen. Und dann wärst du ein Mangelfall und könntest den Mindestunterhalt für das beim KV lebende Kind nicht zahlen.
      Gibt es für deine Kinder Unterhaltstitel? Vermutlich schon, da du ja ansonsten keine Pfändungsversuche unternehmen könntest.
      Gibt es für deine Kinder eine Beistandschaft beim Jugendamt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Silke
      Kann es sein, das das Gericht bei dem Unterhalt für die Kinder Deines Ex das Gehalt für Dich nicht anerkennt und meint das Du gar nicht arbeitest, so das Dein Ex einfach sein Einkommen verkürzen will? Wegen des Anwalt Deines Ex und der Ex Deines Mannes wäre es mal interessant zu versuchen wegen Interessenkonflikt zu argumentieren und deswegen für einen von beiden abzulehnen?

      LG Hugoleser
    • Hallo Silke,

      Disi2711 schrieb:



      Liegt der Selbsterhalt bei 1080 Euro oder 1200 Euro weil er wieder verheiratet ist? Zählt die neue Ehe und das er für mich und meine 2 Kinder die bei mir leben auch sorgen muss nicht?
      Für seine Mutter zahlt er auch noch monatlich eine Rente von 500 Eruo plus mietfreies wohnen.
      Danke schonmal
      liebe Grüße
      Silke
      mal zur Info:

      1080,-€ gilt als SB für den Kindesunterhalt,

      1200,-€ gilt als SB für den Ehegattenunterhalt,

      für den Mehrbedarf gilt dann ein SB von 1300,-€. Sollte für den Mehrbedarf kein Einkommen zur Verfügung stehen müsste dieser aus dem Unterhalt finanziert werden.

      Solltest du kein oder nur ein geringes Einkommen haben würde für dich ein Betrag von 1040,-€ ( abzgl. eigenes Einklommen) als Unterhalt zur Anrechnung kommen.

      Gruss
      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp