Abänderungsklage

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    • Abänderungsklage

      Hallo allerseits,

      mein Son (16) hat seit der Scheidung 2014 einen unbefristeten Titel des Jugendamtes von 115%. Der Vater meint jetzt, er müsste nach der DDT 2018 nur noch 105% zahlen. Seine Einkommensnachweise verweigert er mir und ließ mir durch seinen Anwalt eine Abänderungsklage androhen. Sein Einkommen ist seit 2014 mehr geworden. Bei der damaligen Berechnung haben sich unsere Anwälte geeinigt und er hat diesen Unterhalt freiwillig anerkannt. Aus unserer Ehe bestehen noch Schulden, die wir gemeinsam bis August abzahlen, d.h. es gab sie schon in 2014. Diese wurden bei der UH Berechnung durch seinen Anwalt damals nicht berücksichtigt. Ebenso hat er vor 2 Jahren in sei :cursing: ner neuen Ehe einen Kredit über monatlich 300,- aufgenommen für ein Auto. Auch diese Summe möchte er jetzt berücksichtigt haben. Kann ich jetzt die Abänderungsklage einfach abwarten? Wie stehen meine Chancen? Eine Beistandschaft habe ich nicht und möchte ich auch nicht. Wer trägt die Kosten dieser Klage? Für Eure Tipps bin ich sehr dankbar.
    • Hallo,

      wenn er die Klage einreichen sollte und du angefragt wirst bzw. im ersten Schriftsatz würde ich erwähnen, dass der KV die Klage angedroht, aber leider im Vorfeld keinerlei Gehaltsabrechnung bzw. Auskünfte über sein Einkommen beigefügt hat, so dass es dir nicht möglich war zu sehen, ob eine Änderung der Höhe aufgrund seiner Einkünfte rechtens sei und du deshalb die Klage als mutwillig ansiehst.

      Allerdings hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert. Insofern könnte es sein, dass sich da etwas verändert. Das kannst du aber nicht ohne Einkommensauskunft entscheiden.

      Was hat der KV damals verdient und wurde für Sohnemann eine Stufe höher gestuft (weil evtl. nur als einziger Unterhaltsberechtigter vorhanden)?
      Jetzt hätte er mit Sohnemann und Ehefrau 2 Unterhaltsberechtigte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sonnenblume80
      Eine Abänderungsklage kann erfolgen wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Hat Dein EX Mann mit der neuen Ehefrau ein gemeinsames Kind bekommen, welches noch nicht berücksichtigt ist, arbeitet die neue Ehefrau? Wenn der Autokredit gebraucht wurde weil das alte Auto so kaputt war das Reparatur nicht lohnt und er auf PKW angewiesen ist um auf die Arbeit zu kommen wird er wahrscheinlich berücksichtigt.Ist euer Sohn in der Ausbildung und bekommt Ausbildungsentgelt oder geht er noch zur Schule? Denn das wird auch berücksichtigt. Ich habe mal in die 2018 und 2017 Tabelle geschaut. Wenn Dein Ex bis letztes Jahr 115 gezahlt hat, braucht er ab 2018 nur noch 110 % zahlen, da sich die Stufen geändert haben. Über diese Änderung müsst ihr euch entweder so Einigen oder er macht es per Abänderungsklage.

      LG Hugoleser
    • Hallo Sonnenblume80,

      gute gebrüllt Löwe, der Vater deines Sohnes scheint, aus welchen Gründen auch immer, auf Krawall gebürstet zu sein. Hat der Vater zu seinem Sohn Kontakt bzw. gibt es regelmäßigen Umgang? Wenn ja, wir das wohl NICHT lange so bleiben, da er ja nicht gegen Dich sondern gegen seinen eigenen Sohn klagen muss. Ich hoffe sehr, dass der Herr Anwalt ihn darüber aufgeklärt hat! Lasse bitte in dieser Angelegenheit deinen Sohn so lange wie möglich raus aus dem Interessenkonflikt. Unabhängig davon ist dieser „sinnlose“ Nonsens gar nicht notwendig. Wenn er ein berechtigtes Abändernungsbegehren hat, kann er das ja auch schlichtweg mit zielführenden Fakten über seinen Anwalt darlegen, statt zu drohen. Was steckt da wirklich dahinter? Da ein Titel besteht, kann man(n) nicht ohne Folgen den Betrag reduzieren und er riskiert damit eine Vollstreckung. In diesem Fall wäre eine Beistandschaft gar nicht so schlecht gewesen, da hier das JA sozusagen als Anwalt des Kindes tätig geworden wäre und ihn auch bei Bedarf vor Gericht auf Staatskosten vertreten hätte. Also, Vater soll erst mal substanziell darlegen, auf welchen Fakten er seine Reduzierung begründet und dann, wie heißt es bei uns in Bayern, Schau ma moi:-)

      Gruß
      dolphin
    • @Hugoleser,

      die Kosten des PKW werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.

      @ Sonnenblume80

      Sonnenblume80 schrieb:


      mein Son (16) hat seit der Scheidung 2014 einen unbefristeten Titel des Jugendamtes von 115%.
      Kann ich jetzt die Abänderungsklage einfach abwarten? Wie stehen meine Chancen? Eine Beistandschaft habe ich nicht und möchte ich auch nicht. Wer trägt die Kosten dieser Klage? Für Eure Tipps bin ich sehr dankbar.
      Da bei Unterhaltsangelegenheiten Anwaltspflicht besteht, solltest du dir die Sache mit der Beistandschaft noch einmal überlegen.

      Gruss
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Moin.

      Hugoleser schrieb:

      Ich habe mal in die 2018 und 2017 Tabelle geschaut. Wenn Dein Ex bis letztes Jahr 115 gezahlt hat, braucht er ab 2018 nur noch 110 % zahlen, da sich die Stufen geändert haben. Über diese Änderung müsst ihr euch entweder so Einigen oder er macht es per Abänderungsklage.
      Ganz so einfach ist das nun auch nicht, denn es wird komplett neu berechnet.

      Der Anwalt des Vaters hat eine Abänderungsklage angedroht ohne aktuelle Auskünfte des Vaters vorzulegen. Das geht schonmal gar nicht. Es sollte - unter Hinweis auf ein Scheitern der Klage - zunächst über den Anwalt ordnungsgemäße Auskünfte gemäß § 1605 BGB vom Vater verlangt werden. Und was in ein solches Antwortschreiben noch alles hineingehört sollte derjenige beurteilen, der die letzte Unterhaltsberechnung genau kennt und das aktuelle Schreiben des Anwalts gesehen hat.
    • Der Vater hat nur ein Kind und wurde deshalb auf 115% statt 110% eingestuft. Seine neue Frau arbeitet und verdient in etwa genauso wie er, ca. 2.800 netto. Ich habe mal in die DDt 2018 geschaut und er wäre jetzt wieder bei 115%, wenn sein neues Auto sowie die alten Schulden nicht anerkannt werden. Das Auto benutzt ausschließlich seine Frau, er fährt mit den öffentlichen zur Arbeit und bringt dafür seine Monatskarte in Abzug. Ich habe nie Einkommensunterlagen gesehen, sondern nur eine tabellarische Aufstellung von ihm.
      Unser Sohn hat leider nur alle 4 Wochen für je eine Nacht Kontakt zum Vater, keine Ferien, kein Urlaub, kein Geburtstag...nix. Der KV möchte es so, leider.
      Ich danke Euch schon mal ganz herzlich.

      Mein Sohn ist noch Schüler

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonnenblume80 ()

    • Hallo Sonnenblume80,

      bitte auch ein Hallo, sonst gibt's mecker vom ADMIN **LOL**

      Sehr schade das zu hören:-( Dennoch, dieses ganze strategische wer darf was in welcher Höhe abziehen und was wird anerkannt oder auch nicht bringt dich aktuell keinen Schritt weiter.
      Lass dich davon nicht verrückt machen und Clint hat ja schon klar auf das weitere Vorgehen hingewiesen (Dreizeiler an den Anwalt reicht da vorerst).
      Übrigens: Ich gehe davon aus, dass du noch nicht Mitglied im ISUV bist? Wenn nicht, würde ich das aufgrund der vielen Vorteile schnellstens nachholen, sichtlich wird dir ja schon jetzt
      sehr gut geholfen:-)

      Gruß
      dolphin