Hallo,
ich habe kürzlich eine schriftliche Aufforderung der Anwältin meiner Ex-Ehefrau erhalten, ich solle mehr Kindesunterhalt bezahlen, da sich die Düsseldorfer Tabelle geändert hat und mein Kind älter geworden ist. Ich hätte 2014 eine dynamische Jugendamtsurkunde unterschrieben und mich somit verpflichtet, 120% des jeweiligen Mindestunterhalts zu bezahlen. Diese Urkunde war allerdings zeitlich begrenzt, da ein Verfahren in Sachen Elterlicher Sorge anhängig war. Kann und darf Kindesunterhalt rückwirkend gefordert werden? Falls ja, meine Ex-Ehefrau bezieht Leistungen vom Jobcenter, die RAin verlangt dass ich den angeblichen Rückstand auf ihr Konto überweisen soll. Und wie ist es mit Verwirkung? Meine Ex-Ehefrau betreibt seit Jahren Umgangsverereitelung. Zudem habe ich auch noch Forderungen gegen sie. Bin für jeden Tipp dankbar.
calypso
ich habe kürzlich eine schriftliche Aufforderung der Anwältin meiner Ex-Ehefrau erhalten, ich solle mehr Kindesunterhalt bezahlen, da sich die Düsseldorfer Tabelle geändert hat und mein Kind älter geworden ist. Ich hätte 2014 eine dynamische Jugendamtsurkunde unterschrieben und mich somit verpflichtet, 120% des jeweiligen Mindestunterhalts zu bezahlen. Diese Urkunde war allerdings zeitlich begrenzt, da ein Verfahren in Sachen Elterlicher Sorge anhängig war. Kann und darf Kindesunterhalt rückwirkend gefordert werden? Falls ja, meine Ex-Ehefrau bezieht Leistungen vom Jobcenter, die RAin verlangt dass ich den angeblichen Rückstand auf ihr Konto überweisen soll. Und wie ist es mit Verwirkung? Meine Ex-Ehefrau betreibt seit Jahren Umgangsverereitelung. Zudem habe ich auch noch Forderungen gegen sie. Bin für jeden Tipp dankbar.
calypso