Abänderung des Versorgungsausgleichs

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Abänderung des Versorgungsausgleichs

      Guten Tag.
      Ich bin neu hier und männlich und bereits in Rente. Bei der Scheidung 2008 habe ich viele Rentenpunkte abgegeben.
      Das Thema "Mütterrentenpunkte" ist mir bekannt. Mich interessieren die Kosten der "hohen" KK/PV Beiträge für die Betriebsrente.
      Meine Betriebsrente wurde damals nicht extern geteilt und beträgt ca. Brutto 260,-€.
      Meine Frage: Würden bei externer Teilung, also für jeden ca. 130,-€ Brutto keine KK/PV Beiträge anfallen, weil unter der Grenze von derzeit 152,25€ ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alter Schwede ()

    • Hallo Alter Schwede,

      die (nachträglichen) Punkte für die 'Mütterrente' könnten ein Grund für die Abänderung des Versorgungsausgleichs sein, da es sich um eine gesetzliche und wesentliche Änderung handelt. Sinn macht ein solcher Antrag erst ab 2 Kindern. Dein Antrag auf Abänderung würde vermutlich angenommen werden. Die eingesparten KV-Beiträge sind kein Grund, möglicherweise aber eine Folge der Abänderung.

      Wichtig zu wissen: Bei Abänderung kommt alles neu auf den Tisch, und es wird nach neuem Recht geteilt, eine 'Totalrevision'. Das bedeutet, dass z.B. auch Rechenfehler oder das Vergessen von Ansprüchen in dem alten Versorgungsausgleich mit korrigiert werden. Für sich allein wären diese Fehler kein Grund zur Abänderung. Sollten sich solche 'Fehler' in eurem Fall aufspüren lassen (z.B. Rechenfehler zu deinen Gunsten, heute nicht mehr anerkannte Studienzeiten deiner Exfrau), nicht voreilig handeln! Zunächst wirklich akribisch nachprüfen. Wenn das alles nicht der Fall ist, sollte die nachträgliche Mütterrente zu einer Erhöhung deiner Ansprüche führen, der Wegfall der KV-Beiträge wäre ein angenehmer Nebeneffekt. Der Wegfall ist auch nicht auf Dauer garantiert. Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV sozialversicherung-kompetent.d…nes/47-bezugsgroesse.html wird jährlich angepasst (die jährlichen Steigerungen schwanken z.T. sehr stark) und wie deine Betriebsrente sich entwickeln wird, weiß ich nicht. In 2018 bist du knapp dran, vorausgesetzt du hast keine weitere Betriebsrente (aus nachehelicher Zeit).

      Da nach der Totalrevision die beiden Parteien so gestellt werden als sei der Ausgleich nach neuem Recht zu erfolgen, gehe ich davon aus, dass dann auch keine KV-Beiträge berechnet werden dürfen. Das weiß ich nicht sicher!! In jedem Fall würde ich zu dem komplizierten Thema 'Versorgungsausgleich' einen Anwalt befragen - einen, der sich damit wirklich auskennt.

      Gruß
      Susanne

      P.S.
      Etwas macht mich stutzig: Du schreibst
      "Meine Betriebsrente wurde damals nicht extern geteilt und beträgt ca. Brutto 260,-€."
      Beträgt oder betrug seinerzeit?
    • Alter Schwede schrieb:

      ....Das Thema "Mütterrentenpunkte" ist mir bekannt.....

      Alter Schwede schrieb:

      ....Das will aber trotz 3 Kinder vor 1992 geboren gut überlegt sein.....
      Das hab ich doch schon geschrieben, siehe oben.

      Ich bin nur am überlegen, ob sich für 3 oder evtl. 6 (Kinder)-Rentenpunke : 2 der Aufwand, Gerichts-Anwaltskosten rechnen würde.
      Einfache Rechnung:
      3 - 6 Kinderrentenpunke : 2 = ca. 45 - 90,-€
      Halbe Betriebsrente = 0,-€ KK/PV
      Risiko Neuberechnung Betriebsrente(Aktueller Kapitalwert) ?
      Risiko Anwalts-Gerichtskosten ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alter Schwede ()

    • Ja ja, entschuldige Alter Schwede,
      Mütterrente ist dir bekannt. OK. Ich konnte daraus nicht sehen, dass dir auch alle anderen Fakten bekannt sind.

      Zu den Kosten: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt, übrigen Kosten werden in aller Regel geteilt, entscheidet das Gericht.

      Den aktuellen Kapitalwert deiner Betriebsrente kann hier nun wirklich keiner kennen. Und selbst wenn - eine korrekte Rechnung ist doch ohne Kenntnis eurer jeweiligen Rentenbiographien nicht möglich. Selbst für einen Anwalt nicht.

      Susanne
    • Hallo edy, danke für Beteiligung,
      nach meinem schreiben erst deine Antwort gelesen.
      Gut erklärt, das wusste ich bereits.
      Von erhöhten KK Beiträgen steht da nichts, es betrifft ja auch nur die, die in der Ehezeit ca. unter 300,-€ Betriebsrente/Zusatzversorgung erworben haben.
      Ich weiß nicht ob meine Überlegung so gehandhabt werden kann:
      260,-€ Betriebsrente = KK/PV pflichtig
      Beide EX-Partner = 2 x 130,-€ Betriebsrente = unter dem Grenzwert = beide 0,-€ KK/PV