nachehelicher Unterhalt/Krankenkasse

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    • nachehelicher Unterhalt/Krankenkasse

      Hallo,

      Stand der Dinge: ich bekomme nach der Scheidung 6 Jahre lang Betreuungsunterhalt, Kinder sind jetzt 12,10,4. In unserer Trennungsvereinbarung steht, dass wir uns als Eltern immer einig waren und sind, dass die Kinder nicht in die Ganztagsbetreuung sollen.
      Ich arbeite bis mittags und dann kommen die Kids nach Hause.

      Während der Ehe (2006 - 2016) habe ich mich selbständig gemacht.
      Spätestens mit Scheidung verlasse ich die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
      Und muss mich dann freiwillig selbst versichern.

      Gesetzlich ist es geregelt, dass der Unterhaltspflichtige die Krankenkassenbeiträge bezahlen muss.

      Nun argumentiert die Gegenseite, dass es meine Sache sei, selbständig zu sein.
      Würde ich wieder in meinem alten Beruf (endete mit Mutterschutz 9/2005) angestellt arbeiten, wäre ich krankenversichert. Und lehnt die Zahlung ab.

      Muss ich meine Selbständigkeit nun aufgeben? Und einen Arbeitgeber suchen, der eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern einstellt? In einem Beruf, in dem ich seit 13 Jahren nicht mehr gearbeitet habe? Und von den Arbeitszeiten her total unflexibel bin, da die Kinder nicht betreut sind?

      Meine Selbständigkeit habe ich mir über mehrere Jahre während der Ehe aufgebaut und sie macht mir sehr viel Spaß.

      Viele Grüße
      Sommer
    • Hallo,

      die Krankenversicherung kannst du ja von deinem Einkommen abziehen, dmait müsste doch der Betrag des Unterhaltes entsprechend steigen, da du ein geringeres Einkommen erzielst.
      Dann muss dein Nochmann die Krankenversicherung nicht zahlen, aber einen erhöhten Ehegattenunterhalt.

      Was sagt das Gericht dazu? Das wäre dann ein Antrag beim Scheidungstermin bzw. müsste dort geklärt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sommer2013,
      die Krankenkassenbeiträge für die Kinder sind nicht im Kindesunterhalt enthalten, also zusätzlich vom Unterhaltspflichtigen zum Kindesunterhalt zu zahlen.
      Für die Zahlung deiner Krankenversicherung bist du selber verantwortlich.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      was steht denn in eurer Trennungsvereinbarung bezüglich der Höhe des Unterhaltes und was damit alles abgegolten ist?

      Ist denn die Rentensache für diese 6 Jahre auch geklärt oder bekommst du nur Unterhalt in Höhe x und das wars?
      Dir fehlen ja dann auch Renteneinzahlungen oder sollst du die von deiner reduzierten Selbständigkeit zahlen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      in der Trennungsvereinbarung steht nichts zu Krankenkasse und Rente. Und sie ist auch nicht notariell beglaubigt.

      Bisher ist der nacheheliche Unterhalt für die Dauer von 6 Jahren besprochen.
      Krankenkasse (und Rente) stehen jetzt an und sollen laut meiner Anwältin bis zum Scheidungstermin Ende März geklärt sein.

      Womit ich dann bei der Frage bin, ob die Gegenseite damit durchkäme, dass ich ja auf eigenen Wunsch hin selbständig bin?

      Grüße
      Sommer
    • Hallo Sommer,
      soll eure Trennungsvereinbarung notariell beurkundet werden?

      Zu deiner Selbständigkeit: Niemand kann dich zwingen, diese aufzugeben.
      Unterhaltsrechtlich kann aber von Bedeutung werden, ob du von deiner gegenwärtigen Tätigkeit deinen Lebensunterhalt weitgehend bestreiten kannst oder ob es sich eher um ein "Hobby" handelt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      die Frage wäre doch, warum du deine Selbständigkeit aufgeben sollst, um Teilzeit in einem Beruf zu arbeiten, den du mehr als 10 Jahre nicht mehr ausgeübt hast.
      Hast du mal geschaut, ob es überhaupt Stellen in dem Beruf gibt, die mit euren Betreuungszeiten der Kinder kompatibel sind und was es überhaupt für Verdienste dafür gibt?

      Wenn die Trennungsvereinbarung nicht notariell beglaubigt ist, kann das auch im Zweifelsfall beim Scheidungstermin auf den Tisch und verhandelt werden.

      Und wenn du wirklich noch 6 Jahre nurTeilzeit arbeiten sollst und ihr euch da einig seid, dann muss auch eine Regelung bezüglich Rentenzeiten her.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!