Anwalt wechseln mit Beratungshilfe

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    • Anwalt wechseln mit Beratungshilfe

      Hallo,

      ich habe im Frühling 2017 eine Anwältin mit meiner Scheidung beauftragt. Seitdem hatte ich keinen persönlichen Kontakt mehr sondern ständige missverständliche Emails, nach denen ich hinterher bald mehr Fragen hatte als vorher.

      2 oder 3 x mal haben wir seither auch mal telefoniert.
      Ständig muss ich mir anhören, dass sie an mir nichts verdient.

      Heute nachmittag hatten wir ein kurzes Telefonat. Kurz deshalb, weil sie bei mir mittlerweile einen Stundensatz von 3 € hat und mich jetzt kurz und knapp bearbeitet. So ginge das nicht, ich hätte mehr Fragen als andere Mandanten
      Manche Fragen beantwortet sie auch einfach nicht, weil sie "noch nicht dran sind"

      Ich bin wenige Wochen vor dem Scheidungstermin und ich habe wirklich die Sorge, dass sie diese - aufgrund des ihrer Meinung nach geringen Honorars für mich - einfach nur mit dem geringsten Aufwand schnellstmöglich abwickeln möchte.

      Wie kann ich den Anwalt wechseln?

      Viele Grüße
      Sommer
    • Guten Morgen Sommer2013,
      wenn du die Anwältin wechseln willst und die Scheidungskosten (Anwalt, Gericht) nicht selber zahlen kannst ist dein "Ansprechpartner" jenes Gericht, das die Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt hat. Die Chancen für die Bewilligung erneuter VKH bei einem anderen Anwalt gehen gegen null.
      Anwälte sind nicht grundsätzlich weniger engagiert wenn nach VKH abgerechnet wird.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      es hat noch gar kein Gerichtstermin statt gefunden, also sind dort noch keine Kosten angefallen.

      Hier ist meine Email an meine Anwältin:



      Sehr geehrte Frau XY


      ehrlich gesagt fehlen mir die Worte was unser heute Nachmittag statt gefundenes Gespräch betrifft.


      Sie haben sich mit einem derart unfreundlichen Tonfall gemeldet, dass ich Sie erst gar nicht erkannt habe.


      Ich finde nicht, dass Sie als Dienstleister einem Mandanten gegenüber so auftreten können.


      Wenn Sie der Auffassung sind, dass sie durch Mandaten mit Beratungshilfe nicht ordentlich vergütet werden, sollten Sie diese vielleicht künftig ablehnen.
      Dafür, dass Sie für mich lediglich einen Stundenlohn von 3 € bekommen, kann ich nichts.
      Das habe ich mir übrigens mittlerweile oft genug anhören müssen.


      Wenn Sie der Meinung sind, dass ich zu zeitintensiv bin, sollten Sie die Zeit, die sie benötigen um die Anzahl meiner Fragen zu zählen (angeblich mittlerweile 100), vielleicht eher dafür benutzen, diese vernünftig zu beantworten.
      Würden Sie dies tun, müsste ich nicht ständig neue stellen.


      Wenn Sie sich darüber beschweren, dass auf eine Email von Ihnen direkt eine Frage zurück kommt, wäre es vielleicht eine gute Idee zu überlegen, ob ihre Ausführungen in selbiger ausreichend waren.


      Außerdem wäre es vielleicht angebracht, gewisse Dinge persönlich in Ihrer Kanzlei zu klären anstatt monatelang missverständliche Emails hin und her zu schicken.
      Ich habe Sie ein einziges Mal persönlich gesehen als wir uns zum Erstgespräch trafen.
      Das war im Frühling 2017!


      Und schlussendlich steht die Frage im Raum, ob Sie meinen, dass ich mit ihrer Art und Weise mir gegnüber der Meinung sein soll, dass Sie das bestmögliche für mich erreichen wollen?

      ***************

      Bei dem Telefonat gestern hat sie sich mir gegenüber in einem total unfreundlichen Tonfall geäußert.
      Auf diese Email hat sie sich bei mir gar nicht gemeldet bisher

      zu den Kosten bei einem Wechsel:
      meine jetzige Anwältin würde bisher geleistete Arbeit abrechnen und die neue die, die sie tätigt.
      Da entstehen doch auch keine doppelten Kosten?

      Die Zeit, die sie bräuchte um sich einzuarbeiten, würde ich ggf. noch aus eigener Tasche bezahlen.


      Grüße
      Sommer
    • Sommer2013 schrieb:

      Hallo Sommer,
      du schreibst
      "...es hat noch gar kein Gerichtstermin statt gefunden, also sind dort noch keine Kosten angefallen..."
      Irrtum: Du hast mindestens ein persönliches Gespräch mit ihr geführt, ihr habt E-Mails hin- und her geschickt und den Scheidungsantrag hat sie offenbar auch für dich eingereicht.
      Also ist sie nicht nur außergerichtlich für dich tätig geworden.
      Bei erneuter Beantragung von VKH wird der Antrag - wie von mir schon geschrieben - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt, da dann doppelte Anwaltskosten fällig werden, die aus der Landeskasse zu zahlen sind.

      Sommer2013 schrieb:

      zu den Kosten bei einem Wechsel:
      meine jetzige Anwältin würde bisher geleistete Arbeit abrechnen und die neue die, die sie tätigt.
      Da entstehen doch auch keine doppelten Kosten?

      Irrtum (siehe oben).

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen