Hallo
aufgrund einer Behinderung mache ich eine Reha Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement über die Agentur für Arbeit.
Die Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt.
Momentan erhalte ich 425€ Ausbildungsgeld, dabei wurde das Einkommen meiner verheirateten Eltern berücksichtigt.
Am 01.04 ziehe ich zusammen mit meiner Freundin in eine Wohnung sie macht auch eine Ausbildung.
Nun habe ich Angst, das die Agentur mir nach dem Auszug weniger Geld zahlen oder ganz weglassen.
Lt. Aussage einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit wird nur mein Einkommen berechnet, das meiner Eltern nicht, da ich ja nicht mehr bei Ihnen wohne. Das meiner Freundin auch nicht, da sie sich in einer Ausbildung befindet.
Inwiefern darf das Einkommen meiner Eltern noch angerechnet werden, wenn ich nicht mehr Zuhause wohne ?
Auf der Website steht folgendes :
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren, wird auf das Ausbildungsgeld
Ihr Einkommen,
das Einkommen Ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Ehegattin oder Ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners und
das Einkommen Ihrer Eltern, wenn Sie während der Maßnahmen bei Ihren Eltern untergebracht sind
Ich bin 21 Jahre alt, und seit 8 Monaten in dieser Ausbildung. Den Antrag selbst habe ich noch nicht erhalten.
Vielen Dank für eure Bemühung.
Mit freundlichen Grüßen
Andi
aufgrund einer Behinderung mache ich eine Reha Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement über die Agentur für Arbeit.
Die Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt.
Momentan erhalte ich 425€ Ausbildungsgeld, dabei wurde das Einkommen meiner verheirateten Eltern berücksichtigt.
Am 01.04 ziehe ich zusammen mit meiner Freundin in eine Wohnung sie macht auch eine Ausbildung.
Nun habe ich Angst, das die Agentur mir nach dem Auszug weniger Geld zahlen oder ganz weglassen.
Lt. Aussage einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit wird nur mein Einkommen berechnet, das meiner Eltern nicht, da ich ja nicht mehr bei Ihnen wohne. Das meiner Freundin auch nicht, da sie sich in einer Ausbildung befindet.
Inwiefern darf das Einkommen meiner Eltern noch angerechnet werden, wenn ich nicht mehr Zuhause wohne ?
Auf der Website steht folgendes :
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren, wird auf das Ausbildungsgeld
Ihr Einkommen,
das Einkommen Ihrer nicht dauernd getrennt lebenden Ehegattin oder Ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners und
das Einkommen Ihrer Eltern, wenn Sie während der Maßnahmen bei Ihren Eltern untergebracht sind
Ich bin 21 Jahre alt, und seit 8 Monaten in dieser Ausbildung. Den Antrag selbst habe ich noch nicht erhalten.
Vielen Dank für eure Bemühung.
Mit freundlichen Grüßen
Andi