Susanne schrieb:
Hallo Andi,
hast du ihr gesagt, dass deine Informationen anders lauten? Oder ging es vielleicht um die Berechnung bis zum 01.04.2018? Bis dahin ist das Einkommen der Eltern dem Grunde nach ja noch von Bedeutung. Bei der letzten Bewilligung hat sich aber doch herausgestellt, dass die Eltern unter der Einkommensfreigrenze liegen.
Die einfachste Erklärung ist für mich, dass die Beraterin keine Ahnung von der Materie hat. War sie wirklich 'Beraterin'? Oder ist ihre Aufgabe vielleicht, Antragsunterlagen (für alle möglichen Leistungen) entgegenzunehmen? Bei der Vielzahl der Antragsmöglichkeiten ist sie vielleicht nicht auf jedem Gebiet wirklich fit.
Hat sie gesagt, bis wann der Bewilligungsbescheid kommt? Musst/sollst du noch Unterlagen nachreichen?
Gruß
Susanne
Es war eine die die Unterlagen weitergibt. Habe eben einen Rückruf von der zuständigen Abteilung bekommen.
Bei 175€ Miete ( 375 aber wird geteilt da 2 Personen)
372€ Grundbedarf, 166€ Mietzuschuss, 21€ ergänzenden Mietzuschuss. Einkommen meiner Freundin wurde auch nicht angerechnet, das Einkommen meiner Eltern wurde auch nicht berücksichtigt so wie du es gesagt Hast, sie sagte : Nur wenn sie bei Ihnen Leben, zwar nicht so genau aber so wurde es von mir aufgenommen.
Sie macht den Bescheid heute fertig.
560€ statt 425€.
Hoffentlich kann ich denen bis der Brief kommt trauen.
Lg