Ausbildungsgeld SGB III Anrechung Elterneinkommen

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    • Susanne schrieb:

      Hallo Andi,
      hast du ihr gesagt, dass deine Informationen anders lauten? Oder ging es vielleicht um die Berechnung bis zum 01.04.2018? Bis dahin ist das Einkommen der Eltern dem Grunde nach ja noch von Bedeutung. Bei der letzten Bewilligung hat sich aber doch herausgestellt, dass die Eltern unter der Einkommensfreigrenze liegen.

      Die einfachste Erklärung ist für mich, dass die Beraterin keine Ahnung von der Materie hat. War sie wirklich 'Beraterin'? Oder ist ihre Aufgabe vielleicht, Antragsunterlagen (für alle möglichen Leistungen) entgegenzunehmen? Bei der Vielzahl der Antragsmöglichkeiten ist sie vielleicht nicht auf jedem Gebiet wirklich fit.

      Hat sie gesagt, bis wann der Bewilligungsbescheid kommt? Musst/sollst du noch Unterlagen nachreichen?

      Gruß
      Susanne
      Hallo Susanne,

      Es war eine die die Unterlagen weitergibt. Habe eben einen Rückruf von der zuständigen Abteilung bekommen.

      Bei 175€ Miete ( 375 aber wird geteilt da 2 Personen)

      372€ Grundbedarf, 166€ Mietzuschuss, 21€ ergänzenden Mietzuschuss. Einkommen meiner Freundin wurde auch nicht angerechnet, das Einkommen meiner Eltern wurde auch nicht berücksichtigt so wie du es gesagt Hast, sie sagte : Nur wenn sie bei Ihnen Leben, zwar nicht so genau aber so wurde es von mir aufgenommen.

      Sie macht den Bescheid heute fertig.

      560€ statt 425€.

      Hoffentlich kann ich denen bis der Brief kommt trauen.

      Lg
    • Na also, Andi, alles in Butter. Ich freu mich für dich! Was bist du denn so pessimistisch? Läuft doch alles gut.

      Nein - das Ausbildungsgeld wird nicht gemindert. Das wird so ausgezahlt, wie die nette Dame am Telefon es dir erzählt hat. Zusammen mit dem Kindergeld kannst du deinen Bedarf decken (gesamt über 750 Euro).

      Würdest du jetzt noch Unterhalt von deinen Eltern fordern - was völlig unsinnig wäre, weil sie 1. vermutlich zu wenig verdienen und du 2. deinen gesamten Bedarf schon selbst decken kannst - dann, und nur dann käme neben deinem Ausbildungsgeld auch das Kindergeld ins Spiel. Es wäre so wie alle anderen Einkünfte bedarfsmindernd. Aber es gibt keinen Bedarf, den du bei deinen Eltern noch geltend machen könntest.

      Du solltest mit deinen Eltern reden, dass sie künftig das Kindergeld ( das ja an die Eltern ausgezahlt wird) an dich weiterleiten.

      Gruß
      Susanne
    • Susanne schrieb:

      Na also, Andi, alles in Butter. Ich freu mich für dich! Was bist du denn so pessimistisch? Läuft doch alles gut.

      Nein - das Ausbildungsgeld wird nicht gemindert. Das wird so ausgezahlt, wie die nette Dame am Telefon es dir erzählt hat. Zusammen mit dem Kindergeld kannst du deinen Bedarf decken (gesamt über 750 Euro).

      Würdest du jetzt noch Unterhalt von deinen Eltern fordern - was völlig unsinnig wäre, weil sie 1. vermutlich zu wenig verdienen und du 2. deinen gesamten Bedarf schon selbst decken kannst - dann, und nur dann käme neben deinem Ausbildungsgeld auch das Kindergeld ins Spiel. Es wäre so wie alle anderen Einkünfte bedarfsmindernd. Aber es gibt keinen Bedarf, den du bei deinen Eltern noch geltend machen könntest.

      Du solltest mit deinen Eltern reden, dass sie künftig das Kindergeld ( das ja an die Eltern ausgezahlt wird) an dich weiterleiten.

      Gruß
      Susanne
      Hallo Susanne,

      1 Problem weniger 1 Problem mehr.

      Nachdem ich meinem Vater (sehr geiziger aber doch eigentlich sehr lieber Mensch) erzählt habe das ich Monatlich 560€ bekomme (+ 269€ Fahrtkostenerstattung ) =829€ wobei Benzin doch kein Einkommen ist oder ?, fing er damit an, mich dumm anzumachen wie unverschämt ich wäre das ich das Kindergeld möchte und das ich nur fordern würde.

      Er sagte ich bekomme doch schon genug und er will mit der Agentur für Arbeit klären, ob es mir überhaupt noch bei so einem "hohen" Gehalt zusteht.

      Danach blockte er mich und sagt er möchte nichts mehr von mir hören. Bin jetzt total fertig.

      Hat er recht ? Ist zwar das Harmlose an dem weil ich jetzt Ärger mit meinem Papa habe aber würde mich interessieren.

      LG
    • Das tut mir leid, Andi. Ärger mit dem Vater - das kannst du jetzt nicht gebrauchen.

      Im besten Fall erkundigt dein Vater sich wirklich bei der Familienkasse. Dann wird man ihm erklären, dass er das Kindergeld an dich weiterleiten muss. Kindergeld soll den Anspruchsberechtigten (Eltern) helfen, ihren Unterhaltspflichten gegenüber ihren Kindern leichter nachkommen zu können. Hier besteht aber keine Unterhaltspflicht mehr, weil der Unterhalt für dich anderweitig (Ausbildungsgeld) geregelt ist.

      In solchen Fällen - und bei eigener Wohnung des Kindes - haben die Eltern das Kindergeld weiterzuleiten. Tun sie das nicht, kann das Kind einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Vorher sollte alles versucht werden, die Sache gütlich zu regeln.

      Und du hast Recht, die Fahrtkosten sind keine Leistung zum Lebensunterhalt, sondern eine Kostenerstattung für Kosten, die dir ja auch tatsächlich entstehen.

      Red nochmal mit den Eltern. Kann deine Mutter vermitteln?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      leider habe ich bis heute noch keinen Brief von der ARGE erhalten, obwohl er am Montag bzw. Dienstag versendet wurde, daher bin ich heute zur Agentur für Arbeit gefahren und habe es mir ausdrucken lassen.
      Ich denke das morgen der Brief kommen wird aber habe ihn ja jetzt da.

      "
      Sehr geehrter Herr XY,

      zur Teilhabe am Arbeitsleben bewillige ich Ihnen nachstehende unterhaltssichernde Leistungen.

      Bedarf für den Lebensunterhalt

      vonbismtl.Betrag
      14.08.201731.03.2018425,00 €


      vonbismtl. Betrag
      01.04.201813.02.2019560,00 €


      Blablablabla "

      Wie genau dieser Betrag zustande gekommen ist, wird nicht gezeigt.

      Was mich wundert, wieso stehen die Reisekostenerstattung nicht da? Kann es sein, da sich nichts geändert hat, das die Reisekostenerstattung ganz normal weitergehen, sie wurden mir damals von 08/17 - 08/2020 bewilligt mit 269,00 €.

      Das heißt jetzt endlich wieder beruhigt schlafen können, jetzt kann mir nichts mehr passieren :P
    • Hallo Andi,

      du weißt doch, wie der Betrag sich zusammensetzt. Weiter oben hast du selbst geschrieben:

      TweaQx3 schrieb:

      372€ Grundbedarf, 166€ Mietzuschuss, 21€ ergänzenden Mietzuschuss
      Der eine Euro Unterschied hat sich vielleicht durch Runden ergeben (vermutlich bei der Miete).

      Die Überschrift lautet: Bedarf für den Lebensunterhalt. Vermutlich werden die Fahrtkosten gesondert bewilligt. Wie war das denn beim letzten Mal? Ändern sich denn die Fahrtkosten durch den Umzug?

      Bist du mit dem Kindergeld weiter gekommen?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Das mit dem Kindergeld hat meine Mama geklärt =).

      Nein es hat sich nichts an den Fahrtkosten geändert, es wird auch nichts gesondert gewilligt, ich schätze da sich nicht geändert hat, läuft es wie am 09.08.17 bewilligt bis 08/2020 weiter.

      Anders kann ich es mir nicht erklären
    • Susanne schrieb:

      Hallo Andi,

      du weißt doch, wie der Betrag sich zusammensetzt. Weiter oben hast du selbst geschrieben:

      TweaQx3 schrieb:

      372€ Grundbedarf, 166€ Mietzuschuss, 21€ ergänzenden Mietzuschuss
      Der eine Euro Unterschied hat sich vielleicht durch Runden ergeben (vermutlich bei der Miete).
      Die Überschrift lautet: Bedarf für den Lebensunterhalt. Vermutlich werden die Fahrtkosten gesondert bewilligt. Wie war das denn beim letzten Mal? Ändern sich denn die Fahrtkosten durch den Umzug?

      Bist du mit dem Kindergeld weiter gekommen?

      Gruß
      Susanne
      Hallo Susanne

      bis heute kam keine Post von der ARGE, gilt der Bescheid den ich mir von der ARGE ausdrucken lassen habe auch ? Er meinte das wäre das, was auf dem Postweg (seit Dienstag) zu mir ist.

      LG
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