Moin.
Aus dem geschlossenen Thread Aktion des ISUV: Überlange Verfahren
Aus diesem Thread:
EDIT (nachdem @edy ohne Hinweis abgetrennt hat): Aus diesem Thread: OLG lässt Anträge auf Ordnungsmittel seit Monaten liegen
Ja was denn nun? Wenn es 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Mutter gibt, dann muss es ja wohl mindestens einen einzigen Umgangsbeschluss geben (von der Vorgeschichte mal ganz abgesehen). Gegen was soll denn sonst Ordnungshaft angeordnet worden sein?
Aus dem geschlossenen Thread Aktion des ISUV: Überlange Verfahren
calypso schrieb:
Keine Entscheidung vom AG
Keine Entscheidung vom OLG
...trotz Beschleunigungsrüge (AG) und
...trotz Beschleunigungsbeschwerde (OLG) und
...trotz Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung (OLG )nach § 198 GVG
und jetzt? was sagen die Anwälte/innen? was ist zu tun?
Clint schrieb:
Dazu wird nur derjenige wirklich etwas sagen können, der die Akte kennt, insbesondere Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse.
Und das sind insgesamt vermutlich mehrere hundert oder gar tausend Seiten.
calypso schrieb:
Danke Clint, jedoch: Die Vermutung ist falsch. Es gibt ja eben keine Beschlüsse. Und die Anträge kenne ich alle, da ich diese geschrieben und gestellt habe. Ein Antrag auf Ordnungsmittel hat bei mir 3 Seiten + 1 Seite Umgangsprotokoll als Anlage, macht also 4 Seiten. Bei 16 Anträgen also insgesamt 64 Seiten. Die Beschleunigungsrüge hat 3 Seiten, die Beschleunigungsbeschwerde hat 2 Seiten. Die Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung hat 2 Seiten. Totale Seiten also 71, das sind dann also noch nicht mal 100 Seiten.
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EDIT (nachdem @edy ohne Hinweis abgetrennt hat): Aus diesem Thread: OLG lässt Anträge auf Ordnungsmittel seit Monaten liegen
calypso schrieb:
Außerdem liegen dem OLG 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Umgangsverweigernde Mutter "zur endgültigen Entscheidung" vor, doch das Gericht vollstreckt einfach nicht. Was muss hier getan werden?
Ja was denn nun? Wenn es 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Mutter gibt, dann muss es ja wohl mindestens einen einzigen Umgangsbeschluss geben (von der Vorgeschichte mal ganz abgesehen). Gegen was soll denn sonst Ordnungshaft angeordnet worden sein?
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