Thema von Calypso

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    • Thema von Calypso

      Moin.

      Aus dem geschlossenen Thread Aktion des ISUV: Überlange Verfahren

      calypso schrieb:

      Keine Entscheidung vom AG
      Keine Entscheidung vom OLG
      ...trotz Beschleunigungsrüge (AG) und
      ...trotz Beschleunigungsbeschwerde (OLG) und
      ...trotz Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung (OLG )nach § 198 GVG

      und jetzt? was sagen die Anwälte/innen? was ist zu tun?

      Clint schrieb:

      Dazu wird nur derjenige wirklich etwas sagen können, der die Akte kennt, insbesondere Sachverständigengutachten und Gerichtsbeschlüsse.

      Und das sind insgesamt vermutlich mehrere hundert oder gar tausend Seiten.

      calypso schrieb:

      Danke Clint, jedoch: Die Vermutung ist falsch. Es gibt ja eben keine Beschlüsse. Und die Anträge kenne ich alle, da ich diese geschrieben und gestellt habe. Ein Antrag auf Ordnungsmittel hat bei mir 3 Seiten + 1 Seite Umgangsprotokoll als Anlage, macht also 4 Seiten. Bei 16 Anträgen also insgesamt 64 Seiten. Die Beschleunigungsrüge hat 3 Seiten, die Beschleunigungsbeschwerde hat 2 Seiten. Die Ankündigung auf Schadensersatz/Entschädigung hat 2 Seiten. Totale Seiten also 71, das sind dann also noch nicht mal 100 Seiten.

      Aus diesem Thread:
      EDIT (nachdem @edy ohne Hinweis abgetrennt hat): Aus diesem Thread: OLG lässt Anträge auf Ordnungsmittel seit Monaten liegen

      calypso schrieb:

      Außerdem liegen dem OLG 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Umgangsverweigernde Mutter "zur endgültigen Entscheidung" vor, doch das Gericht vollstreckt einfach nicht. Was muss hier getan werden?

      Ja was denn nun? Wenn es 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Mutter gibt, dann muss es ja wohl mindestens einen einzigen Umgangsbeschluss geben (von der Vorgeschichte mal ganz abgesehen). Gegen was soll denn sonst Ordnungshaft angeordnet worden sein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo,

      Natürlich gibt es einen strafbewehrten Umgangsbeschlusss. Gegen Verstöße dagegen wurden meinerseits auch auf Anregung des AG Ordnungsmittel beantragt, 47 davon mündeten in je einem Tag Ordnungshaft, davon wurden aber laut OLG nur 2 Tage vollstreckt. Der Rest liegt noch beim OLG rum und modert vor sich hin. 16 weitere Ordnungsmittelanträge wurden nicht beschlossen, bis zum heutigen Tag nicht. Hatte ich ja ausführlich geschildert. Die Frage ist aber warum es Ordnunghaftbeschlüsse gegen díe Umgangsverweigernde Mutter gibt die nicht vollstreckt werden und nicht die Frage dass es natürlich einen strafbewehrten Umgangsbeschluss gibt der zu den Ordnungshaftbeschlüssen aufgrund Ordnungsmittelanträgen geführt hat. Insofern bleibt meine Frage unbeantwortet. Und die Seitenanzahl ist wie geschildert, weder tausende noch hunderte von Seiten, entgegen den Vermutungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

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