Hilfe wg. problematischer Einstellung Schule

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    • Hilfe wg. problematischer Einstellung Schule

      Die Schule unseres jüngeren Sohnes hat mir überraschend kurz vorm Elternsprechtag angekündigt, das Sie nicht verpflichtet oder gar berechtigt wäre, mit mir zu sprechen da die Kindesmutter das nicht wünsche. Und da die KM den Schrieb gleich zur Schule unseres älteren Sohne gebracht hat, ist nun auch dort 3 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit dahin.
      Weder hab ich mich der neuen noch der alten Schule gegenüber schwierig benommen, schlecht über meine Ex geredet, versucht mehr Rechte durchzusetzen oder sonst irgendetwas.

      Unser älterer Sohn hat allerdings seit einigen Tagen angefangen kritische Warum Fragen zu stellen da er nicht versteht, warum unser jüngerer Sohn den Umgang mit mir verweigern darf, er sich aber nicht aussuchen darf, mehr Zeit mit mir zu verbringen. Er fühlt sich da benachteiligt. Da leider keinen Aussichten bestehen, dass die KM zustimmt, habe ich ihn in seinen Wünschen aber auch nicht ermutigt. Ich vermute mal, dass er solche Fragen auch zunehmend im anderen Elternhaus stellt, und die KM denkt, dass das von mir ausgeht. Alle Angeboten zu Mediation oder gar einfachen Gesprächen verweigert Sie sich bisher konsequent. Sie überprüft ihre Vermutung auch in keinster Weise.

      Jedenfalls führt die Schule folgenden Schrieb als Begründung heran: bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/info_159-2017.pdf

      Meines Erachtens (ich bin kein Jurist) fasst die Dame von der Bildungsbehörde den Begriff "Dinge des alltäglichen Lebens" hier viel zu weit. Laut Ihrer Definition gehören dazu auch Schulnoten und das Sozialverhalten unseres Sohnes dazu. Ist diese Definition denn korrekt und haltbar?

      Ansonsten kann ich mir kaum noch vorstellen, warum überhaupt jemand das Sorgerecht noch will. An jeder möglichen Stelle im Alltag wird der Grundgedanke, der ja eigentlich eine Pflicht und kein Recht ist, unterlaufen.

      Ich würde das gerne friedlich lösen. Sprich sanft aber mit entsprechendem Nachdruck. Da das aber scheinbar die Position der Bildungsbehörde ist, bin ich nun etwas ratlos.
      Dateien
      • info_159-2017.pdf

        (58,51 kB, 9 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Hallo lesspolitics,
      willkommen in diesem Forum.
      Ich finde es gut, dass du dich um die schulischen Belange deiner Kinder - leider schreibst du nichts zu deren Alter - kümmerst.
      Deine Verärgerung über die "Verweigerungshaltung" der Schulleitung kann ich verstehen. Rechtlich gesehen wirst du nichts gegen die Handlungsempfehlung der Senatorin erfolgversprechend erreichen. Tatsächlich hast du gegenüber der Kindesmutter Informationsrechte, die eure Kinder betreffen. Dazu zählen zum Beispiel die Jahres- und Halbjahres-Schulnoten.
      Von wem hast du von dem Elternsprechtag erfahren?

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      Danke für Deine Antwort.Mein älterer Sohn ist 8 und in der 3. Klasse. Mein jüngerer Sohn ist 6 und gerade eingeschult worden. Es handelt sich dort um den ersten Elternsprechtag.

      In der Schule von unserem älteren Sohn habe ich bereits regulär 3 Elternsprechtage mitgemacht, ohne dass dieses ein Problem gewesen wäre.
      Zu der Klassenlehrerin hatte ich durchaus ein gutes Verhältnis. Der letzte Elternsprechtag wäre dann sogar illegal gewesen, da der Hinweis der Behörde zu dem Zeitpunkt bereits raus war.

      In der Schule von unserem jüngeren habe ich auch bereits einige Elternabende und andere Veranstaltungen besucht, wogegen die Schule bisher nichts einzuwenden hatte. Im Prinzip hatte ich auch nicht das Gefühl, sie würden dabei irgendetwas als störend empfinden. Bislang war ich in den Informationsfluss durchaus eingebunden, bis zu diesem durchaus sehr überraschenden Aus.

      Handlungsempfehlung heisst aber doch, dass die Schule eigentlich nicht verpflichtet ist so zu handeln. Das Dokument klingt eher so, als sei es dafür gedacht Schulen vor querulanten Eltern zu schützen. Allerdings habe ich mich wirklich sehr angepasst verhalten.

      WIe gesagt, vermute ich eine hilflose Reaktion der Kindesmutter auf zunehmende Nachfragen unseres älteren Sohnes. Was durch die Reaktionen der beiden Schulen jetzt einen besonders starken Hebel bekommen hat.
      Ich mag unserem Älteren nun auch nicht sagen, dass er seine Wünsche bei der Kindesmutter am besten nicht mal flüsternd ausdrückt. Das kann doch auch nicht gut sein.

      Das der Informationsfluss nun immer durch die Kindesmutter fliessen muss, zwingt mich das ja auch zu rechtlichen Handlungen, wenn sie dem nicht nachkommt. Ich will das eigentlich vermeiden und endlich mal Ruhe in die Sache bekommen.

      I.d.R. sind es doch nicht die ausgeschlossenen Elternteile die kommunikationsunfähig sind. Sie sind - da schlechter eingebunden - viel mehr von funktionierender Kommunikation abhängig als die anderen Elternteile. Ich verstehe den Grundgedanken hinter einer solchen Entscheidung irgendwie nicht.
      Es sei denn es geht ausschliesslich um den Schutz der eigenen Mitarbeiter und nicht wirklich um das Wohl der Kinder.

      Grüße,
      lesspolitics

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von lesspolitics ()

    • Hallo,

      habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

      Bei uns war das nicht problematisch, war aber auch nicht Bremen, sondern Brandenburg und Rheinland-Pfalz.

      Ich habe damals auch keine Info vom Kindesvater bekommen. Ich habe dann allerdings eins gemacht. Ich habe immer den KV gebeten mir eine Zeugniskopie zukommen zu lassen. Wenn er das nicht bis zum Ende der Sommerferien geschafft hat, habe ich die Schule angeschrieben und dies mitgeteilt. Und darum gebeten mir eine digitale Kopie zukommen zu lassen. Das hat immer funktioniert.

      Und die Lehrer waren dankbar, wenn ich mal (ca. 1xJahr) vorbeigekommen bin. Die fanden das wichtig.

      Ich würde die Schule darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieses Schriebs dazu führen kann, dass nicht frühzeitig bei Kindern reagiert werden kann, da du beispielsweise erst informiert werden musst, wenn der Schulverweis kurz bevorsteht. Und das dies doch nicht im Sinne des Kindes und der Schule sein könne. Da das Kind dann schon lange Zeit problematisch im Unterricht war.

      Andere Sache: kannst du zumindest bei dem Großen die Informationen über Elternabende etc. nicht über Mitschüler bekommen? Die Teilnahme an den Elternabenden dürfte dir doch nicht verweigert werden.

      Und ich würde die KM darauf hinweisen, dass du an allen schulischen Veranstaltungen, vor allem Elternabende und Elternsprechtage teilnehmen willst. Und das sie nun aufgrund des Senatorenschreibens in der Pflicht ist, dich so früh wie möglich zu informieren. Sollte sie das nicht tun, wirst du leider Schritte dazu unternehmen müssen, dass sie dazu gezwungen wird.
      Und auch das Jugendamt vorschalten, wenn es zur Nichtinformation kommt....
      Hier ist nämlich die Frage, wie das OLG das sieht....

      Und was den Umgang angeht, warum kann der Kleine selbst entscheiden ob er zu dir kommt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

      Und ich habe sicherlich die Möglichkeit Institutionen, oder Ärzten, etc. mit rechtlichen Schritten zu drohen. Allerdings bin ich bisher gut damit gefahren diese Karte nicht zu stark auszuspielen. So werde ich von Schulen und Kinderarzt ja halbwegs freiwillig informiert, wenn ich vorstellig werde. Und wenn das mal nicht klappt, ist da eher der Schlendrian schuld als böser Wille dahinter. Ich glaube das würde sich sehr ändern, wenn ich anfange mit dem Sorgerecht zu drohen. So habe ich das den Institutionen bisher immer eher als Absicherung gegen Forderungen der KM verkauft.

      So ist man zumindest in der Schule von unserem älteren Sohn auch nicht gerade begeistert von dem Schrieb der Behörde. Die Klassenlehrerin und Schulleiterin haben deswegen lange mit der Behörde telefoniert. Und das halte ich auch nicht für vorgeschoben. Dort ist man echt betroffen, sieht aber keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

      Bei der Schule von unserem jüngeren Sohn habe ich ebenfalls schon die Elternabende besucht und bin über die Termine auch schriftlich informiert worden.
      Allerdings habe ich diese Schule "weil christliche Privatschule" im Vorfeld abgelehnt. Seit dem das dann vom OLG "für die Privatschule" entschieden wurde, bin ich in den Kooperationsmodus gewechselt und hatte den Eindruck, dass auch die Schule das nicht nachtragend handhaben möchte.

      Wo dieses aktuell Ungemach herkommt, weiss ich nicht wirklich. Der Schrieb der Behörde ist schon vom November letzten Jahres und bis letzte Woche hat das anscheinend niemand wirklich interessiert. Insofern gehe ich schon davon aus, dass das von der KM ausgeht. Vielleicht hat sie den Schrieb einfach gesucht und gefunden.

      So bedeutet das nun, dass ich ihr jetzt immer auch noch wegen der Noten Stress machen muss. Und jeglicher Stress wirkt sich, so zumindest mein Eindruck, nicht gerade positiv auf die Entscheidung unseres Kleinen zum Umgang aus.

      Und nein, ich glaube auch nicht daran, dass er diese Entscheidung mit 6 haben sollte. Wenn er in meinem "Einflussbereich" ist, habe ich auch nie lange Probleme ihn vom Umgang zu überzeugen. Er ist durchaus gerne bei mir. Allerdings kommt er oft gar nicht mal mehr zur Tür, so dass ich keine Chance habe meinen "Charme" spielen zu lassen. Und da er dann meist am Sonntag doch noch für ein paar Stunden kommt, fällt der Umgang so gut wie nie komplett aus. Falls das auch von ihr ausgehen sollte, so ist die KM da schon sehr geschickt, muss ich sagen.

      Solange ich nicht etwas "mit Konsequenz" dagegen machen kann, wird jede fehlgeschlagenen Aktion die KM jedoch in ihren Ansichten nicht mit mir zu kooperieren eher bestärken, denke ich. So war es bisher.

      Wichtiger als die genauen Noten, finde ich eigentlich auch, mit der Schule und dem Umfeld unsere Söhne in Kontakt zu bleiben. Ich habe mich von dem Stress der letzten Jahre vielleicht auch zu sehr runterziehen lassen, so dass mein Engagement da in letzter Zeit etwas abgeebbt ist.

      In jedem Fall finde ich Deine Tipps und Hinweise sehr erfrischend, hätte ich mich mal früher an das Forum gewandt ...

      Grüße,
      Micha
    • Hallo,

      wie ist das mit der Privatschule? Hast du den Vertrag mit unterschrieben? Und zahlst du das Schulgeld komplett oder anteilig?

      Meine Große ging ab Klasse 11 auch auf eine Privatschule. Und der Oberstufenkoordinator hat klargestellt, dass - selbst wenn die Schüler vollährig sind - der Vertrag immer noch zwischen Eltern und Schule besteht. Und dass es, wenn es Gesprächsbedarf oder Probleme gibt, selbstverständlich die Eltern mit im Boot sind und informiert und zum Gespräch gebeten werden, zusätzlich zum Volljährigen...

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!