Hallo zusammen,
Situation:
depressive Halbschwester meines Lebensgefährten hat sich das Leben genommen.
Das nicht vorhandene Erbe - es gab keinerlei Vermögen, ggf. Schulden - wurde von allen möglichen Erben ausgeschlagen. Jetzt geht es um die Bestattungskosten.
Die Eltern (gemeinsame Mutter) leben noch, sind aber auf Grundsicherung angewiesen und haben - sie leben in der gleichen Stadt, in der auch die Schwester lebte - bei der Stadt einen Antrag zur Übernahme der Bestattungskosten gestellt.
Die Stadt hat jetzt die beiden Halbgeschwister angeschrieben, um diese auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu prüfen zwecks Verpflichtung zur Übernahme der Kosten.
Mein LG hat rd. knapp 50.000 EUR brutto, bezahlt für zwei Kinder (16 und 20 J, Schule und Studium) Unterhalt der Stufe 2.
Da bleibt also nicht so viel übrig. Auch Erspartes hält sich in Grenzen.
Nun steht da allerdings noch ein abschließender Satz in dem Amtsschreiben, wonach nicht nur das Einkommen und Vermögen des Bedürftigen, sondern auch das von Mitgliedern der sogenannten Einsatzgemeinschaft (Ehegatten, Lebensgefährten) dem individuellen Bedarf gegenüberzustellen sind.
Wie muss ich das verstehen?
Muss ich jetzt auch alle Angaben machen? Da ich um einiges mehr verdiene, das Haus, in dem wir leben, mir gehört und fast schuldenfrei ist, dazu noch ein wenig Vermögen vorhanden ist, käme am Ende wahrscheinlich raus, dass er einen Teil der Bestattungskosten übernehmen muss.
Oder ist der Satz nur zur Abschreckung?
M.E. geht es hier um Elternunterhalt, weil die beiden nach einigen Jahren Selbständigkeit und selbst verschuldetem Bankrott nicht leistungsfähig sind.
Da sind die Lebensgefährten doch nicht verpflichtet - oder hat sich da was geändert?
Ich würde die Unterlagen dann nämlich nicht ausfüllen.
Wäre super, wenn sich jemand dazu auskennt und äußern würde.
Viele Grüße aus dem närrischen Rheingau
Rheingauerin
Situation:
depressive Halbschwester meines Lebensgefährten hat sich das Leben genommen.
Das nicht vorhandene Erbe - es gab keinerlei Vermögen, ggf. Schulden - wurde von allen möglichen Erben ausgeschlagen. Jetzt geht es um die Bestattungskosten.
Die Eltern (gemeinsame Mutter) leben noch, sind aber auf Grundsicherung angewiesen und haben - sie leben in der gleichen Stadt, in der auch die Schwester lebte - bei der Stadt einen Antrag zur Übernahme der Bestattungskosten gestellt.
Die Stadt hat jetzt die beiden Halbgeschwister angeschrieben, um diese auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu prüfen zwecks Verpflichtung zur Übernahme der Kosten.
Mein LG hat rd. knapp 50.000 EUR brutto, bezahlt für zwei Kinder (16 und 20 J, Schule und Studium) Unterhalt der Stufe 2.
Da bleibt also nicht so viel übrig. Auch Erspartes hält sich in Grenzen.
Nun steht da allerdings noch ein abschließender Satz in dem Amtsschreiben, wonach nicht nur das Einkommen und Vermögen des Bedürftigen, sondern auch das von Mitgliedern der sogenannten Einsatzgemeinschaft (Ehegatten, Lebensgefährten) dem individuellen Bedarf gegenüberzustellen sind.
Wie muss ich das verstehen?
Muss ich jetzt auch alle Angaben machen? Da ich um einiges mehr verdiene, das Haus, in dem wir leben, mir gehört und fast schuldenfrei ist, dazu noch ein wenig Vermögen vorhanden ist, käme am Ende wahrscheinlich raus, dass er einen Teil der Bestattungskosten übernehmen muss.
Oder ist der Satz nur zur Abschreckung?
M.E. geht es hier um Elternunterhalt, weil die beiden nach einigen Jahren Selbständigkeit und selbst verschuldetem Bankrott nicht leistungsfähig sind.
Da sind die Lebensgefährten doch nicht verpflichtet - oder hat sich da was geändert?
Ich würde die Unterlagen dann nämlich nicht ausfüllen.
Wäre super, wenn sich jemand dazu auskennt und äußern würde.
Viele Grüße aus dem närrischen Rheingau
Rheingauerin