OLG lässt Anträge auf Ordnungsmittel seit Monaten liegen

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    • OLG lässt Anträge auf Ordnungsmittel seit Monaten liegen

      Hallo Alle,

      was soll bzw. muss ich tun? Das AG und OLG lässt seit Monaten 16 Ordnungsmittelanträge einfach liegen und beschließt nicht. Ich habe eine Beschleunigungsrüge an das AG geschickt, aber es wurde nicht innerhalb der 1-Monatsfrist beschlossen. Ich habe dann eine Beschleunigungsbeschwerde ans OLG geschickt, doch auch das OLG hat nicht innerhalb der 1-Monatsfrist beschlossen. Zuletzt habe ich dem OLG angekündigt, nach § 198 GVG eine Entschädigungsklage einzureichen, auch darauf kam keinerlei Reaktion. Wo finde ich eine Vorlage bzw. ein Beispiel einer Entschädigungsklage aufgrund Verfahrensverschleppung?

      Außerdem liegen dem OLG 45 Beschlüsse zu je einem Tag Ordnungshaft gegen die Umgangsverweigernde Mutter "zur endgültigen Entscheidung" vor, doch das Gericht vollstreckt einfach nicht. Was muss hier getan werden?

      Bin für jeden Tipp dankbar.

      calypso
    • Hallo calypso,
      du hast eine für dieses Forum sehr ausgefallene verfahrensrechtliche Frage.
      Bekanntlich sind wir rechtliche Laien; daher glaube ich nicht, dass wir dir helfen können (oder vielleicht doch).
      Bist du bislang anwaltlich vertreten? Wenn ja: Was rät dein Anwalt?
      Bist du ISUV-Mitglied? Dann kannst du deine Frage kostenlos beantworten lassen. Einzelheiten dazu kann ich dir über PN mitteilen.

      Hast du bei der Rechtsantragsstelle angefragt?

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Danke Villa für Dein Feedback,

      Ja, ich bin ISUV-Mitglied. In dieser Angelegenheit bin ich nicht anwaltlich vertreten, ich habe die Ordnungsmittelanträge und Beschleunigungsrügen sowie Beschleunigungsbeschwerden selbst gestellt bei Gericht. Wo finde ich denn die Rechtsantragsstelle? Einzelheiten über PN wären prima.

      Viele Grüße,

      calypso
    • Habe gerade auf der Website gelesen: Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.

      Damit ist das für mich hinfällig. Ich werde dann wohl mal einen Termin mit einer Kontaktanwältin der ISUV vereinbaren. Das soll €30 für ca. 30 Minuten kosten. Nur, wie weise ich nach dass ich ISUV Mitglied bin?
    • Servus calypso,

      dann einfach die Geschäftsstelle anrufen, die sind da super nett und "da werde Sie geholfen" :-). Dann lasse dir auch gleich die aktuellen Unterlagen wie Infobroschüre, Übersicht der ISUV Kontaktanwälte und vor allem deinen Mitgliedsausweis, falls nicht mehr auffindbar, neu ausstellen und zusenden. Für die Beratung wird dir auch gleich ein Beratungsschein ausgestellt,
      welchen du zum Termin beim ISUV Kontaktanwalt benötigst. Der Beratungsschein ist für das aktuelle Jahr ausgestellt, kannst ihn also mehrmals ausdrucken und so oft es notwendig ist,
      für die Beratung bei einem ISUV Kontaktanwalt verwenden. Ich finde ein erstklassiger Service *LOL*. In meinem Fall habe ich mehrere ISUV Kontaktanwälte besucht und konnte mir dazu gut ein fachliches Bild der einzelnen Anwälte für den Fall einer Mandatierung machen und vor allem ob die "Chemie" für mich stimmt.

      Gruß
      dolphin
    • Ich hatte in einem anderen thread aus 2011 etwas über überlange Verfahren geschrieben, der thread wurde nun geschlossen mit dem Hinweis ein neues Thema zu starten, was ich in diesem thread gemacht habe, um meine Erfahrungen mit anderen zu teilen. Erfolge habe ich nur teilweise erzielen können. Gibt es denn niemand der auch Erfahrung - egal ob positiv oder negativ - mit Beschleunigungsrügen und -Beschwerden hat? Erfahrungen mit Ordnungsmitelanträgen? Und wieso soll das eine sehr ausgefallene verfahrensrechtliche Frage sein für dieses Forum? Haben nicht viele mit Umgangsverweigerung zu kämpfen?
    • calypso schrieb:

      Und wieso soll das eine sehr ausgefallene verfahrensrechtliche Frage sein für dieses Forum? Haben nicht viele mit Umgangsverweigerung zu kämpfen?
      Umgangsverweigerung ist hierzulande leider immer noch tägliche Praxis. Nach meinem (nicht ganz aktuellen) Kenntnisstand wird Ordnungshaft bei Umgangsverweigerung (leider) nur selten angeordnet und wohl noch seltener vollstreckt. Du sprichst hier inzwischen von 47 Beschlüssen mit Anordnung von jeweils 1 Tag Ordnungshaft, wovon lt. OLG bisher nur 2 Tage vollstreckt wurden. Auch wenn bisher nur 2 Tage vollstreckt wurden, dürften die 47 Beschlüsse uneinholbarer Rekord in Deutschland sein.

      Ich schlage vor, du wendest dich auch direkt an den ISUV-Pressesprecher Josef Linsler und schilderst ihm den Fall mal in aller Ausführlichkeit. Ich bin sicher, dass ihn dieser Fall interessieren wird. Seine Kontaktdaten kannst du der letzten Presseerklärung entnehmen.

      Hast du wegen der Rechtsberatung schon in der ISUV-Geschäftsstelle angerufen und dabei auch die Thematik angesprochen?
    • Hallo Clint,

      habe mit dem Pressesprecher telefoniert und ihm Unterlagen zukommen lassen. Auch eine Liste über 47 verhängte Ordnungshafttage. Beim OLG habe ich gestern angerufen doch die Dame die ich eigentlich sprechen wollte hat Urlaub, die haben mich dann mit dem AG verbunden. Habe der Dame gesagt dass ein neuer Ordnungsmittelantrag am Sonntag per Telefax zugegangen ist. Was die anderen 16 Ordnungsmittelanträge betrifft meinte sie, sie verstehe nicht warum das OLG mich zum AG verbunden hat, das OLG ist zuständig aufgrund der Beschleunigungsbeschwerde, das Erstgericht ist zur Abhilfe nicht mehr befugt. Damit hat sie auch Recht. Sie meinte, dass wohl Beschwerden gegen die Ordnungshaftbeschlüsse vorliegen worauf ich sagte, dass mir diese Beschwerden (bis auf eine) nicht zugestellt wurden und dass eben über die Beschwerden auch entschieden werden muss. Ich prüfe gerade ob hier nicht der Tatbestand §336 StGB vorliegt, Rechtsbeugung durch Unterlassung einer rechtlich gebotenen Handlung.

      Gruß, calypso
    • Update:

      Nach wie vor - nach Auffassung des Gerichts - respektiert die Mutter die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschlands nicht. Eine erst im Dezember 2018 beschlossene Umgangsregelung (BU) wurde komplett boykottiert, bislang fand kein einziger Umgangstermin statt. Mittlerweile sind die verhängten Ordnungshafttage auf 63 angestiegen. Die verheerende Umgangsbilanz, Stand 27.03.2019:

      2015 0 Stunden
      2016 4x4=16 Stunden, begleitet mit Umgangspflegschaft
      2017 4x2=8 Stunden, begleitet mit Umgangspflegschaft
      2018 4x2=8 Stunden, begleitet
      2019 0 Stunden

      Summe für 5 Jahre: 32 Stunden!!!
    • Hallo,

      bist du anwaltlich vertreten?

      Vielleicht sollte der Anwalt mal langsam die Frage aufwerfen, ob die Mutter überhaupt erziehungsfähig ist, wenn sie so den Umgang boykottiert?!

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      bist du anwaltlich vertreten?

      Vielleicht sollte der Anwalt mal langsam die Frage aufwerfen, ob die Mutter überhaupt erziehungsfähig ist, wenn sie so den Umgang boykottiert?!

      Sophie
      Hi, AnnaSophie,

      ja, bin ich. Deine Schlussfolgerung ist nicht von der Hand zu weisen, denn diese hat mein ISUV Kontaktanwalt ebenso aufgegriffen und an das Amtsgericht gerichtet.

      Danke für Deine Unterstützung,

      calypso