Hallo Ihr Wissenden,
ich schulde Unterhalt (Volljährig).
Es wurde vor vielen Jahren ein Vergleich geschlossen vor Gericht.
Nun haben sich die Einkunftsverhältnisse geändert, mit der KM gab es eine Einigung auf weniger Unterhalt.
Frage:
Reicht eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar oder sollte ich über eine Abänderungsklage (inkl. Anwälte und sicher auch Streit) gehen?
Danke
ich schulde Unterhalt (Volljährig).
Es wurde vor vielen Jahren ein Vergleich geschlossen vor Gericht.
Nun haben sich die Einkunftsverhältnisse geändert, mit der KM gab es eine Einigung auf weniger Unterhalt.
Frage:
Reicht eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar oder sollte ich über eine Abänderungsklage (inkl. Anwälte und sicher auch Streit) gehen?
Danke