Hallo zusammen!
ich habe vier Kinder, zwei aus erster Ehe (18 und 16) und zwei aus zweiter Ehe (6 und 3). Alle vier Kinder leben mit mir und meiner 2. Ehefrau bei uns im Haushalt.
Die KM der beiden ersten Kinder arbeitet und zahlt KU. Meine jetzige Ehefrau arbeitet nicht und betreut unsere beiden Kleinen. Ich bin also "Alleinverdiener".
Nun steht die UH-Berechnung für den 18-jährigen an. Er geht noch zur Schule, wohnt bei uns, ist also damit priviligiert.
Ich habe folgendes verstanden:
Für die Einstufung in die DT werden die bereinigten Einkommen von mir und meiner Ex addiert.
Der sich ergebende Tabellenbetrag abzgl. des kompletten KG ergibt den Bedarf des 18-jährigen.
Dieser Bedarf wird zwischen mir und der KM gemäß dem Verhältnis unserer jeweiligen Einkommen aufgeteilt (die sog. "Quotelung")
Zu Ermittlung der Quote wird auf beiden Seiten (Ex und Ich) der Selbtbehalt ggü. minderjährigen oder ihnen gleichgestellten Kindern abgezogen. Das sind 1.080,-€
Wie werden denn nun die weiteren Unterhaltspflichten berücksichtigt?
Also konkret:
Meine Ex zahlt KU für Kind 2.
Ich bestreite Kost+Logis für Kind 3 und Kind 4 und deren nicht erwerbstätige Mutter in unserem Haushalt. Stichwort "Familienunterhalt".
Oder interessiert es gar nicht, ob ich vom Rest, der nach Abzug des KU für den 18-Jährigen übrigbleibt, nur mich selbst oder eine x-köpfige Familie unterbringen und ernähren muss?
Ich wohne im Bereich der Süddeutschen Leitlinien. Mangelfall ist auf beiden Seiten NICHT anzunehmen
Danke vorab für Antworten!
Gruß, blonkel
ich habe vier Kinder, zwei aus erster Ehe (18 und 16) und zwei aus zweiter Ehe (6 und 3). Alle vier Kinder leben mit mir und meiner 2. Ehefrau bei uns im Haushalt.
Die KM der beiden ersten Kinder arbeitet und zahlt KU. Meine jetzige Ehefrau arbeitet nicht und betreut unsere beiden Kleinen. Ich bin also "Alleinverdiener".
Nun steht die UH-Berechnung für den 18-jährigen an. Er geht noch zur Schule, wohnt bei uns, ist also damit priviligiert.
Ich habe folgendes verstanden:
Für die Einstufung in die DT werden die bereinigten Einkommen von mir und meiner Ex addiert.
Der sich ergebende Tabellenbetrag abzgl. des kompletten KG ergibt den Bedarf des 18-jährigen.
Dieser Bedarf wird zwischen mir und der KM gemäß dem Verhältnis unserer jeweiligen Einkommen aufgeteilt (die sog. "Quotelung")
Zu Ermittlung der Quote wird auf beiden Seiten (Ex und Ich) der Selbtbehalt ggü. minderjährigen oder ihnen gleichgestellten Kindern abgezogen. Das sind 1.080,-€
Wie werden denn nun die weiteren Unterhaltspflichten berücksichtigt?
Also konkret:
Meine Ex zahlt KU für Kind 2.
Ich bestreite Kost+Logis für Kind 3 und Kind 4 und deren nicht erwerbstätige Mutter in unserem Haushalt. Stichwort "Familienunterhalt".
Oder interessiert es gar nicht, ob ich vom Rest, der nach Abzug des KU für den 18-Jährigen übrigbleibt, nur mich selbst oder eine x-köpfige Familie unterbringen und ernähren muss?
Ich wohne im Bereich der Süddeutschen Leitlinien. Mangelfall ist auf beiden Seiten NICHT anzunehmen
Danke vorab für Antworten!
Gruß, blonkel