Unterhalt ab 18 und Patchwork

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    • Unterhalt ab 18 und Patchwork

      Hallo zusammen!

      ich habe vier Kinder, zwei aus erster Ehe (18 und 16) und zwei aus zweiter Ehe (6 und 3). Alle vier Kinder leben mit mir und meiner 2. Ehefrau bei uns im Haushalt.
      Die KM der beiden ersten Kinder arbeitet und zahlt KU. Meine jetzige Ehefrau arbeitet nicht und betreut unsere beiden Kleinen. Ich bin also "Alleinverdiener".

      Nun steht die UH-Berechnung für den 18-jährigen an. Er geht noch zur Schule, wohnt bei uns, ist also damit priviligiert.

      Ich habe folgendes verstanden:
      Für die Einstufung in die DT werden die bereinigten Einkommen von mir und meiner Ex addiert.
      Der sich ergebende Tabellenbetrag abzgl. des kompletten KG ergibt den Bedarf des 18-jährigen.
      Dieser Bedarf wird zwischen mir und der KM gemäß dem Verhältnis unserer jeweiligen Einkommen aufgeteilt (die sog. "Quotelung")

      Zu Ermittlung der Quote wird auf beiden Seiten (Ex und Ich) der Selbtbehalt ggü. minderjährigen oder ihnen gleichgestellten Kindern abgezogen. Das sind 1.080,-€

      Wie werden denn nun die weiteren Unterhaltspflichten berücksichtigt?
      Also konkret:
      Meine Ex zahlt KU für Kind 2.
      Ich bestreite Kost+Logis für Kind 3 und Kind 4 und deren nicht erwerbstätige Mutter in unserem Haushalt. Stichwort "Familienunterhalt".

      Oder interessiert es gar nicht, ob ich vom Rest, der nach Abzug des KU für den 18-Jährigen übrigbleibt, nur mich selbst oder eine x-köpfige Familie unterbringen und ernähren muss?

      Ich wohne im Bereich der Süddeutschen Leitlinien. Mangelfall ist auf beiden Seiten NICHT anzunehmen

      Danke vorab für Antworten!

      Gruß, blonkel
    • Hallo,

      Kind 1-4 sind alle im gleichen Rang, im 1.
      Deine Frau im 3.

      Rein theoretisch - wobei ich mich mit den Süddeutschen Leitlinien nicht auskenne - müssten auch die Beträge für die anderen 3 Kinder Berücksichtigung finden.
      In den Leitlinien müsste stehen ob minderjährige, gleichrangige Kinder den gleichgestellten priviligierten Volljährigen vorgehen oder ob sie gleichgestellt sind.

      Bei dir müsste eine Abstufung um 3 Stufen passieren, da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht und du 5 hast (Kinder 1-4 und Frau). Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Abstufung.
      Bei der KM ist nicht aufzustufen, da sie 2 Unterhaltsberechtigte hat.
      So die Süddeutschen Leitlinien

      Und der Selbstbehalt ist bei Volljährigen der angemessene (1.300), es sei denn der Mindestunterhalt ist nicht gewährleistet, lt. Süddeutschen Leitlinien.

      Und natürlich darf bei dir dann der Bedarfskontrollbetrag nicht überschritten werden.

      Nach der Schule rutscht der Volljährige dann in den 4. Rang.

      Momentan bemisst sich sein Unterhalt nach der 4. Tabellenstufe. Sollte er ausziehen sind es max. 735 €. Bei beiden Beträgen wird das komplette Kindergeld abgezogen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      die priviligierten Volljährigen stehen auch nach den SüdL mit den Minderjährigen im ersten Rang.

      Aber ich "zahle" ja keine Beträge für die anderen drei, da sie alle bei mir wohnen. Soweit ich gelesen habe, ist der der geleistete Betreuungsunterhalt in diesem Sinne nicht monetarisierbar.

      Das mit der Stufung in der DT verstehe ich insofern nicht, als dass ja das Einkommen meiner Ex und meines zusammenaddiert wird. Und dann erst wird in die DT gegangen. Oder wird ausgehend von dieser Gesamtsumme dann die Stufung vorgenommen?
      Ich dachte, die Stufung greift nur für die "Kontrollrechnung", damit ich mit meinem gequoteten Anteil nicht mehr zahlen muss, als ich alleine zahlen müsste.

      Ich finde nirgendwo Beispiele, wo so ein Fall behandelt wird. Hab mir echt schon einen Wolf gesucht...

      Gruß, blonkel
    • Hallo blonkel,

      auch wenn alle Kinder bei dir leben, haben sie natürlich auch einen Barbedarf, der sich, ebenso wie der für den dann Volljährigen, aus der DDT ergibt.

      Man rechnet wie folgt:
      1. Man ermittelt dein bereinigtes Einkommen und das der Kindsmutter, addiert es und liest den Tabellenbetrag ab (ohne Herauf- oder Herabstufung).
      2. Man zieht das volle Kindergeld ab.
      3. Man quotelt, zieht aber vorher den SB von 1300 € ab; die Mutter kann außerdem den Unterhalt für das zweite Kind, für das sie Unterhalt zahlt und das euer gemeinsames ist, abziehen.
      4. Du prüfst, ob der so ermittelte Betrag nicht über dem Betrag liegt, den du bei alleiniger U-Pflicht zahlen müsstest, denn das ist stets das Maximum. Bei dieser Kontrollrechnung wird herabgestuft, da du vier U-Berechtigte zu versorgen hast.
      5. Da alle Kinder gleichrangig sind, liest du nun den Bedarf der Kinder aus der zweiten Ehe an der DDT ab (abzüglich des Kindergeldes), und prüfst, ob du unter den SB fällst, wenn alle Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht.
      6. Würdest du unter den SB fallen, wird für jeden anteilig gekürzt. Fällst du nicht unter den SB, ist alles gut.
      7. Deine Ehefrau ist nachrangig, und wenn für sie nichts mehr übrig bleibt, wäre das quasi ihr Problem.
      8. Sobald der Volljährige mit der allg. Schulausbildung fertig ist oder nicht mehr zu Hause wohnt oder über 21 ist, ist deine Ehefrau ihm gegenüber vorrangig.

      Gruß, HT
    • Moin,

      Hochtief schrieb:

      Hallo blonkel,

      auch wenn alle Kinder bei dir leben, haben sie natürlich auch einen Barbedarf, der sich, ebenso wie der für den dann Volljährigen, aus der DDT ergibt.

      Man rechnet wie folgt:
      1. Man ermittelt dein bereinigtes Einkommen und das der Kindsmutter, addiert es und liest den Tabellenbetrag ab (ohne Herauf- oder Herabstufung).
      2. Man zieht das volle Kindergeld ab.
      3. Man quotelt, zieht aber vorher den SB von 1300 € ab; die Mutter kann außerdem den Unterhalt für das zweite Kind, für das sie Unterhalt zahlt und das euer gemeinsames ist, abziehen.
      4. Du prüfst, ob der so ermittelte Betrag nicht über dem Betrag liegt, den du bei alleiniger U-Pflicht zahlen müsstest, denn das ist stets das Maximum. Bei dieser Kontrollrechnung wird herabgestuft, da du vier U-Berechtigte zu versorgen hast.
      5. Da alle Kinder gleichrangig sind, liest du nun den Bedarf der Kinder aus der zweiten Ehe an der DDT ab (abzüglich des Kindergeldes), und prüfst, ob du unter den SB fällst, wenn alle Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht.
      6. Würdest du unter den SB fallen, wird für jeden anteilig gekürzt. Fällst du nicht unter den SB, ist alles gut.
      7. Deine Ehefrau ist nachrangig, und wenn für sie nichts mehr übrig bleibt, wäre das quasi ihr Problem.
      8. Sobald der Volljährige mit der allg. Schulausbildung fertig ist oder nicht mehr zu Hause wohnt oder über 21 ist, ist deine Ehefrau ihm gegenüber vorrangig.

      Gruß, HT
      @ Ht,

      zu3. da wird ausser SB nix abgezogen, die Unterhaltspfl. sind gleichwertig.

      zu 6. Bevor gekürzt wird, wird der SB gesenkt auf 1080,-€ ( bei beiden) und erneut gequotelt.

      gruss
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Danke erstmal!
      Soweit habe ich es verstanden. :)

      Da das Abi des Erstgeborenen ja nicht mehr weit ist, noch eine Frage zu
      8. Sobald der Volljährige mit der allg. Schulausbildung fertig ist oder nicht mehr zu Hause wohnt oder über 21 ist, ist deine Ehefrau ihm gegenüber vorrangig.


      Mit welchem Unterhaltsbetrag ist dann meine Frau "anzusetzen"?


      Gruß, blonkel
    • Hallo blonkel,

      Lt. DD´er Tabelle stimmen die 1040,-€ .

      Sobald die privilegierung entfällt wird beim Quotel anders vorgegangen.

      Deine Ex kann dann vom ber. Netto den SB und den Unterhalt für das 2. Kind abziehen um den Quotlungsfaktor zu bestimmen.
      Bei dir wird neben dem SB der Unterhalt für die 2 Kinder und der Unterhalt für deine Frau abgezogen.

      gruss
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp