Hallo Zusammen,
nach längerer Ruhepause mal wieder etwas Unruhe im Anmarsch...!
Aktuell bekomme ich vom Kindsvater keinen Unterhalt.
Ich habe seinerzeit in 2008 einen vollstreckbaren Titel über den Mindestunterhalt vom Jugendamt
erstellen lassen.
In 2013 habe ich geheiratet und Kindi wurde einbenannt (es trug vorher meinen Mädchennamen)
Der Titel lautet aber noch immer über den Geburtsnamen.
Frage 1.
Muss ich den Nachnamen des Kindes im Titel erst beim Jugendamt ändern lassen, bevor ich tätig werden
kann?
Frage 2.
Muss ich dem Unterhaltspflichtigen vor Beauftragung eines GV schriftlich eine Fristsetzung zusenden
und wenn ja, in welcher Form? (ich habe sonst alles mit Einschreiben/Rückschein geschickt, leider
kommt eine derartige Post ungeöffnet zurück, weil er dem Postboten nicht aufmacht und den Brief
dann nicht von der Post abholt)
Frage 3.
Der Titel lautet über die alte Adresse des Unterhaltspflichtigen. Er ist umgezogen, die Adresse ist mir
bekannt. Muss die Adresse auf dem Titel umgeschrieben werden? Oder reicht es, wenn ich dem GV
die neue Anschrift mitteile?
LG
Triene
nach längerer Ruhepause mal wieder etwas Unruhe im Anmarsch...!
Aktuell bekomme ich vom Kindsvater keinen Unterhalt.
Ich habe seinerzeit in 2008 einen vollstreckbaren Titel über den Mindestunterhalt vom Jugendamt
erstellen lassen.
In 2013 habe ich geheiratet und Kindi wurde einbenannt (es trug vorher meinen Mädchennamen)
Der Titel lautet aber noch immer über den Geburtsnamen.
Frage 1.
Muss ich den Nachnamen des Kindes im Titel erst beim Jugendamt ändern lassen, bevor ich tätig werden
kann?
Frage 2.
Muss ich dem Unterhaltspflichtigen vor Beauftragung eines GV schriftlich eine Fristsetzung zusenden
und wenn ja, in welcher Form? (ich habe sonst alles mit Einschreiben/Rückschein geschickt, leider
kommt eine derartige Post ungeöffnet zurück, weil er dem Postboten nicht aufmacht und den Brief
dann nicht von der Post abholt)
Frage 3.
Der Titel lautet über die alte Adresse des Unterhaltspflichtigen. Er ist umgezogen, die Adresse ist mir
bekannt. Muss die Adresse auf dem Titel umgeschrieben werden? Oder reicht es, wenn ich dem GV
die neue Anschrift mitteile?
LG
Triene
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Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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