Unterhalt aus Titel vollstrecken

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    • Unterhalt aus Titel vollstrecken

      Hallo Zusammen,

      nach längerer Ruhepause mal wieder etwas Unruhe im Anmarsch...!

      Aktuell bekomme ich vom Kindsvater keinen Unterhalt.

      Ich habe seinerzeit in 2008 einen vollstreckbaren Titel über den Mindestunterhalt vom Jugendamt
      erstellen lassen.

      In 2013 habe ich geheiratet und Kindi wurde einbenannt (es trug vorher meinen Mädchennamen)
      Der Titel lautet aber noch immer über den Geburtsnamen.

      Frage 1.
      Muss ich den Nachnamen des Kindes im Titel erst beim Jugendamt ändern lassen, bevor ich tätig werden
      kann?

      Frage 2.
      Muss ich dem Unterhaltspflichtigen vor Beauftragung eines GV schriftlich eine Fristsetzung zusenden
      und wenn ja, in welcher Form? (ich habe sonst alles mit Einschreiben/Rückschein geschickt, leider
      kommt eine derartige Post ungeöffnet zurück, weil er dem Postboten nicht aufmacht und den Brief
      dann nicht von der Post abholt)

      Frage 3.
      Der Titel lautet über die alte Adresse des Unterhaltspflichtigen. Er ist umgezogen, die Adresse ist mir
      bekannt. Muss die Adresse auf dem Titel umgeschrieben werden? Oder reicht es, wenn ich dem GV
      die neue Anschrift mitteile?

      LG
      Triene
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo die Triene,

      zu 1: wenn es der GV macht, spricht rechtlich nichts dagegen ( er darf es aber ablehnen)

      Zu 2 : du kannst sofort vollstrecken lassen-

      es besteht aber auch die Möglichkeit einen Brief vom GV überbringen zu lassen ( ca.15-20€)

      Zu 3: es wird nur eine gültige Zustelladresse benötigt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........