Nachhilfe

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    • Hallo,

      daran ist mir absolut gelegen! Die Nachhilfe wurde von der KM „beauftragt“! Erfahren habe ich erst jetzt davon, da sie die Kosten nun als Mehrbedarf geltend macht.

      Ich weiß auch nicht genau, wie ich mich da ausdrücken soll... Aber nach 14 Monaten ohne Erfolg sollte man sich doch Gedanken machen, ob es nicht andere Möglichkeit gibt?

      Ein guter Abschluss ist heutzutage so essentiell, da muss man doch was machen...

      Andy
    • Hallo,

      will sie rückwirkend Mehrbedarf?
      Das dürfte schon mal gar nicht zulässig sein., denn das dürfte ersst mit der Forderung aktuell sein. Sprich wenn die KM jetzt kommt für die Zukunft.

      Und wenn, dann bitte auch die Verträge vorlegen. Dann kannst du nämlich sehen, ob es ein professionelles Nachhilfeinstitut ist oder eine private.
      Ein Institut ist daran interessiert, dass die Kinder besser werden. Meist gibt es auch Aktionen etc. á la: wir garantieren mindestens 1 Note besser...

      Um welche Fächer handelt es sich?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      rückwirkend habe ich bereits abgelehnt! Das wurde auch so akzeptiert, möchte nun für die Zukunft.
      KM hat mir die Rechnungen von 11/16-11/17 zur Verfügung gestellt! Es handelt sich um eine Übersetzerin. Bei Google auch so zu finden: Musterfrau, Übersetzungen, Schreibbüro.

      Sie bekommt Nachhilfe in Englisch, und befindet sich in der 10. Klasse Realschule! Im Zeugnis 2016/2017 hat sie in Mathematik, Englisch, EWG( Erdkunde, Wirtschaftskunde und Gemeinschaftskunde)und NWA(Naturwissenschaftliches Arbeiten) ein ausreichend! Alles andere befriedigend!

      LG
    • Hallo,

      eine Übersetzerin macht Sprachnachhilfe?
      Da würde ich doch mal nach der pädagogischen Qualifkation fragen....nach welchem struktiertem Lehrplan das gemacht wird und ob es nicht sinnvoller ist das von einem anerkannten Nachhilfeinstitut machen zu lassen.

      Was kostet der Spaß im Monat und wie oft bekommt sie dort Nachhilfe?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnDuran79,
      aus meiner Sicht sind Zweifel angebracht, ob eure Tochter für die Realschule geeignet ist: Die Noten in wichtigen Fächern sind offenbar überwiegend ausreichend.
      Hat sie bereits ein Schuljahr (welches?) wiederholt? Die Wiederholung halte ich für sinnvoller als ständige Nachhilfe ohne Erfolge.
      Mit einem derartigen Notendurchschnitt - selbst bei dem gegenwärtigen Mangel an GEEIGNETEN Auszubildenden - wird es wahrscheinlich schierig werden, einen Ausbildungsplatz zu finden.

      Andere Frage: Ist dein Selbstbehalt noch gewahrt, wenn du dich an den Nachhilfekosten beteiligst?

      Ansonsten stimme ich AnnaSophies vorstehendem Beitrag uneingeschränkt zu.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen,
      vielen Dank für eure Antworten!

      @AnnaSohia
      die Kosten halten sich in Grenzen. Im Schnitt 30-40€ im Monat! Laut Rechnung 1x in der Woche! Aber auch das eher unregelmäßig!

      @'Villa
      mein Selbstbehalt ist gewahrt!

      Es geht mir primär um den ausbleibenden Erfolg! Es wird Nachhilfe betrieben, dem Zeugnis nach zu urteilen auch berechtigt, allerdings tut sich Richtung Verbesserung der Noten einfach nichts!

      Es ist das Abschlussjahr und so wie Villa sagt, mit diesen Noten eine Ausbildung zu bekommen sehe ich schwarz!
      Wie es mit weiterführenden Schulen aussieht weiß ich nicht!
      LG und guten Start in den Tag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AnDuran79 ()

    • Hi,
      im Zuge der Forderung von Mehrbedarf möchte die KM eine Jugendamtsurkunde! Das war seit 13 Jahren nie ein Thema, warum sie das nun möchte ist unbekannt!

      Meine Tochter wird dieses Jahr 16, und befindet sich ja im Abschlussjahr der Realschule! Wenn ich jetzt eine Urkunde erstellen lasse, und sie im September eine Ausbildung beginnt, dann muss ich eine Abänderung des Titels anstreben!

      Kann die Urkunde nicht warten, bis man weiß wohin die „Reise“ nach der Schule geht?

      LG
    • Hallo,
      die Urkunde kann sie fordern; auch jetzt. Ich habe aber noch keine Jugendamtsurkunde gesehen, in der ein Mehrbedarf geregelt wurde.
      Sinnvoll ist es, die Berechnung durchzuführen, wenn klar ist, was nach dem Schulabschluss geschieht (Ausbildung?).
      Bei Titulierung bedenken: Zur Zahlung des Unterhalts nur bis zur Volljährigkeit verpflichten.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      wenn das Jugendamt einen Titel fordert, dann unterschreibst du einen, der bis zur Volljährigkeit befristet ist.

      Was den Mehrbedarf angeht; da würde ich erklären, dass dieser nach Einkommen der Eltern zu quoteln ist und du entsprechend die Unterlagenn der KM und die Berechnung benötigst zur Überprüfung der Anteile.
      Und wenn sie dafür einen Titel wollen, dann sollen sie dochh klagen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi
      sie hat generell um eine Neuberechnung des Unterhalts „gebeten“! Wir haben gemeinsam zwei Kinder, K1 seit Januar 18 und K2 im August 16!

      Im Zuge dieser Neuberechnung fordert sie
      1. Mehrbedarf für Nachhilfe (für 16jährige)
      2. Sonderbedarf für Zahnspange (18jährige)

      Titel wird nur verlangt für K2! Und nur für den Unterhalt, nicht für den Mehrbedarf!

      Bezüglich des Mehrbedarfs ist sie nicht leistungsfähig, da im November Kind mit neuem Ehepartner bekommen!

      Meine Bedenken sind dahingehend, dass die Änderung einer Jugendamtsurkunde nicht so einfach geht. Und wenn ich die Urkunde jetzt mache, und K2 eine Ausbildung beginnt, dann muss im Sommer wieder neu gerechnet werden!

      LG
    • Hallo,

      AnDuran79 schrieb:




      Bezüglich des Mehrbedarfs ist sie nicht leistungsfähig, da im November Kind mit neuem Ehepartner bekommen!

      Na, das ist doch eine ganz neue Situation.

      Wie hoch ist denn das EK des neuen Ehemannes?

      Dem Grunde nach ist er ihr ( der Mutter) unterhaltspflichtig.

      Bekommt sie Elterngeld?

      dies könnte sie evtl. für den geforderten Nachhilfe -Mehrbedarf einsetzen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      rein theoretisch ist der Ehemann ihr zum Unterhalt verpflichtet. Sozusagen als Nachteilsausgleich fürs Kind.
      Und dann gibt es keinen Selbstbehalt.

      Und was die Zahnspange fürs volljährige Kind angeht, dass müsste das Kind selbst machen. Da hat die Mutter keine Aktien mehr. Und um was geht es bei der Zahnspange? Um den Eigenanteil, der nach Beendigung wieder zurückgezahlt wird oder um "dekorative" Dinge wie kleinere Brackets oder ähnliches?

      Und den Mehrbedarf fürs Minderjährige würde ich zurückschreiben, dass hier aufgrund der Elternzeit sowie der grundsätzlichen Unterhaltspflicht des neuen Ehemannes der Kindsmutter gegenüber kein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist und Schulden auch nicht berücksichtigungsfähig sind. Und damit ist die KM mit einem Betrag von 290 € zzgl. Summe X leistungsfähig.

      Dem Mehrbedarf für das Minderjährige Kind und im Zweifelsfall auch dem Unterhaltsanteil für das Volljährige Kind.

      Und das sie nichts mehr für das volljährige Kind fordern kann, da sie diesem auch unterhaltspflichtig ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi Sophie,

      ihr Anwalt schreibt, das Fordern nach Unterhalt hätte die Große der Mutter abgetreten!

      Das mit dem Selbstbehalt finde ich interessant! Aber warum werden Schulden nicht berücksichtigt?

      Bei der Zahnspange sind es so wie du schreibst nur dekorative Dinge! Daher habe ich das gleich mal abgelehnt!

      Andy