Hallo nochmal,
beim Sonder- und Mehrbedarf kommt es hier darauf an, wofür er gefordert wird.
Übrigens: Auch eine Befristung bis zum 16. Lebensjahr ist möglich, insbesondere, wenn keine Auskunft über die weitere Ausbildung gemacht wird.
Grüße
Villa
beim Sonder- und Mehrbedarf kommt es hier darauf an, wofür er gefordert wird.
Übrigens: Auch eine Befristung bis zum 16. Lebensjahr ist möglich, insbesondere, wenn keine Auskunft über die weitere Ausbildung gemacht wird.
Grüße
Villa
Leben und leben lassen