Hallo,
sorry hatte deinen letzten Beitrag nicht gesehen.
Die Volljährige tritt das Fordern nach Unterhalt an eine Person ab, die ihr zur Unterhalt verpflichtet ist?
Ich würde dem Anwalt schreiben, dass hier eine Interessenskollision vorliegt, wenn an jemand Rechte abgetreten werden, der der ersten Person zu Unterhalt verpflichtet ist.
Deswegen kann die KM in diesem Fall nicht mit Vollmacht fordern, sondern nur das Kind. Und entsprechend muss eine Vollmacht vom Kind vorliegen.
- Soweit ich weiss darf der Anwalt nun das Kind aber nicht vertreten, wenn er bereits die Mutter vertritt. Aber das würde ich erstmal abwarten.
Sophie
sorry hatte deinen letzten Beitrag nicht gesehen.
Die Volljährige tritt das Fordern nach Unterhalt an eine Person ab, die ihr zur Unterhalt verpflichtet ist?
Ich würde dem Anwalt schreiben, dass hier eine Interessenskollision vorliegt, wenn an jemand Rechte abgetreten werden, der der ersten Person zu Unterhalt verpflichtet ist.
Deswegen kann die KM in diesem Fall nicht mit Vollmacht fordern, sondern nur das Kind. Und entsprechend muss eine Vollmacht vom Kind vorliegen.
- Soweit ich weiss darf der Anwalt nun das Kind aber nicht vertreten, wenn er bereits die Mutter vertritt. Aber das würde ich erstmal abwarten.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!