Nachhilfe

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    • Hallo,

      sorry hatte deinen letzten Beitrag nicht gesehen.

      Die Volljährige tritt das Fordern nach Unterhalt an eine Person ab, die ihr zur Unterhalt verpflichtet ist?
      Ich würde dem Anwalt schreiben, dass hier eine Interessenskollision vorliegt, wenn an jemand Rechte abgetreten werden, der der ersten Person zu Unterhalt verpflichtet ist.
      Deswegen kann die KM in diesem Fall nicht mit Vollmacht fordern, sondern nur das Kind. Und entsprechend muss eine Vollmacht vom Kind vorliegen.

      - Soweit ich weiss darf der Anwalt nun das Kind aber nicht vertreten, wenn er bereits die Mutter vertritt. Aber das würde ich erstmal abwarten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen AnnaSophie,

      das war natürlich auch mein erster Gedanke. Aber da die KM sich ja auf -nicht leistungsfähig- beruft, und somit kein Unterhalt gefordert werden kann, auch kein Interessenkonflikt, so der Gedanke der Gegenseite.

      Ich habe jetzt auch erst mal eine Abtretungserklärung angefordert. Sollte diese hier ankommen, werde ich nach Kontonummer der 18jährigen fragen, und bei Wunsch, Unterhalt auch weiterhin an KM zu überweisen, einen "schuldbefreienden" Schriftsatz anfordern, von Tochter unterschrieben.

      Letztendlich ist es mir egal wem ich den Betrag überweise.
      LG
      Andy
    • Hallo AnnDuran79
      Ich schließe mich da AnnaSophie an, das die KM sich auf nicht leistungsfähig beruft hat nichts mit dem Interessenkonflikt zu tun. Die Unterhaltsforderung kann nur das volljährige Kind stellen und wenn es will das das Geld weiter auf das Konto der KM geht hat es über den Anwalt dieses Schuld befreiend zu stellen. Sollte es vor das FG gehen kann es dem Kind passieren das dieses sagt es müsse sich einen anderen Anwalt nehmen, da der jetzige im Interessen Konflikt ist.

      LG Hugoleser
    • Hallo,
      für mich spielt es im Moment einfach keine Rolle, ob Mutter fordert oder Anwalt! KM hat mir ihre Einkünfte offen gelegt, eine Berechnung plausibel möglich!

      Ich möchte nur, dass alles seine Richtigkeit hat! Abtretungserklärung und Schuldbefreiung!

      Im Moment wird immer noch diskutiert über Mehr- und Sonderbedarf, weil ich mich weigere dies zu übernehmen!

      LG
      Andy
    • Hallo Andy,

      ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber bei uns in Baden-Württemberg hätte sie mit ihren Zeugnisnoten keine Chance auf ein berufliches Gymnasium, da hier der Mindestdurchschnitt bzgl. der Hauptfächer bei 3,0 liegt.

      Den Besuch einer weiterführenden Schule würde ich schon allein aufgrund der Noten nicht befürworten, da du nur verpflichtet bist, eine Ausbildung zu finanzieren, die ihrer Eignung entspricht.

      Eine Titulierung steht ihr zu; achte aber darauf, dass sie bis zum 18. Geburtstag befristet ist!
      Sollte sie nach der mittleren Reife eine Ausbildung beginnen, wird vom Azubi-Gehalt eine 90-€-Pauschale abgezogen, und vom Rest mindert die Hälfte, ab der Volljährigkeit alles ihren Bedarf. So kurz vor einer potentiellen Berufsausbildung noch Ansprüche zu titulieren, erscheint mir merkwürdig. Es ist zwar fast unmöglich, als Minderjährige den U-Anspruch ganz zu verlieren, aber sollte sie nach der mittleren Reife keinen Ausbildungsplatz finden, kann man ihr dennoch einen 450-€-Job zumuten, der dann wiederum zur Hälfte den U-Anspruch schmälert.

      Was den Mehrbedarf betrifft, so würde ich eine Beteiligung hier ablehnen, wenn nach 14 (!) Monaten noch keine Verbesserung der Leistungen eingetreten ist. Mhrbedarf muss stets sachlich begründet sein, und ich sehe diesen Zwang nicht, denn a) hat die Nachhilfe auch bisher nichts gebracht und b) ist der Schulabschluss nicht gefährdet. Auch mit einer "4" in Englisch wird sie denSchulabschluss schaffen.
      docplayer.org/7450809-Dijuf-themengutachten.html

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      es war für mich auch recht merkwürdig! Zumal die Neuberechnung kurz vor dem 18. Geburtstag der Großen angestrebt wurde, und auch für Sie eine Titulierung gewünscht wurde! Gründe bleiben wohl ihr Geheimnis!

      Ich wohne ebenfalls in Baden-Württemberg!

      Ich habe auch vorsichtig angefragt, was Tochter denn nach der Realschule machen möchte! Antwort steht noch aus....
      Schade ist, dass man sich nicht richtig um eine Förderung und vernünftige Nachhilfe gekümmert hat! Diese Noten kommen selten plötzlich. Selbst 1 Jahr vor EUROKOM halte ich für verspätet!

      LG
      Andy
    • Hallo,

      wenn die KM auf Titulierung besteht würde ich bis zum 18. Geburtstag befristen. Und wenn es bei der Großen nicht mehr lange ist evtl. verschleppen bis sie 18 ist.

      Und ab 18 ist sie ja selbst verantwortlich dafür.

      Sophie
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    • Guten Morgen AnnaSophie,

      die Große ist nun seit kurzem 18! Der Titel wird für sie nicht mehr verlangt! Was mich beim Begehren nach Neuberechnung gewundert hat war die Tatsache, warum das kurz vor der Volljährigkeit erfolgte, und warum nach 12 Jahren plötzlich ein Titel gewünscht wird!
      Ich habe IMMER gezahlt, automatisch erhöht, etc.
      Es war klar, dass ab 18 eine Neuberechnung erfolgen würde, aber 7 Monate im Voraus? Und zu dem Zeitpunkt wurde Titel für beide verlangt!

      Bei der 16jährigen habe ich jetzt mal nachgefragt, was denn nach dem Abschluss gemacht werden wird? Ausbildung? Weiter Schule, wobei das, wie Hochtief schon geschrieben hatte, eher keinen Sinn macht!
      Bei ihr wird der Titel natürlich befristet, wobei ich dies bei einem Notar machen werde! Aber bevor ich das mache, will ich wissen ob sie eine Ausbildung macht, weil ich ja sonst im September eine Abänderung anstreben müsste!

      Sollte sie eine Ausbildung anfangen, stellt sich mir die Frage, ob man die Erstellung des Titels nicht bis Ausbildungsbeginn zurückstellen kann!

      Ich warte jetzt die Auskunft ab!

      LG und schönen Sonntag!
    • Hallo,

      wenn du das bei einem Notar machst, dann kannst du den Text so gestalten wie du willst.
      Ich habe das damals auch so gemacht und das wurde akzeptiert.

      Du könntest also reinschreiben, dass die jetztige Höhe bis zum 30.08.2018 gilt und ab 01.09.2018 bzw. ab Ausbildungsbeginn das Azubigehalt zu Hälfte angerechnet wird, nachdem von dem gesamten Azubigehalt die 90 € berufsbedingte Aufwendungen abgezogen worden sind. Und das dieser Titel bis zum 18. Lebensjahr befristet ist (als Beispiel).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich wüsste nicht warum nach Ende der Unterhaltspflicht noch Sonder-/Mehrbedarf geltend gemacht werden könnte. Das geht ja nur, wenn eine Unterhaltspflicht besteht.

      Und ab 18 kommt es vermutlich darauf an, ob beispielsweise eine Zahnspangenbehandlung noch nicht zu ende ist oder aber die Abiffahrt ansteht oder für das Abi noch Nachhilfe benötigt wird. Aber da geht es ja dann an beide Elternteile.

      Und während des Studiums/Ausbildung, keine Ahnung.
      Mir sind auch noch keine Urteile bekannt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!