Nachhilfe

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    • Hallo,

      habe jetzt ☎️!
      Ich soll meinen Fall schriftlich schildern, den Schriftverkehr mit den Anwälten beifügen aus welchen hervorgeht, dass Ex nicht leistungsfähig und nicht zahlt!
      Die Dame am Telefon sagte doch tatsächlich,“...aber die Mutter leistet doch Unterhalt indem die Tochter dort lebt und isst....“

      Ich frage mich ernsthaft, wozu es das Formular überhaupt gibt, in welchem man dies ankreuzt!
      Egal, setzte mich jetzt an den Rechner und tippe....

      LG
      Andy
    • Guten Morgen,

      was soll man dazu sagen. Ich würde auf jeden Fall bei Ablehnung Widerspruch einlegen.

      Evt auch mehrfach. Unserer Ü18 Kind ist zweimal nicht als Kind anerkannt worden, obwohl es nachweislich noch zur Schule ging.

      LG
    • Hallo
      apropos Schule... ich brauche für das Finanzamt eine Schulbescheinigung! Da Kontakt zur Tochter nicht besteht, habe ich über die Anwältin eine solche eingefordert!

      Antwort:“ Ihnen steht nur der halbe Freibetrag zu, den haben sie! Alles in Ordnung!“

      Keine Schulbescheinigung, nichts!

      Nun auch der Anwältin erklärt, dass mir der volle zusteht! Antwort steht aus! Ich bin leicht genervt, zum Glück ist Wochenende!

      LG
      Andy
    • Hallo Andy
      Die Schulbescheinigung steht Dir zu. Du kannst ja mal durch den Anwalt, den dezenten Hinweis einfließen lassen, das wenn keine Schulbescheinigung, dann Kind kein Schüler und damit nicht mehr unterhaltsberechtigt, weil nicht bedürftig. Denn wenn Kind kein Schüler dann kann das Kind arbeiten gehen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.

      LG Hugoleser
    • Lieber Hugoleser,
      du wirst es nicht glauben, aber seit fast einem Jahr (23.6.2017 Brief KM mit Wunsch nach Neuberechnung) erfrage ich die Schulbescheinigung für beide Kinder, und es tut sich NICHTS!

      Ich habe weder für die 16jährige, noch für die 18jährige seit dem eine bekommen! Ständig wird hin und her geschrieben, um den heißen Brei geredet! Die 16jährige kommt nun in eine weiterführende Schule, wohin und was, darüber erteilt man mir bis heute keine Info! Und ich bin es langsam leid!

      Zeugnis der 16jährige habe ich bekommen, nachdem ich mich ohne dieses geweigert habe die Nachhilfe zu zahlen!

      LG
      Andy(kopfschüttelnd)
    • Hallo

      mir war das unterm Strich ehrlich gesagt egal! Unterlagen habe ich alle von KM bekommen( Einkommen, Darlehen, etc.), und ich weiß, dass meine Kinder beide in die Schule gehen! Aber das Finanzamt will eine Schulbescheinigung, die interessiert es nicht, wenn ich sage „..glauben sie mir, die besuchen die Schule!“

      Lediglich als es um den Sonderbedarf Zahnspange ging, da hat die Tochter sich wegen Interessenkonflikt einen eigenen Anwalt gesucht!

      Ich verstehe einfach nicht, was an einer Schulbescheinigung sooooooo schwierig ist, und ich die nicht bekomme, sondern erst drohen muss!

      Mir wäre es sch.... egal für was die jemand braucht: „...da hast du!“

      LG
    • Hallo Andy
      Es tut mir leid das Du schon so lange wegen dieser blöden Bescheinigungen rum machen musst. Da hilft wirklich nur eins, das Dein Anwalt der Mutter und dem volljährigem Kind schreibt, wenn innerhalb der nächsten 10 Tage die Schulbescheinigungen nicht da sind, wird der Unterhalt bis zum Erhalt dieser Bescheinigungen eingestellt. Glaub mal wenn es an den Geldbeutel geht werden die Menschen auf einmal sehr schnell.

      LG Hugoleser
    • Hallo Andy
      Da hast Du dann völlig recht das Du den Unterhalt einstellst wenn dann die Bescheinigungen nicht kommen. Ich denke aber das Du die im laufe der Woche bekommst, denn wenn es an den eigenen Geldbeutel geht werden die meisten Menschen recht schnell. Hab einen schönen Sonntag und halt uns auf dem laufenden.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      ich habe den Dauerauftrag für Juni ausgesetzt!

      Der Anwältin geschrieben und Frist gesetzt bis 11.6. mir die Schulbescheinigung zukommen zu lassen!
      Sobald Bescheinigung da ist, wird Unterhalt überwiesen!

      Jetzt bin ich gespannt.... und werde natürlich sofort melden wenn sich hier etwas tut!
      LG Andy
    • Hallo Andy
      Ich denke mal wenn Deine Ex nach dem Schreiben durch Deinen Anwalt und der Frist Setzung nicht reagiert und Du die Bescheinigungen bekommst, wirst Du wahrscheinlich nicht um eine Auskunftsklage herum kommen . Ich weiß es jetzt nicht genau, darum frage mal Deinen Anwalt, ob Du Deine Ex nicht im sogenannten Innenverhältnis für den durch Ihr Verhalten hervorgerufenen finanziellen Schaden haftbar machen kannst.

      LG Hugoleser
    • Hallo
      gestern bekam ich eine E-Mail der Anwältin meiner Tochter! Schulbescheinigung sei auf dem Postweg auf dem Weg zu mir!

      Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Man bedenke zudem, dass hier bei uns gerade Schulferien sind, und die Schulbescheinigung wohl zu eigenen Zwecken bei Töchterchen herum lag ‍♂️‍♂️!

      LG
      Andy
    • Guten Abend Andy
      Die Informationen über die Kinder sind eine Bringschuld der KM und beim volljährigen Kind von diesem. Denn das volljährige Kind hat an Hand dieser Nachzuweisen das es seiner Ausbildung zielstrebig nachkommt und nicht bummelt. Bei dem minderjährigen Kind ist es die KM die dich unaufgefordert an Hand der Zeugnisse und Schulbescheinigung über den Regelmäßigen Schulbesuch zu informieren hat, damit Du informiert bist und gegebenenfalls Hilfestellung zur Berufswahl geben kannst.

      LG Hugoleser
    • Hallo Andy,

      hier läuft einiges schief und wenn du Pech hast wird bei dir in Kürze eine Vollstreckung der Unterhaltsrückstände erfolgen. Du hast doch für Juni bisher nichts überwiesen, oder doch?

      Im Gegensatz zur Aussage von Hugoleser (Woher hat er/sie das?) hat der Unterhaltsberechtigte keine Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage von Zeugnissen bzw. Schulbescheinigung. Solche Unterlagen müssen nur auf Verlangen vorgelegt werden. Ich verstehe übrigens nicht, warum du das alles nicht verlangt hast, bevor du im April beim Notar beurkunden lassen hast. :?:

      Bei dem minderjährigen Kind sind die Zeugnisse Teil deines Auskunftsrechts über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (siehe #49).

      Jetzt schreib bitte mal ganz präszise, was noch an Unterlagen fehlt. Und unterscheide bitte zukünftig fein säuberlich nach dem minderjährigen (vertreten durch die Mutter) und dem volljährigen Kind (vertritt sich selbst bzw. hat eigenen Anwalt). Unterhaltszahlungen für das volljährige Kind müssen übrigens auf dessen Konto erfolgen, es sei denn, das Kind hat etwas anderes verfügt.
    • Hallo Clint,
      deine Bedenken sind berechtigt, aber unbegründet!
      Kurze Zusammenfassung:
      Für die Minderjährige habe ich vor dem Titel alle dafür nötigen Unterlagen bekommen, und zahle ohne Pause oder dergleichen den korrekt errechneten Unterhalt!

      Für die Volljährige zahle ich ebenfalls Unterhalt (alleine, da Mutter nicht leistungsfähig)! Die Schulbescheinigung habe ich verlangt, schriftlich über den Anwalt der Volljährigen! Dies wurde wiederholt nicht gemacht! Daraufhin habe ich eine Frist gesetzt, und vor Verstreichen dieser, und vor Unterhaltsaussetzung hatte ich die Schulbescheinigung!

      LG