Hallo
Ich habe mich in den letzten Tagen als Besucher durch viele Beiträge dieses Forums gelesen und bin sehr angetan von den vielen guten und vor allem verständlichen Antworten und vom Umgang(-ston) miteinander Ich habe mich angemeldet, weil ich mir auf der einen Seite durch aktive Beiträge weitere Hilfe bzw. Antworten erhoffe, ich aber gerne auch versuchen möchte, durch meine eigenen Erfahrungen dem ein oder anderen zu helfen.
Ich befinde mich nun auch in der Situation mich ausführlicher mit dem Thema Unterhalt bei Volljährigkeit beschäftigen zu müssen. Völlig naiv habe ich mir zunächst über eine Veränderung keine Gedanken gemacht. Auch nachdem ich mit dem Thema konfrontiert wurde, habe ich es in die Hand eines Anwalt gelegt und gedacht, es reicht, der weiß schließlich was er macht. Nun stelle ich aber fest, dass die beiden Anwälte anscheinend nichts besseres zu tun haben, als sich nur bruchstückhaft unzureichende Informationen zu geben, um ggf. immer der anderen Partei den "schwarzen Peter" zuschieben zu können, warum die Angelegenheit nicht schon längst geklärt ist
Also versuche ich mir jetzt wenigstens soviel "Durchblick" anzueignen, um annähernd beurteilen zu können, was einer Klärung dient und was nicht.
Deshalb hoffe ich, dass ihr mir mit ein paar Eckdaten doch die ein oder andere Info geben könnt, die ich bisher im WWW noch nicht finden konnte:
Folgende Situation:
K, 18 Jahre, wohnt bei der Mutter, geht noch zur bis 2019 zur Schule (Abitur), keine Einkünfte. Es besteht ein unbefristeter, dynamischer Titel.
M, unverheiratet, lebt in keiner Partnerschaft, keine weiteren Kinder, angestellt mit wenig Einkommen bzw. in 2017 teilweise arbeitslos. Die Berechnung ihres Unterhalts ist (relativ) einfach aufgrund der vorliegenden Informationen (aus dem Internet).
V, verheiratet seit 2 Jahren, keine weiteren Kinder, Einkommen aus Selbstständigkeit und Gewerbebetrieb.
V hat bisher den Mindestunterhalt bezahlt, auch wenn er es - drücken wir es mal so aus - nicht gerne und nicht immer freiwillig macht. Er nutzte mehrmals die Gelegenheit die Zahlung einfach einzustellen. Nun rechnet sein Anwalt vor, dass V (erneut) kein Einkommen hat und damit jetzt und in Zukunft kein Unterhalt zahlen kann.
Könnte mir jetzt vielleicht jemand ein paar Infos zum Sachverhalt folgender Punkte geben:
Der Anwalt führt u.a. folgende Punkte auf:
Er fordert K auf "dezidiert die Haftungsanteile" darzulegen. Was ist damit gemeint? Und ... "den Nachweis führen, dass überhaupt noch Unterhaltsberechtigung besteht". Eine gültige, aktuelle Schulbescheinigung liegt V bzw. dem Anwalt vor. Muss darüber hinaus noch irgendein Nachweis gebracht werden, dass K noch auf's Gymnasium geht?
V muss Unterhalt an seine Frau zahlen, welches zu berücksichtigen ist. Frau verdient so gut wie nichts bzw. ist arbeitslos.
-> Wann muss V Unterhalt an seine Ehefrau bezahlen bzw. wann muss das mit berücksichtigt werden? Wenn die beiden verheiratet in einem Haushalt leben, oder wenn sie getrennt leben?
Welchen Rang besitzt die Ehefrau, welchen K? K (Rang 1) geht doch vor Ehefrau (Rang 3) - somit wird doch zunächst der volle Unterhalt des Kindes bedient, bevor der Unterhalt der Ehefrau berücksichtigt wird, oder?
Das unterhaltsrelevante Einkommen soll um die Positionen:
KK und Pflege-V., Unfallversicherung, Altersvorsorge und Rücklage Zahnimplantate bereinigt werden.
-> KK und Pflegeversicherung, klar. Allerdings stellt sich da die Frage: Kann die komplett private KK angerechnet werden? V hatte vor seiner Heirat einen privaten KK-Beitrag von ca. 300 Euro monatlich, nach der Heirat das Doppelte. Sollte er seine Leistungen verbessert haben (was durchaus sein Recht ist), können diese Zusatzleistungen 100% zur Bereinigung des Einkommens angesetzt werden? (Ohne Grenze nach oben offen für ihn...) Die Verdoppelung des Beitrages könnte auch darauf hinweisen, dass er private Beiträge für sein Ehefrau bezahlt (was ebenfalls sein Recht ist). Dürfte diese in diesem Fall ebenfalls zu 100% vom Nettobetrag angerechnet werden?
KK und Pflege-V. werden steuerlich schon beim Brutto berücksichtigt. Werden sie dennoch bei der Berechnung zum Unterhalt zu 100% beim Nettoeinkommen berücksichtigt?
Kann man über den Nachweis der Beiträge hinaus ggf. auch einen Nachweis über den Tarif (also was mit dem Beitrag bezahlt wird) zur eindeutigen Klärung verlangen?
-> Altersvorsorge wird monatlich höher als sein (bereinigtes) Nettoeinkommen angesetzt (heißt also, er bezahlt für seine Altersvorsorge im Monat mehr, als ihm netto zum Leben bleibt...), wobei 50,- Euro davon als sogenannte Basisrente nachgewiesen ist. Natürlich darf V die Höhe seiner Altersvorsorge selber bestimmen, wenn jedoch die Altersvorsorge monatlich sein (bereinigtes) Nettoeinkommen übersteigt - kann man dann nachfragen, ob dieser Posten so seine 100%ige Berechtigung zur Berechnung des Kindesunterhaltes hat? Die Altersvorsorge wird - wie die KK - bereits steuerlich berücksichtigt. Auch da die Frage: Wird sie dennoch bei der Berechnung zum Unterhalt zu 100% beim Nettoeinkommen berücksichtigt?
-> Monatl. Rücklage Zahnimplatate. Diese führt der Anwalt als "krankheitsbedingten Mehrbedarf" auf. Gilt das tatsächlich als Mehrbedarf?
-> V wohnt in einem vollständig bezahlten Haus. Inwieweit wird dieser "Mietvorteil" bei der Berechung berücksichtigt? Beide Anwälte gehen drauf gar nicht ein.
Einnahmen können bei Selbstständigkeit vollständig einbrechen, keine Frage. V soll nur das an Unterhalt zahlen, was K zusteht. Dazu gehört auch die "Fairness", dass wenn kein Einkommen vorhanden ist, kein Unterhalt gezahlt werden kann. Wenn V jedoch (netto) Einkommen von unter Selbstbehalt angibt (laut Steuerbescheid aber vernünftig Steuern zahlen darf, was entsprechendes Einkommen zeigt), bisher den Mindestunterhalt bezahlt hat und scheinbar zufrieden mit seinem - nicht mehr rentablen Geschäft - leben kann... Da sind Fragen nach eindeutigen und nachvollziehbaren Unterhaltsberechnung doch in Ordnung, oder...?
In der Hoffnung, dass ich als "Newbie" mit meinen Fragen jetzt nicht zu unverschämt bin (aber habe selbst hier im Forum noch keine verständlichen Antworten dazu gefunden) und sich das ein oder andere durch eure Antworten klärt
zunächst vielen Dank im voraus
viele Grüße
alex
Ich habe mich in den letzten Tagen als Besucher durch viele Beiträge dieses Forums gelesen und bin sehr angetan von den vielen guten und vor allem verständlichen Antworten und vom Umgang(-ston) miteinander Ich habe mich angemeldet, weil ich mir auf der einen Seite durch aktive Beiträge weitere Hilfe bzw. Antworten erhoffe, ich aber gerne auch versuchen möchte, durch meine eigenen Erfahrungen dem ein oder anderen zu helfen.
Ich befinde mich nun auch in der Situation mich ausführlicher mit dem Thema Unterhalt bei Volljährigkeit beschäftigen zu müssen. Völlig naiv habe ich mir zunächst über eine Veränderung keine Gedanken gemacht. Auch nachdem ich mit dem Thema konfrontiert wurde, habe ich es in die Hand eines Anwalt gelegt und gedacht, es reicht, der weiß schließlich was er macht. Nun stelle ich aber fest, dass die beiden Anwälte anscheinend nichts besseres zu tun haben, als sich nur bruchstückhaft unzureichende Informationen zu geben, um ggf. immer der anderen Partei den "schwarzen Peter" zuschieben zu können, warum die Angelegenheit nicht schon längst geklärt ist
Also versuche ich mir jetzt wenigstens soviel "Durchblick" anzueignen, um annähernd beurteilen zu können, was einer Klärung dient und was nicht.
Deshalb hoffe ich, dass ihr mir mit ein paar Eckdaten doch die ein oder andere Info geben könnt, die ich bisher im WWW noch nicht finden konnte:
Folgende Situation:
K, 18 Jahre, wohnt bei der Mutter, geht noch zur bis 2019 zur Schule (Abitur), keine Einkünfte. Es besteht ein unbefristeter, dynamischer Titel.
M, unverheiratet, lebt in keiner Partnerschaft, keine weiteren Kinder, angestellt mit wenig Einkommen bzw. in 2017 teilweise arbeitslos. Die Berechnung ihres Unterhalts ist (relativ) einfach aufgrund der vorliegenden Informationen (aus dem Internet).
V, verheiratet seit 2 Jahren, keine weiteren Kinder, Einkommen aus Selbstständigkeit und Gewerbebetrieb.
V hat bisher den Mindestunterhalt bezahlt, auch wenn er es - drücken wir es mal so aus - nicht gerne und nicht immer freiwillig macht. Er nutzte mehrmals die Gelegenheit die Zahlung einfach einzustellen. Nun rechnet sein Anwalt vor, dass V (erneut) kein Einkommen hat und damit jetzt und in Zukunft kein Unterhalt zahlen kann.
Könnte mir jetzt vielleicht jemand ein paar Infos zum Sachverhalt folgender Punkte geben:
Der Anwalt führt u.a. folgende Punkte auf:
Er fordert K auf "dezidiert die Haftungsanteile" darzulegen. Was ist damit gemeint? Und ... "den Nachweis führen, dass überhaupt noch Unterhaltsberechtigung besteht". Eine gültige, aktuelle Schulbescheinigung liegt V bzw. dem Anwalt vor. Muss darüber hinaus noch irgendein Nachweis gebracht werden, dass K noch auf's Gymnasium geht?
V muss Unterhalt an seine Frau zahlen, welches zu berücksichtigen ist. Frau verdient so gut wie nichts bzw. ist arbeitslos.
-> Wann muss V Unterhalt an seine Ehefrau bezahlen bzw. wann muss das mit berücksichtigt werden? Wenn die beiden verheiratet in einem Haushalt leben, oder wenn sie getrennt leben?
Welchen Rang besitzt die Ehefrau, welchen K? K (Rang 1) geht doch vor Ehefrau (Rang 3) - somit wird doch zunächst der volle Unterhalt des Kindes bedient, bevor der Unterhalt der Ehefrau berücksichtigt wird, oder?
Das unterhaltsrelevante Einkommen soll um die Positionen:
KK und Pflege-V., Unfallversicherung, Altersvorsorge und Rücklage Zahnimplantate bereinigt werden.
-> KK und Pflegeversicherung, klar. Allerdings stellt sich da die Frage: Kann die komplett private KK angerechnet werden? V hatte vor seiner Heirat einen privaten KK-Beitrag von ca. 300 Euro monatlich, nach der Heirat das Doppelte. Sollte er seine Leistungen verbessert haben (was durchaus sein Recht ist), können diese Zusatzleistungen 100% zur Bereinigung des Einkommens angesetzt werden? (Ohne Grenze nach oben offen für ihn...) Die Verdoppelung des Beitrages könnte auch darauf hinweisen, dass er private Beiträge für sein Ehefrau bezahlt (was ebenfalls sein Recht ist). Dürfte diese in diesem Fall ebenfalls zu 100% vom Nettobetrag angerechnet werden?
KK und Pflege-V. werden steuerlich schon beim Brutto berücksichtigt. Werden sie dennoch bei der Berechnung zum Unterhalt zu 100% beim Nettoeinkommen berücksichtigt?
Kann man über den Nachweis der Beiträge hinaus ggf. auch einen Nachweis über den Tarif (also was mit dem Beitrag bezahlt wird) zur eindeutigen Klärung verlangen?
-> Altersvorsorge wird monatlich höher als sein (bereinigtes) Nettoeinkommen angesetzt (heißt also, er bezahlt für seine Altersvorsorge im Monat mehr, als ihm netto zum Leben bleibt...), wobei 50,- Euro davon als sogenannte Basisrente nachgewiesen ist. Natürlich darf V die Höhe seiner Altersvorsorge selber bestimmen, wenn jedoch die Altersvorsorge monatlich sein (bereinigtes) Nettoeinkommen übersteigt - kann man dann nachfragen, ob dieser Posten so seine 100%ige Berechtigung zur Berechnung des Kindesunterhaltes hat? Die Altersvorsorge wird - wie die KK - bereits steuerlich berücksichtigt. Auch da die Frage: Wird sie dennoch bei der Berechnung zum Unterhalt zu 100% beim Nettoeinkommen berücksichtigt?
-> Monatl. Rücklage Zahnimplatate. Diese führt der Anwalt als "krankheitsbedingten Mehrbedarf" auf. Gilt das tatsächlich als Mehrbedarf?
-> V wohnt in einem vollständig bezahlten Haus. Inwieweit wird dieser "Mietvorteil" bei der Berechung berücksichtigt? Beide Anwälte gehen drauf gar nicht ein.
Einnahmen können bei Selbstständigkeit vollständig einbrechen, keine Frage. V soll nur das an Unterhalt zahlen, was K zusteht. Dazu gehört auch die "Fairness", dass wenn kein Einkommen vorhanden ist, kein Unterhalt gezahlt werden kann. Wenn V jedoch (netto) Einkommen von unter Selbstbehalt angibt (laut Steuerbescheid aber vernünftig Steuern zahlen darf, was entsprechendes Einkommen zeigt), bisher den Mindestunterhalt bezahlt hat und scheinbar zufrieden mit seinem - nicht mehr rentablen Geschäft - leben kann... Da sind Fragen nach eindeutigen und nachvollziehbaren Unterhaltsberechnung doch in Ordnung, oder...?
In der Hoffnung, dass ich als "Newbie" mit meinen Fragen jetzt nicht zu unverschämt bin (aber habe selbst hier im Forum noch keine verständlichen Antworten dazu gefunden) und sich das ein oder andere durch eure Antworten klärt
zunächst vielen Dank im voraus
viele Grüße
alex