Unterhalts berechnung Volljähriges Kind

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    • Hallo,

      denisek schrieb:

      Ok, werde das der Anwältin mitteilen, das bis mir die Nebeneinkünfte und der Steuerbescheid nicht vorliegt. Der Unterhalt ist noch nicht belegt.

      Das ich erstmal nur den Mindest Unterhalt zahlen werde.

      warum willst du schon vorab überweisen, wenn im Grunde dir noch keine Unterlagen für den Volljährigen-Kindesunterhalt unterhalt vorliegen? Der Unterhalt ist noch nicht belegt.
      Das macht doch keinen Sinn.
      Gruß
      boxxter
    • boxxter schrieb:

      Hallo,

      denisek schrieb:

      Ok, werde das der Anwältin mitteilen, das bis mir die Nebeneinkünfte und der Steuerbescheid nicht vorliegt. Der Unterhalt ist noch nicht belegt.

      Das ich erstmal nur den Mindest Unterhalt zahlen werde.
      warum willst du schon vorab überweisen, wenn im Grunde dir noch keine Unterlagen für den Volljährigen-Kindesunterhalt unterhalt vorliegen? Der Unterhalt ist noch nicht belegt.
      Das macht doch keinen Sinn.
      Hallo,wollte damit einer Klage entgegen kommen,und den guten willen zeigen.
      Hmh,oder lieber doch nicht??
    • Hallo denisek,

      der KU-Titel ist auf die Volljährigkeit beschränkt.

      Erst wenn alle Unterlagen beiderseits (beider ET) vorliegen, die Berechnung transparent und ersichtlich ist, würde ich einer
      Unterthaltszahlung zubilligen.

      Ein KU-Titel ab Volljährigkeit beseht ja noch nicht.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo denisek,

      es sollte nochmals geprüft werden, ob der Titel tatsächlich auf die Volljährigkeit befristet ist. Normalerweise
      muss das Ende der Unterhaltszahlung (Befristung bis zur Volljährigkeit) auch mit Benennung des Datums erwähnt
      sein.
      Wenn der KU-Titel tatsächlich befristet ist, würde ich keine Vorabzahlung machen.
      Gruß
      boxxter
    • boxxter schrieb:

      Hallo denisek,

      es sollte nochmals geprüft werden, ob der Titel tatsächlich auf die Volljährigkeit befristet ist. Normalerweise
      muss das Ende der Unterhaltszahlung (Befristung bis zur Volljährigkeit) auch mit Benennung des Datums erwähnt
      sein.
      Wenn der KU-Titel tatsächlich befristet ist, würde ich keine Vorabzahlung machen.
      Also laut dem titel ist ja eine Zahlung bis zur Vollendung des 18 lebensjahres.Also begrenzt.
      Und wenn der Titel noch gültig wäre,hätte mich die Anwältin drauf aufmeksam gemacht und Vollstreckungsmasnahmen ergriffen.
      Kann man am Gewerbeamt eine Auskunft über eine andere Person verlangen,mit Begründung Unterhaltszahlungen?
    • Hallo,

      was nützt dir wenn du weißt ob ein Gewerbe angemeldet ist?

      Du brauchst den Steuerbescheid, dann siehst du ob etwas versteuert wurde.

      Wenn im Steuerbescheid nicht zu finden ist, wurde das Gewerbe ( falls es eins gibt) nicht angemeldet.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hatte der Anwältin am 29.1.18 meine Unterlagen zur Berechnung schickt.
      Und den anteiligen Unterhalt für Januar überwiesen.
      Und sie gebeten mir die Berechnung ihrer geforderten 413€ zu schicken.
      Und natürlich den fehlenden Steuerbescheid nach zu reichen.
      Bis heute keine Rückantwort.
      Können die gleich vor Gericht ohne zu Antworten??
    • Hallo,

      das sind ja erst 14 Tage, seit dem du das abgeschickt hast.
      Hast du es per Einschreiben versandt oder mal angerufen ob es angekommen ist?

      Rein theoretisch können sie gleich klagen. Dann könntest du aber erwidern, wenn die Klage bei dir eingeht, dass du noch auf die Berechnung aufgrund der Einkommensunterlagen der Eltern wartest und die dafür notwendigen Unterlagen. Und du deswegen die Klage als mutwillig ansiehst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      einfach abwarten.

      Es müssen ja auch noch die Unterlagen der KM vollständig sein, damit berechnet werden kann und dir alles zukommen zu lassen.

      Und wenn du schon vorgerechnet hast, dann muss die Anwältin das vielleicht ihren Auftraggebern vorsichtig mitteilen, dass das nicht so kommen wird, wie sie sich das vorstellen.....

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Leute,habe heute endlich Antwort von der Anwältin bekommen:
      Ehrlich gesagt bin ich bisschen enttäuscht.
      Meine Berechnung wird nur teilweise akzeptiert,Obwohl alles den Olg richtlinien Hessen entspricht.
      Aber am besten,guckt mal...
      Die ersten links sind mein letztes schreiben mit meiner Beechnung.




      picload.org/image/darapwll/meinschr.201802153-page-001.jpg

      picload.org/image/darappir/meinschr.2.201802154-page-001.jpg
      picload.org/image/darappia/ber…esek._201802155-page-.jpg

      Rückantwort...
      picload.org/image/darappil/anwalt20180215-page-001.jpg

      picload.org/image/darappii/anwalt2_201802152-page-001.jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von denisek ()

    • Halllo denisek
      ich habe gerade habe gerade deine Bereinigung des Nettolohnes gesehen. Dabei ist mir aufgefallen das Du nur die einfache Fahrt zur Arbeit gerechnet hast. Das ist nicht korrekt, bei der Berechnung für den Unterhalt werden hin und Rückfahrt gerechnet, weiterhin hast Du für die Arbeitskleidung anteilig nur Arbeitskleidung angesetzt. Die kannst Du voll in Ansatz bringen, einschließlich der Kosten für das Waschen und Trocknen zu Hause, wenn der Arbeitgeber dieses nicht übernimmt. Wo ist der Abzug des vollen Kindergeldes bei der Unterhalts summe die die Anwältin da ansetzt? Jetzt habe ich mal kurz ohne die Arbeitskleidung gerechnet. Die würde so aussehen, Deine angegebenen 2455,17 € - 374 € Fahrtkosten - 140,51 € angemessene Altersvorsorge = 1930 € . Davon kannst Du noch ca. 37 € für die Arbeitskleidung abziehen , also Unterhaltsanspruch volljähriges Kind nach Tabelle Stufe 1 527 € - 194 € Kindergeld = 333 € Unterhalt.

      LG Hugoleser
    • Hallo denisek,
      der größte Posten, der von der Gegenseite nicht anerkannt wird, ist die Altersvorsorge. Hast du den Betrag einfach pauschal angesetzt oder hast du die Aufwendungen nachgewiesen (z.B. private Rentenversicherung usw.). Wenn letzteres der Fall ist, dann muss die das auch angerechnet werden.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      denisek schrieb:

      Hallo Leute,habe heute endlich Antwort von der Anwältin bekommen:
      Ehrlich gesagt bin ich bisschen enttäuscht.
      Meine Berechnung wird nur teilweise akzeptiert,Obwohl alles den Olg richtlinien Hessen entspricht.
      Aber am besten,guckt mal...

      Ich nehme an die Antwort kam von der "gegnerischen Anwältin" ?

      Warum glaubst du dass die RAin richtig rechnen muss?

      Sie kann rechnen wie sie will.

      Es liegt an dir bzw. deinem Rechtsbeistand nochmals "nachzurechnen" und zu widersprechen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........