Unterhalts berechnung Volljähriges Kind

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    • Hallo,

      wenn es dieser Ausbildungsweg ist, dann ist es ein berufliches Gymnasium, aber es wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Und das ist auch der Schwerpunkt der Schule, die Erlangung der Hochschulreife mit einer Vertiefung auf nicht so übliche Leistungskurse.

      Damit dürfte er ja noch priviligiert sein. Und entsprechend hat er keinen Abschluss, sondern nur die allgemeine Hochschulreife.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      er kann vermutlich die Stufe entweder wiederholen oder ein Jahr zurücktreten, oder ein Semester.
      Eine Ehrenrunde dürfte unterhaltstechnisch vermutlich unschädlich sein.

      Bricht er die Schule ab, dann hat er erst wieder Anspruch auf Unterhalt wenn er etwas macht wie z. B. eine Ausbildung beginnt.

      Er ist durch die Schule ein priviligierter Volljähriger, der Minderjährigen im Rang gleichgestellt ist.
      Erst mit Schulabschluss rutscht er in den 4. Rang.
      Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird vom Unterhaltsanspruch voll in Abzug gebracht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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