Hallo,
entgegen meiner obigen Mitteilung das JA wird hinsichtlcih der fehlenden Steuerbescheinigung und um den Grund der "nur" Teilzeit der KM angeschrieben, wurde lediglich das JA von meinem RA zwecks Prüfung des Sachverhalts in Kenntnis gesetzt.
Ich muss zwar weiter warten wie es weitergeht, aber ich kann mich ja zurücklehnen.
Mein derzeitiger RA gab hierzu an, dass der letzte (aktualisierte) befristete KU-Titel zählt. Dieser ist somit befristet.
Hier kann ich ein praktisches Beispiel geben. Ebefalls bei meiner ältesten Tochter (von insg. zwei Kindern), die mittlerweile 22 Jahre alt und berufstätig ist, waren die ersten KU-Titel unbefristet. Der vorletzte und letzte KU-Titel wurden beim JA nach meinem Willen in "befristet zur Volljährigkiet" abgeändert.
Bei deren Volljährigkeit konnte ich erfolgreich die U-Zahlung einstellen. Selbst ihr Anwalt konnte gegen diese Einstellung der U-Zahlung nichts ausrichten.
entgegen meiner obigen Mitteilung das JA wird hinsichtlcih der fehlenden Steuerbescheinigung und um den Grund der "nur" Teilzeit der KM angeschrieben, wurde lediglich das JA von meinem RA zwecks Prüfung des Sachverhalts in Kenntnis gesetzt.
Ich muss zwar weiter warten wie es weitergeht, aber ich kann mich ja zurücklehnen.
Clint schrieb:
Und frag ihn doch auch, was eigentlich mit den vollstreckbaren Ausfertigungen früherer - unbefristeter - Urkunden Sache ist.
Mein derzeitiger RA gab hierzu an, dass der letzte (aktualisierte) befristete KU-Titel zählt. Dieser ist somit befristet.
Hier kann ich ein praktisches Beispiel geben. Ebefalls bei meiner ältesten Tochter (von insg. zwei Kindern), die mittlerweile 22 Jahre alt und berufstätig ist, waren die ersten KU-Titel unbefristet. Der vorletzte und letzte KU-Titel wurden beim JA nach meinem Willen in "befristet zur Volljährigkiet" abgeändert.
Bei deren Volljährigkeit konnte ich erfolgreich die U-Zahlung einstellen. Selbst ihr Anwalt konnte gegen diese Einstellung der U-Zahlung nichts ausrichten.
Gruß
boxxter
boxxter