sturkopp schrieb:
Ich habe bis jetzt immer VKH bekommen
sturkopp schrieb:
Für boxxter bleibt es aber bei keiner Stufung da KM ja Leistungsfähig ist
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sturkopp schrieb:
Ich habe bis jetzt immer VKH bekommen
sturkopp schrieb:
Für boxxter bleibt es aber bei keiner Stufung da KM ja Leistungsfähig ist
Villa schrieb:
Hallo sturkopp,
ob du auch künftig VKH erhältst hängt bekanntlich nicht nur von deiner finanziellen "Bedürftigkeit" sondern auch davon ab, ob zumindest eine gewisse Erfolgsaussicht für dich besteht, das Verfahren zu "gewinnen".
Grüße
Villa
Hochtief schrieb:
Der Betrag, den du bei alleiniger U-Pflicht zu zahlen hättest, ist auch immer das Maximum dessen, was du ab 18 zahlen musst, wenn auch die Mutter im Boot sitzt. Arbeitet sie? Gibt es weitere Kind
boxxter schrieb:
Hallo,
bei den Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) seht u.a.:
Selbstbehalte
III. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und ihnen
gleichgestellten (§ 1603 Abs. 2 BGB) Kindern (Nr. 21.2)
1080 Euro
sturkopp schrieb:
also SB 1300,-€ wenn Min.Unterh. gedeckt ist.
Hugoleser schrieb:
Guten Morgen bxxter,
der Mindestunterhalt bestimmt sich aus der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle 2018 . Da ich mal denke das Du in der 2. Stufe landest, hast Du dort einen Selbstbehalt von 1300 € und zu zahlen wären nach Abzug des vollen Kindergeldes 360 € / 554 - 194 ). Hat die KM eigenes Einkommen und lebt das Kind in einer eigenen Wohnung ändern sich natürlich die Summen.
LG Hugoleser
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sturkopp ()
sturkopp schrieb:
Bleibt danach nicht genug Einkommen übrig um den Mindestunterh. (Stufe 1, Altersgr. 4 ) zu leisten wird der SB auf 1080 abgesenkt, reicht es danach immer noch nicht hat das vollj. Kind pech und muss mit dem auskommen was da ist.
Hugoleser schrieb:
Wenn die Schule in einer anderen Stadt ist hat die Tochter Anspruch auf Bafög und muss dieses beantragen.
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