Unterhalt nach abgebrochener Ausbildung

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    • Unterhalt nach abgebrochener Ausbildung

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt eines volljährigen Kind,
      meine Sohn, 19 Jahre alt, hat sein Abitur abgebrochen und hat die Schule mit mittlere Reife verlassen um eine Ausbildung anzufangen, nach Beginn der Ausbildung brauchte ich durch die Höhe der Ausbildungsvergütung keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
      Die Ausbildung hat er nach 3 Monaten abgebrochen und möchte jetzt im August wieder zur Schule gehen um ein Fachabitur zu machen.
      Nun meine Frage, wie verhält es sich mit der Unterhaltspflicht, nach Beginn der Schule und während der Übergangszeit von 8 Monaten bis dahin ?
    • Hallo DrAlban,

      als Übergangszeit sieht man i.d.R 3-5 Monate. ( die Aufnahme in die neue Schule sollte aber schon sichergestellt sein)

      Ab 18 sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.

      Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.

      Wohnt Sohn weiterhin bei einem Elternteil?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      da du für die Übergangszeit Schule-Ausbildung bereits eine Übergangszeit finanziert hast (zumindest gehe ich davon aus) und er die Ausbildung abgebrochen hat würde ich davon ausgehen, dass die 8 Monate vom Sohn selbst zu finanzieren sind.

      Bekommt er noch Kindergeld?
      Rein theoretische müsste er dafür arbeitssuchend gemeldet sein.

      Volljährige Kinder haben nur Anspruch auf Unterhalt wenn sie außerstande sind sich selbst zu finanzieren durch Schule, Ausbildung oder Studium.
      Damit müsste er irgendwo als Aushilfe arbeiten und kann seinen Unterhaltsbedarf damit selbst decken.

      In meinen Augen beginnt die Unterhaltspflicht von beiden Elternteilen ab Beginn der Ausbildung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Ja er wohnt im Haushalt bei seiner Mutter und dessen Mann.

      Das Kindergeld behält die Mutter, welche nur teilzeitbeschäftigt ist und wahrscheinlich dadurch keinen Barunterhalt leisten braucht, denke mal für Kost und Logi.

      Ich habe immer den vollen Unterhalt bis zum Beginn der Ausbildung nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt ohne das es dafür je einen Titel gab, nachdem Abbruch der
      Ausbildung habe ich ihn zum Übergang angeboten, bzw auch so gemacht, das ich seine laufenden Kosten (Auto Versicherung, Handy, Fitnesscenter) übernehme,
      mit der Bitte sich um einen Aushilfsjob für die Zeit bis zum August zu kümmern.

      Nun hat er sich gemeldet und meint das das nicht gerade viel sei. Ok, es sind nur 150 €, aber ich möchte halt auch so eine Anreiz geben sich um Arbeit zu kümmer.

      Wenn ich jetzt hier die Antworten lese, denke ich mal das das so ok ist, oder ?

      LG