Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt eines volljährigen Kind,
meine Sohn, 19 Jahre alt, hat sein Abitur abgebrochen und hat die Schule mit mittlere Reife verlassen um eine Ausbildung anzufangen, nach Beginn der Ausbildung brauchte ich durch die Höhe der Ausbildungsvergütung keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Die Ausbildung hat er nach 3 Monaten abgebrochen und möchte jetzt im August wieder zur Schule gehen um ein Fachabitur zu machen.
Nun meine Frage, wie verhält es sich mit der Unterhaltspflicht, nach Beginn der Schule und während der Übergangszeit von 8 Monaten bis dahin ?
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt eines volljährigen Kind,
meine Sohn, 19 Jahre alt, hat sein Abitur abgebrochen und hat die Schule mit mittlere Reife verlassen um eine Ausbildung anzufangen, nach Beginn der Ausbildung brauchte ich durch die Höhe der Ausbildungsvergütung keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Die Ausbildung hat er nach 3 Monaten abgebrochen und möchte jetzt im August wieder zur Schule gehen um ein Fachabitur zu machen.
Nun meine Frage, wie verhält es sich mit der Unterhaltspflicht, nach Beginn der Schule und während der Übergangszeit von 8 Monaten bis dahin ?