Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr.....
Die übliche Thematik. Meine Tochter wird diesen Monat (30.01) 18 Jahre alt und ich bin schon vom JA angeschrieben worden bezüglich Berechnung Unterhaltes ab 18. Sie wohnt noch bei Ihrer Mutter und besucht ein Berufskolleg mit Fachrichtung Gesundheit/Pflege und begleitend FOR Abschluss. Hauptschulabschluss hat sie im letzten Jahr erfolgreich bekommen. Wohnort ist NRW/OLG Bezirk Hamm
Ich zahle bis jetzt in der Stufe 3 DDT, bin neu verheiratet seit 12,5 Jahren und habe aus dieser Ehe einen fast 12-jährigen Sohn, er wird am 21.01.18 12 Jahre alt. Meine jetzige Ehefrau bezieht ein volle Erwerbsminderungsrente. In 2007 haben ich und meine neue Ehefrau uns ein Haus gekauft. Nachdem ich hier so einiges gelesen habe und auch die Suchfunktion in Anspruch genommen habe stellen sich mir aber noch einige Frage und ich hoffe dass Ihr mir ein wenig Licht in meinen Dunkeln geben könnt.
1. Bereinigtes Nettoeinkommen
Habe ich es richtig verstanden das 4 % (164,26 Euro monatlich) des Bruttos noch in Abzug gebracht werden als Altersvorsorge? Gilt der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge? Wenn ich die Zinsen zugrunde lege und davon die Hälfte (wegen meiner Ehefrau) käme ich auf ca. 83,00 Euro (monatlich) die ich noch von meinen Netto abziehen könnte. Ist das so richtig?
Welcher Betrag der DDT wird für meinen minderjährigen Sohn in Abzug gebracht? Stufe 1 oder Stufe 3 aus der ich ja jetzt den Unterhalt zahle?
Werbungskosten...gemäß der Hammer Leitlinien sind grundsätzlich Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzuerkennen. Falls die Benutzung nicht zumutbar ist können die Fahrten mit den PKW anerkannt werden. Kann mir jemand einen Tip geben was das OLG unter Unzumutbarkeit versteht? Hintergrund ist das ich ein Mensch mit Behinderung bin (GdB 80 und Merkzeichen G). In der Vergangenheit hat das zuständige JA nur die Kosten für die Öffentlichen anerkannt.
2. Privilegiertes Kind???
Wie ich oben schon geschrieben habe, besucht meine Tochter die Berufsfachschule II. Sie bekommt dort schon, ich zitiere und kopiere:
Ich hoffe, das ich mich nicht zu umständlich ausgedrückt habe....
Danke schon mal für Eure hilfreichen Tipps und Ratschläge
Grüße
Ole
Die übliche Thematik. Meine Tochter wird diesen Monat (30.01) 18 Jahre alt und ich bin schon vom JA angeschrieben worden bezüglich Berechnung Unterhaltes ab 18. Sie wohnt noch bei Ihrer Mutter und besucht ein Berufskolleg mit Fachrichtung Gesundheit/Pflege und begleitend FOR Abschluss. Hauptschulabschluss hat sie im letzten Jahr erfolgreich bekommen. Wohnort ist NRW/OLG Bezirk Hamm
Ich zahle bis jetzt in der Stufe 3 DDT, bin neu verheiratet seit 12,5 Jahren und habe aus dieser Ehe einen fast 12-jährigen Sohn, er wird am 21.01.18 12 Jahre alt. Meine jetzige Ehefrau bezieht ein volle Erwerbsminderungsrente. In 2007 haben ich und meine neue Ehefrau uns ein Haus gekauft. Nachdem ich hier so einiges gelesen habe und auch die Suchfunktion in Anspruch genommen habe stellen sich mir aber noch einige Frage und ich hoffe dass Ihr mir ein wenig Licht in meinen Dunkeln geben könnt.
1. Bereinigtes Nettoeinkommen
Habe ich es richtig verstanden das 4 % (164,26 Euro monatlich) des Bruttos noch in Abzug gebracht werden als Altersvorsorge? Gilt der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge? Wenn ich die Zinsen zugrunde lege und davon die Hälfte (wegen meiner Ehefrau) käme ich auf ca. 83,00 Euro (monatlich) die ich noch von meinen Netto abziehen könnte. Ist das so richtig?
Welcher Betrag der DDT wird für meinen minderjährigen Sohn in Abzug gebracht? Stufe 1 oder Stufe 3 aus der ich ja jetzt den Unterhalt zahle?
Werbungskosten...gemäß der Hammer Leitlinien sind grundsätzlich Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzuerkennen. Falls die Benutzung nicht zumutbar ist können die Fahrten mit den PKW anerkannt werden. Kann mir jemand einen Tip geben was das OLG unter Unzumutbarkeit versteht? Hintergrund ist das ich ein Mensch mit Behinderung bin (GdB 80 und Merkzeichen G). In der Vergangenheit hat das zuständige JA nur die Kosten für die Öffentlichen anerkannt.
2. Privilegiertes Kind???
Wie ich oben schon geschrieben habe, besucht meine Tochter die Berufsfachschule II. Sie bekommt dort schon, ich zitiere und kopiere:
- Vermittlung beruflicher Kenntnisse im Bereich "Gesundheit/Sportgeriatrie" durch berufsbezogene Fächer (Betreuung + Pflege, Anatomie und Sport) sowie 3-wöchige Berufspraktika und Betriebsbesichtigungen
- Angleichung der verschiedenen Vorkenntnisse in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
- Vorbereitung auf die Fachoberschulreife
Ich hoffe, das ich mich nicht zu umständlich ausgedrückt habe....
Danke schon mal für Eure hilfreichen Tipps und Ratschläge
Grüße
Ole