ole49 schrieb:
Nach Zusammenrechnung der beiden Einkommen wurde die 8. Einkommensstufe (759 Euro) zur Quotelung zugrunde gelegt.
stimmen denn die Angaben über die Höhe des Einkommens der Kindesmutter? Hast du ordnungsgemäße Auskünfte über die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter erhalten? Also eine schicke Aufstellung, in der alle ihre Einkünfte einzeln aufgeführt sind und deren Vollständigkeit und Richtigkeit am Schluss von der Kindesmutter schriftlich bestätigt wird? Sind alle ihre Einkünfte durch Anlagen belegt, also bei Arbeitnehmern mind. die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und der letzte Einkommensteuerbescheid?
Ihr frag das deshalb, weil in fast allen von mir im Forum beobachteten Fällen des Volljährigenunterhalts mit Jugendamtsbeteiligung das Thema "Auskünfte des betreuenden Elternteils" mehr oder weniger stark vernachlässigt wurde.
Das volljährige Kind kann seine Unterhaltsansprüche gegen dich nicht durchsetzen, wenn es dir keine ordnungsgemäßen Auskünfte der Kindesmutter überlässt.