Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier ein wenig geholfen werden.
Zum Thema:
Mein Kind ist 23 Jahre alt (unehelich und sehr früh bekommen) und hat gerade oder wird in Kürze einen Master Abschluss erlangen. (Habe leider nur diese schwammigen Infos)
Es besteht seit Jahren kein Kontakt, da dieser von Seiten des Kindes eingestellt wurde. Sind auch 400Km Entfernung zwischen uns.
Ich überweise ohne Unterbrechung seit Jaren den selben Betrag Unterhalt. Es gab nie eine Anpassung oder Ähnliches. (Wurde von beiden Seiten versäumt oder stillschweigend so akzeptiert)
Es besteht, ein vom Gericht erstellter, Unterhaltstitel seit 2005.
Hier ein auf das wesentliche gekürzter Auszug:
_____________________________________________________________
Der Anspruch wird ab dem 01.10.2005 geltend gemacht.
Die Parteien stellen unstreitig fest, dass Unterhaltsansprüche ab dem
01.10.2005 geltend gemacht werden und insoweit die Vorausetzungen des § 1613 BGB
erfüllt sind.
In der Güteverhandlung schließen die Parteien zur Erledigung folgenden Vergleich:
1. Der Beklagte verpflichtet sich Unterhalt ab 01.xx.xxxx zu zahlen.
2. Der Beklagte verpflichtet sich weiter Kindesunterhalt in Höhe von
135% des Regelbetrages gem. $1 der Regelbetraghsverordnung, abzüglich
hälftiges Kindergeld für ein erstes kind zu zahlen.
3. Der Beklagte verpflichtet ab xx.xxx Auskunft über Einkommen...zu leisten.
______________________________________________________________
Wen ich das richtig verstanden habe, dann ist dies ein dynamischer Titel ohne Frist. Also läuft bis zum SanktNimmerleinsTag.
Ich würde jetzt gerne die Zahlungen einstellen. Ich weiss das direkt gepfändet werden kann, habe aber keine Ahnung ob nicht vorher eine Zahlungerinnerung oder sowas ankommt, bevor der Gerichtsvollzieher persönlich vorbei kommt. Hatte sowas noch nie.
Das Geld würde ich erstmal zur Seite legen, damit ich es zur Not sofort zur Verfügung habe.
Meine Fragen sind nun:
1. Da nie eine Anpassung stattgefunden hat, könnte ich rückwirkend aufgefordert werden die Differenzen nachzuzahlen? (Dann müsste das ja für alle Jahre neu berechnet werden, oder irre ich mich?)
2. Wenn ich die Zahlung einstelle und nichts mehr von meinem Kind höre, dann wäre der Fall doch abgeschlossen, oder?
3. Kann ich die Ausgabe des Titels verlangen? oder geht das nur mit einem Anwalt?
4. Was wärer das Best-Case-Szenario was für mich eintreten könnte?
5. Was wärer das Worst-Case-Szenario?
Zusätzliche Infos:
- Es gab keine Anpassung/Änderung nachdem das Kind volljährig wurde.
- Kontaktaufnahmen wurden vom Kind nicht erwidert (Gründe kenne ich keine)
- Es besteht keinerlei Streit oder sonstige verbrannte Erde von der ich wüsste, man ist einfach viel zu früh ungewollt Eltern geworden und hat dann verschiedene Lebenswege eingeschlagen.
- Zahlungen liefen immer reibungslos, auch schon vor dem Titel und vor dem Zwang zahlen zu müssen. Es sollte dem Kind nie an irgendwas mangeln.
- Kindesmutter ist seit Jahren verheiratet und hat weitere Kinder. Es geht allen finanziell gut bis sehr gut.
Es wäre toll wenn ich hier ein wenig Hilfe bekommen könnte, bevor ich mit meinem Fall einen Anwalt aufsuche.
Vielen Dank!
ich hoffe mir kann hier ein wenig geholfen werden.
Zum Thema:
Mein Kind ist 23 Jahre alt (unehelich und sehr früh bekommen) und hat gerade oder wird in Kürze einen Master Abschluss erlangen. (Habe leider nur diese schwammigen Infos)
Es besteht seit Jahren kein Kontakt, da dieser von Seiten des Kindes eingestellt wurde. Sind auch 400Km Entfernung zwischen uns.
Ich überweise ohne Unterbrechung seit Jaren den selben Betrag Unterhalt. Es gab nie eine Anpassung oder Ähnliches. (Wurde von beiden Seiten versäumt oder stillschweigend so akzeptiert)
Es besteht, ein vom Gericht erstellter, Unterhaltstitel seit 2005.
Hier ein auf das wesentliche gekürzter Auszug:
_____________________________________________________________
Der Anspruch wird ab dem 01.10.2005 geltend gemacht.
Die Parteien stellen unstreitig fest, dass Unterhaltsansprüche ab dem
01.10.2005 geltend gemacht werden und insoweit die Vorausetzungen des § 1613 BGB
erfüllt sind.
In der Güteverhandlung schließen die Parteien zur Erledigung folgenden Vergleich:
1. Der Beklagte verpflichtet sich Unterhalt ab 01.xx.xxxx zu zahlen.
2. Der Beklagte verpflichtet sich weiter Kindesunterhalt in Höhe von
135% des Regelbetrages gem. $1 der Regelbetraghsverordnung, abzüglich
hälftiges Kindergeld für ein erstes kind zu zahlen.
3. Der Beklagte verpflichtet ab xx.xxx Auskunft über Einkommen...zu leisten.
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Wen ich das richtig verstanden habe, dann ist dies ein dynamischer Titel ohne Frist. Also läuft bis zum SanktNimmerleinsTag.
Ich würde jetzt gerne die Zahlungen einstellen. Ich weiss das direkt gepfändet werden kann, habe aber keine Ahnung ob nicht vorher eine Zahlungerinnerung oder sowas ankommt, bevor der Gerichtsvollzieher persönlich vorbei kommt. Hatte sowas noch nie.
Das Geld würde ich erstmal zur Seite legen, damit ich es zur Not sofort zur Verfügung habe.
Meine Fragen sind nun:
1. Da nie eine Anpassung stattgefunden hat, könnte ich rückwirkend aufgefordert werden die Differenzen nachzuzahlen? (Dann müsste das ja für alle Jahre neu berechnet werden, oder irre ich mich?)
2. Wenn ich die Zahlung einstelle und nichts mehr von meinem Kind höre, dann wäre der Fall doch abgeschlossen, oder?
3. Kann ich die Ausgabe des Titels verlangen? oder geht das nur mit einem Anwalt?
4. Was wärer das Best-Case-Szenario was für mich eintreten könnte?
5. Was wärer das Worst-Case-Szenario?
Zusätzliche Infos:
- Es gab keine Anpassung/Änderung nachdem das Kind volljährig wurde.
- Kontaktaufnahmen wurden vom Kind nicht erwidert (Gründe kenne ich keine)
- Es besteht keinerlei Streit oder sonstige verbrannte Erde von der ich wüsste, man ist einfach viel zu früh ungewollt Eltern geworden und hat dann verschiedene Lebenswege eingeschlagen.
- Zahlungen liefen immer reibungslos, auch schon vor dem Titel und vor dem Zwang zahlen zu müssen. Es sollte dem Kind nie an irgendwas mangeln.
- Kindesmutter ist seit Jahren verheiratet und hat weitere Kinder. Es geht allen finanziell gut bis sehr gut.
Es wäre toll wenn ich hier ein wenig Hilfe bekommen könnte, bevor ich mit meinem Fall einen Anwalt aufsuche.
Vielen Dank!