Immobilie - Rechtsanwaltskosten bei Verhandlung um Zugewinnausgleich

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    • Immobilie - Rechtsanwaltskosten bei Verhandlung um Zugewinnausgleich

      Ein Hallo an alle !
      Ich bin nicht sicher, ob meine Frage aus einem bisherigen Thread zu beantworten wäre, habe zumindest keine Konversation gefunden, die folgendes Problem aufgreift:
      mein RA hat mich vor 2 Jahren durch die Scheidung vor dem Familiengericht begleitet, wofür er eine entsprechende Rechnung erstellt hat und ich diese beglichen habe.
      Mein RA war auch anfänglich bei der Auseinandersetzung um den Zugewinnausgleich beteiligt.
      Allerdings war beim Scheidungsprozess vor dem Familiengericht der Zugewinnausgleich ausgenommen, da ich mit meiner Ex eine gütliche Einigung herbeiführen wollte.
      Der Zugewinnausgleich erfolgte schließlich ein Jahr später ohne Zuarbeit meines damaligen RAs. Der Zugewinnausgleich wurde notariell beurkundet und beinhaltete auch den Hausverkauf an meine Ex.

      Nach nunmehr 2 Jahren fordert der RA eine Kostenbegleichung für seine Zuarbeit in Sachen "Immobilienauseinandersetzung". Tatsächlich hatte meine Ex damals über ihren RA im Rahmen der Auseinandersetzung zum Zugewinn ein Immobiliengutachten herbeigeführt, worin ein Verkehrswert von nur 250.000 Euro benannt wurde. Vorab hatten mein Ex und ich uns auf 300.000 Euro mündlich geeinigt (was nach m.E. auch noch nicht der tatsächlichen Höhe entsprach).

      Hier kommt die eigentliche Problemstellung:
      der RA hatte von mir meine kurze schriftliche Stellungnahme zum Gutachten erhalten (halbe Seite), in dem ich das Gutachten anzweifelte. Ferner erklärte ich das Problem mit den beiden Verkehrswerten (250.000 bzw. 300.000). Auch habe ich mit meinem RA die Frage um den Verkehrswert besprochen und er hat schließlich in seinem Schreiben an die Gegenseite einen Absatz von meinem Entwurf übernommen, in dem ich erfragte, welcher Verkehrswert denn nun zur Geltung gebracht werde - MEHR nicht ! Die restliche Verhandlung um das Haus im Rahmen des Zugewinnausgleichs habe ich mit meiner Ex ohne RA durchgeführt.
      Nun kommt meine eigentliche Frage: müsste der RA für seine jetzige Rechnungsstellung den hälftigen Verkehrswert als Streitwert heranziehen, denn schließlich war es Teil der Verhandlung um den Zugewinnausgleich, bei dem mir ideell nur die Hälfte des Hauswertes zugesprochen werden konnte ? Und müsste nicht obendrein noch die damalige hälftige Schuldenlast (50.000 Euro) vom Streitwert abgezogen werden ?
      Oder hat der RA recht, dass er als Streitwert den höchsten angenommenen Verkehrswert (also nicht Gutachten, sondern mündlich vereinbarter Verkehrswert) in Höhe von 300.000 Euro annimmt ?

      Wäre toll, wenn ihr mir eine verlässliche Antwort geben könntet.
      Danke schon mal sehr,
      Gruß Julodis