Ehebedingte Nachteile auch für den Unterhaltspflichtigen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ehebedingte Nachteile auch für den Unterhaltspflichtigen

      Hallo Zusammen,

      ich möchte hier mal eine Thema zur Diskussion und Meinungsbildung stellen, ohne konkretes Problem meinerseits, einfach aus Interesse und weil es mir gerade im Kopf rumschwirrt.

      Es geht hier um den Ausgleich ehebedingter Nachteile im Rahmen des nachehelichen Unterhalts. Voranstellen möchte ich, dass es meiner Meinung nach hier primär um Nachteile durch Kindesbetreuung geht, weil doch die Ehe an sich ohne Kinder eher selten zu Nachteilen führen dürfte, aber wenn Kinder kommen, sich das Leben der Eltern deutlich ändert, wobei oft ein Elternteil mehr zur Kinderbetreuung beiträgt. Das heißt aber doch nicht, dass der andere Elternteil so weiterleben kann als hätte er keine Kinder.

      Meines Wissens werden ehebedingte Nachteile nur beim Unterhaltsberechtigten berücksichtigt, in dem Sinne, dass man überlegt, wie eine berufliche Karriere ohne Ehe und Kinder hätte verlaufen können, im Vergleich zum tatsächlichen Verlauf, und die mögliche Einkommensdifferenz der hypothetischen Karriere zur tatsächlichen Situation als ehebedingten Nachteil feststellt.

      Mir fehlt hier die generelle Überlegung, dass auch beim anderen Elternteil, dem Unterhaltspflichtigen, ehebedingte Nachteile entstehen können. Z.B. kann man, auch wenn man 100% arbeitet, doch im Sinne der Familie anders arbeiten als dies ohne Familie möglich gewesen wäre (Konkret hatte ich vor Geburt unseres ersten Kindes einen Job mit Personalverantwortung, vielen Überstunden, und viel Reisetätigkeit, und bin dann gewechselt in einen Job ohne Personalverantwortung, mit wenig Reisetätigkeit, der sich weitgehend ohne Überstunden machen lässt, einfach um mehr zu Hause zu sein. Weitergehend gibt es ja heute auch vermehrt Ansätze, die Arbeitszeit auch für Väter zu reduzieren, um die Kinderbetreuung besser auf beide Elternteile zu verteilen. ). Wäre es nicht angemessen, auch für den anderen Elternteil eine entsprechende Berechnung anzustellen, d.h. wie beim Unterhaltsempfänger auch hypothetisch zu berechnen, wie die Karriere ohne Ehe und Kinder hätte verlaufen können ?

      Es ist nach meinem Empfinden ungerecht, die ehebedingten Nachteile nur einem Elternteil auszugleichen bzw anzurechnen, und beim anderen nicht zu berücksichtigen. Mal ganz abgesehen davon, dass selbst der dauerhafte Nachteilsausgleich an sich dann nur einseitig einen Elternteil belastet.

      Richter Jörg Kieninger (2014) schrieb:

      ... Das zentrale Gerechtigkeitsproblem, dass... ein Ehegatte ohne jeden Nachteil aus der Ehe herauskommen soll, der andere aber mit einer dauernden Last in Form einer Unterhaltsverpflichtung belegt wird, stellt sich meines Erachtens immer, nicht nur im Fall beengter wirtschaftlicher Verhältnisse. Es handelt sich nicht um eine Frage der Bedürftigkeit, sondern der Verteilungsgerechtigkeit.

      Quelle: Jörg Kieninger (Richter am OLG Stuttgart): "Der ehebedingte Nachteil des Unterhaltspflichtigen". In: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2014: 20. bis 22. November 2014 in Marburg.
      familienanwaelte-dav.de/files/…tagung/2014/Kieninger.pdf
      wobei es bei ihm um den Aspekt ging, dass der Nachteilsausgleich selbst ein Nachteil für den Unterhaltspflichtigen ist, der an sich auf beide Ex-Ehepartner aufgeteilt werden sollte.

      Gruß,
      Jon

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jon ()

    • Benutzer online 1

      1 Besucher

    • Tags