Unterhaltstitel 105% des Mindestunterhalts

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    • Unterhaltstitel 105% des Mindestunterhalts

      Hallo Forum,
      Ich bin ganz neu hier, habe gesucht und gesucht jedoch nichts speziell zu meinem Thema gefunden. Daher mein neues Thema.

      Meine Situation:
      Ich bin Unterhaltzahler und bin meiner Pflicht immer nachgekommen. Dennoch wurde ich 2012 schriftlich dazu getrieben einen Unterhaltstitel zu unterschreiben. Blauäugig wie ich war tat ich wie mir gesagt und stellte keine Fragen. Ich unterschrieb einen unbefristeten Titel über 105% des Mindestunherhaltes. Dadurch stiegen nun meine Unterhaltskosten um 5% an. Ich zahlte weiter. Gefühlt kam jedes Jahr vom JA ein Zettel in meinen Briefkasten in dem stand das der Unterhalt erhöht wird und ich meine Zahlung anpassen muss.
      In diesem Jahr 2017 war es so weit. Es änderte sich alles als ich mein Job verlor und ich das erste mal in meinem Leben Arbeitslos war. Ich bekam ALG I womit die Unterhaltskosten nur teilweise gedeckt werden konnten. Denn von irgendetwas muss man sich selbst auch Lebensmittel kaufen.
      Nun belaufen sich die Unterhaltsschulden auf ca 2.600€ und der neue Brief den ich vom JA bekam sagt ich solle Monatlich 322,00€ zahlen. Wobei ich bei 100% 302,00€ zahlen müsste. Es mag einem vorkommen wie eine Kleinigkeit, jedoch auf lange Sicht gesehen wird das ein hoher Geldbetrag.

      Meine Frage:
      Ist es möglich, den unbefristeten Unterhaltstitel von 105% auf 100% zu senken?

      Nachwort:
      Aktuell bin ich immernoch Arbeitslos. Ich habe auf meinem PC eine Tabelle über die Einnahmen und Ausgaben. Dadurch das ich alles gut im Blick habe möchte ich behaupten ein Leben mit geringem Lebensstandart zu leben. Unnötige Kosten versuche ich zu vermeiden.

      Rechnung:
      Wenn ich nun also 1500€ Netto verdiene (was meiner Situation entsprach) habe ich feste Ausgaben von 70%, Miete, Handyvertrag, Internet, Unterhalt(...), wenn du also das Gefühl kennst nur deiner Rechnungen wegen arbeiten zu gehen, dann geht es dir wie mir. Das möchte ich gerne etwas ändern. Sparen wo man sparen kann und mehr verdienen wo die Möglichkeit besteht. Anders komme ich aus dem Schuldenberg nicht wieder raus und wenn der künftige Unterhalt um 5% gesenkt werden kann ist der Monatliche Stein der mir vor die Füße geworfen wird nicht mehr ganz so groß.

      Vielen Dank fürs lesen, ich freue mich über passende Antworten.
    • Hallo,

      Gerichte sehen Arbeitslosigkeit bis 6 Monate als vorrübergehend an. Insofern gehen sie davon aus, dass die Unterhaltspflichtigen weiterhin den Unterhalt in voller Höhe bezahlen. Der Selbstbehalt sinkt auch von 1.080 € auf 880 € bei Arbeitslosigkeit.
      Nach frühestens 6 Monaten kann eine Abänderungsklage angestrebt werden. Oder du bittest das Jugendamt um Neuberechnung und Neuerstellung eines Titels (was sie vermutlich nicht machen werden).

      Ab 2018 ändern sich die Stufen in der Düsseldorfer Tabelle. Hier ist die Frage, ob du nicht sowieso in einer anderen Stufe landen würdest.

      Andere Frage, wie hat das Jugendamt damals gerechnet? Jahresnetto +Steuererstattung/12 = durchschnittliches Netto - berufsbedingte Aufwendungen (entweder 5 % oder nach Aufwand) - zus. Altersvorsorge von 4 % vom Brutto (wenn du was machst) = Netto für Kindesunterhalt.

      Hast du nur 1 Kind und sie haben dich deswegen in eine Stufe höher eingruppiert?
      Bei Stufe 1 und 2 finde ich die von dir genannten Beträge nicht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Tom Ate,

      ein Titel fragt nich nach Recht oder Unrecht.

      wenn der Titel nicht mehr der jetzigen Situation enspricht muss man auf eine Änderung drängen.

      Geh zum Jugendamt und bestehe auf eine Neuberechnung.

      Wenn du alles tust den Unterhalt zu zahlen ( aber es trotzdem nicht ausreicht) dann wird der Unterhaltbetrag sich verringern.

      Dein Selbstbehalt beträgt 1080 €. ( bei Anstellung)

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Sophie,
      Vielen Dank für die Antwort.

      Ich bin nun im 10. Monat ohne Arbeit. Abänderungsklae hört sich nach einem Riesen Stück Arbeit an. Wenn ich diesen Prozess verlieren sollte müsste ich zudem die Kosten tragen. :S

      Das Jugendamt hat damals mein Durchschnittliches Jahresnetto ermittelt und mich eine Stufe höher eingestuft. Ich war zwar nicht in dem 105% Bereich, sie hatte mich dennoch dort eingetragen und ich war so Blauäugig dies zu unterzeichnen.

      Ich habe ein Kind im Alter von fast 8 Jahren. Somit Gilt ab dem 01.01.2018 ein Mindestunterhaltsbetrag von 399€, 105% davon sind 419€, verrechnet mit dem hälftigen Kindergeld bleibt ein Betrag von 322€ Monatlichen Kosten.

      Ich werde wohl mit dem Jugendamt telefonieren müssen. Jedoch denke ich das sie einfach ablehnen werden.

      Tom
    • Hallo edy und danke für deine Antwort.

      Ein Problem ist das dieses Jugendamt auf der anderen Seite von Deutschland ist. Es wäre eine lange Fahrt, die mit Kosten verbunden ist. Wenn dies dazu führt das ich auf lange sicht gesehen weniger Zahle würde ich dies natürlich machen.
      Ich Frage mich ob das Jugendamt, bei einem bestehenden Titel, mit sich reden läst.

      Ja die Rückstände werde ich künftig begleichen.

      Tom
    • Moin Tom,

      bei gesteigerter Erwerbsobliehenheit es ist schwierig vom Mindestunterhalt wegzukommen. Der Unterhaltspflichtige hat bei einer gerichtlichen Klärung die volle Beweislast. Er muss dann auch seine Bewerbungsbemühungen vorlegen. Als Beispiel einige schon etwas betagte xxxy die grundsätzlich noch heute gelten.

      Clint
      Link rausgenommen, da Werbung für z.T. kostenpflichtige Nachweise,

      verweise bitte auf die ISUV-Merkblätter edy
    • Schlechte Laune heute, edy?

      Zum IWW wurde ich hier schon gefühlte zehntausend Mal verlinkt (auch von mir), ohne jegliches Gemurre. Keiner meiner verlinkten Inhalte war kostenpflichtig.

      Bitte das mal im Forenteam zu besprechen.


      Und ja, Datum-/Zeitstempel der Änderung fehlt (mal wieder). Sowas kann zu Manipulationsvorwürfen führen!
    • Hallo Tom Ate
      Hast Du beim Arbeitsamt Deine Unterhaltspflichten angegeben? Wenn nicht hole es schleunigst nach. Wenn Dein ALG I nicht reicht, geh zum Job Center mit dem Titel und lass alles mal nachrechnen, eventuell hast Du noch Anspruch auf ergänzendes ALG II oder Du beantragst noch Wohngeld. Bei ergänzendem ALG II wird der Titulierte Anspruch angerechnet, was aber die Job Center nicht gerne mitteilen.

      LG Hugoleser