Hallo. Habe leider über die Suchfunktion nichts passendes gefunden. Mein Anliegen ist etwas kompliziert.
Ich zahle seid Jahren Unterhalt für meine minderjährige Tochter (16) aufgrund der Berechnung des Jobcenters. Der Unterhalt ist nach SGB II auf das Jobcenter übergegangen. Nun wurde mir auf Nachfrage im November mitgeteilt, dass der Übergang ausgeschlossen ist, da das Kind selbst ein Kind bekommen hat und nun eine eigene Bedarfsgemeinschaft führt. Das Kind wohnt noch bei der Mutter, anteilige Miete, voller Regelsatz etc. wird aber durch das Jobcenter gezahlt.
Weder von mir, noch von der Mutter des Kindes wird Einkommen u. Vermögen überprüft.
Nun hat das Kind über einen Anwalt Unterhalt lt. BGB gefordert. Ich habe die Auskunft erteilt und warte nun was da kommt. Werde ich zum Unterhalt herangezogen ( derzeit wird der Vater der Kindestochter überprüft) zieht das Jobcenter meinen geleisteten Unterhalt vom Regelsatz ab.
Und nun meine Frage:
In wieweit wird die Mutter meines Kindes, die ja im Moment auch keinen Naturalunterhalt leistet, wieder mit in die Verantwortung genommen bzw. wer überprüft Ihre Leistungsfähigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur einen Elternteil heranziehen kann und den zweiten nicht.
Ich zahle seid Jahren Unterhalt für meine minderjährige Tochter (16) aufgrund der Berechnung des Jobcenters. Der Unterhalt ist nach SGB II auf das Jobcenter übergegangen. Nun wurde mir auf Nachfrage im November mitgeteilt, dass der Übergang ausgeschlossen ist, da das Kind selbst ein Kind bekommen hat und nun eine eigene Bedarfsgemeinschaft führt. Das Kind wohnt noch bei der Mutter, anteilige Miete, voller Regelsatz etc. wird aber durch das Jobcenter gezahlt.
Weder von mir, noch von der Mutter des Kindes wird Einkommen u. Vermögen überprüft.
Nun hat das Kind über einen Anwalt Unterhalt lt. BGB gefordert. Ich habe die Auskunft erteilt und warte nun was da kommt. Werde ich zum Unterhalt herangezogen ( derzeit wird der Vater der Kindestochter überprüft) zieht das Jobcenter meinen geleisteten Unterhalt vom Regelsatz ab.
Und nun meine Frage:
In wieweit wird die Mutter meines Kindes, die ja im Moment auch keinen Naturalunterhalt leistet, wieder mit in die Verantwortung genommen bzw. wer überprüft Ihre Leistungsfähigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur einen Elternteil heranziehen kann und den zweiten nicht.