Auslegung "Ferienwoche"

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    • Auslegung "Ferienwoche"

      Hallo Zusammen,
      in der gerichtl. Umgangsvereinbarung wurden die Ferien in "Ferienwoche1, 2,usw. eingeteilt. Aber wann beginnt nun so eine Ferienwoche?
      Am Montag nach dem letzten Schultag oder schon am Samstag nach dem letzten Schultag?
      Gibt es da eindeutige Regelungen? Was ist falls der letzte Schultag unter der Woche ist?
      Danke
      lg
      Erwin
    • Hallo,

      ein ähnliches Thema hatte ich auch. Bei mir stand in der zweiten Hälfte und da wurde gestritten wann der Wechsel ist. Sollte natürlich zu meinem Nachteil sein. Also immer konkrete Zeiten festlegen. Es gibt keine allgemeine Regelung dazu. Achte auf gleiche Anteile. Meine Hex hat versucht das zu verhindern und meinen Anteil einzuschränken.
      Ich würde versuchen eine Absprache mit der Mutter zu treffen. Schreibe ihr du verstehst das so .... Ich würde Abholung von der Schule am letzten Schultag, bringen zur Schule am ersten Schultag, Wechsel am Samstag 12:00 wenn es volle Wochen sind vorschlagen. Schwierig sind immer wieder Ostern und Weihnachten, da es keine vollen Wochen und keine gerade Anzahl ist. Eigentlich hätte der Richter das besser machen müssen.
      Wenn vernünftige Regelungen nicht möglich sind (vermute mal da du ja schon vor Gericht mußtest) dann hilft eine weitere Verhandlung. Du stellst einen "Antragauf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG". Das kannst du auch ohne Anwalt machen und ist nicht so teuer bei mir sogar kostenlos (Gerichtskosten). Du schreibst, dass es Unklarheiten bei der Auslegung des Beschlusses gibt und erklärst sie. Dann verlangst du eine konkretere Vereinbarung siehe oben. Du solltest keine neuen Themen in diesem Antrag angeben sondern dich nur auf die unklaren Umgangszeiten beziehen. Ich mußte das schon zweimal machen. Mit dem JA brauchst du nicht erst anfangen, das ist nur Zeitverschwendung. Du kannst sie aber informieren, weil sie ja auch mit bei der Verhandlung sein werden.

      viel Erfolg
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
    • Danke für Deine Antwort.
      Ich denke mal, der Richter hatte Hoffnung gehabt daß wir uns noch zusammenraufen können und Einzelheiten selbst klären. Aber das ist Unmöglich, Kompromisse sind ihr völlig Fremd. Kontakt ist nur möglich wenn es zu ihrem Vorteil ist, und dann einen auf Supermama machen.
      Beim JA muß man Glück haben daß man einen vernünftigen Berater hat, aber zum Glück kann ich mir selbst helfen.
      Das mit dem Vermittlungsverfahren muß ich mir merken.
      Danke